Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
- BVerwG, 05.04.2007 - 1 B 165.06
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
Eine derartige Ausbürgerung, die wegen eines angeblich schon vor Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 nicht mehr bestehenden Wohnsitzes in Inland nach der Rechtspraxis in Aserbaidschan allein bei armenischen Volkszugehörigen stattfindet, ist aber nach der "objektiven Gerichtetheit" der Motivation und Gewichtigkeit des Eingriffs als politische Verfolgung zu beurteilen (BVerwG vom 24.10.1995 NVwZ-RR 1996, 602 und vom 7.12.1999 - 9 B 474/99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224).Auch diese Einreiseverweigerung ist als politische Verfolgung zu werten (vgl. BVerwG vom 24.10.1995 und 7.12.1999 aaO).
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
Auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 8.2.2005 BVerwGE 122, 376 und 12.4.2005 - 1 C 3/04 und 3 C 4/04), daß im gerichtlichen Verfahren das Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 AufenthG hinsichtlich des Staates der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - des gewöhnlichen Aufenthalts stets und insbesondere auch dann zu überprüfen ist, wenn die Abschiebung in diesen Staat nicht angedroht wurde, liegt der Gedanke zugrunde, dass einem in der Heimat politisch Verfolgten die Rechte aus § 60 Abs. 1 AufenthG und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht deshalb vorenthalten werden dürfen, weil er in einem anderen Land Aufnahme und Verfolgungsschutz finden kann. - BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
Eine derartige Ausbürgerung, die wegen eines angeblich schon vor Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes 1998 nicht mehr bestehenden Wohnsitzes in Inland nach der Rechtspraxis in Aserbaidschan allein bei armenischen Volkszugehörigen stattfindet, ist aber nach der "objektiven Gerichtetheit" der Motivation und Gewichtigkeit des Eingriffs als politische Verfolgung zu beurteilen (BVerwG vom 24.10.1995 NVwZ-RR 1996, 602 und vom 7.12.1999 - 9 B 474/99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224).
- VGH Bayern, 07.05.2004 - 9 B 01.31198
Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Ausbürgerung, …
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
Selbst wenn man aber von einer Staatenlosigkeit und/oder für den Zeitpunkt der Ausreise von einer erlittenen oder drohenden individuellen oder gruppenbezogenen Verfolgung ausgehen wollte, wäre nach der obergerichtlichen Spruchpraxis einschließlich der des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. vom 7.5.2004 - 9 B 01.31198) ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 bis 7 AufenthG nicht zu bejahen. - VGH Bayern, 08.09.2003 - 9 B 01.30379
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
{ABSCHNITT:Entscheidungsgründe:}Auch nach Aufhebung des Senatsurteils vom 8. September 2003 - 9 B 01.30379 und Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverwaltungsgericht erweist sich die zulässige Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten nach der nunmehr maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) als nicht begründet. - VG Augsburg, 24.01.2001 - Au 9 K 00.30540
Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2006 - 9 B 04.30634
9 B 04.30634 Au 9 K 00.30540.
- VG Meiningen, 18.03.2008 - 2 K 20027/07 aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) wertet das Gericht die Ausbürgerung und Einreiseverweigerung im Hinblick auf armenische Volkszugehörige als politische Verfolgung (so bereits Urteile der Kammer vom 21.02.2007, 2 K 20135/03 Me und 2 K 20698/03 Me).
- VG Meiningen, 30.08.2007 - 2 K 20321/04 aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) wertet das Gericht die Ausbürgerung und Einreiseverweigerung im Hinblick auf armenische Volkszugehörige als politische Verfolgung.
- VG Augsburg, 09.02.2010 - Au 3 K 08.30126
Verlust der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit
Rn. 38 Das Bundesverwaltungsgericht (…vgl. Urteil vom 26.2.2009, a.a.O.) bezeichnet die Ausbürgerung auf der Grundlage des Gesetzes von 1998 nach zahlreicher untergerichtlicher Rechtsprechung zu diesem Problemfeld (vgl. nur BayVGH vom 4.8.2006, 9 B 04.30634; vom 25.1.2007, 9 B 05.30531; VG Ansbach vom 8.5.2007, AN 15 K 07.30005; OVG Greifswald vom 16.5.2007, 3 L 54/03 vorausgehend VG Schwerin vom 4.2.2003, 5 A 2919/02, jeweils zit. nach Juris) als Ausbürgerung "de facto", welche grundsätzlich beim Hinzutreten weiterer Umstände einen asylerheblichen Verfolgungstatbestand darstellen könne.
- VG Meiningen, 20.11.2007 - 2 K 20313/05 2.2.1 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) ist von Folgendem auszugehen:.
- VG Meiningen, 30.08.2007 - 2 K 20105/05 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) ist von Folgendem auszugehen:.
- VG Meiningen, 21.02.2007 - 2 K 20050/06 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748, und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) wertet die Kammer die Ausbürgerung und Einreiseverweigerung im Hinblick auf armenische Volkszugehörige als politische Verfolgung.
- VG Meiningen, 14.03.2007 - 2 K 20068/02
Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, gewöhnlicher …
aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 20.02.2006, 9 B 02.31748. und 04.08.2006, 9 B 04.30634, Juris) hat die 2. Kammer des VG Meiningen bereits mit Urteilen vom 21.02.2007 die Ausbürgerung und Einreiseverweigerung im Hinblick auf armenische Volkszugehörige als politische Verfolgung gewertet (2 K 20135/03 Me; 2 K 20698/03).
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