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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34983
VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031 (https://dejure.org/2007,34983)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2007 - 9 B 04.31031 (https://dejure.org/2007,34983)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2007 - 9 B 04.31031 (https://dejure.org/2007,34983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, HIV/Aids, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, Mitgabe von Medikamenten

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031
    Rechtsgrundlage der Rechtsverfolgung des Klägers ist nunmehr die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Neuregelung in § 60 Abs. 7 AufenthG, die an die Stelle der früheren Regelung in § 53 Abs. 6 AuslG getreten ist (vgl. z. B. BVerwG Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 = AuAS 2007, 30 f).

    Die Frage, ob die vom Kläger geltend gemachte Verschlimmerung seiner Infizierung mit HIV ­ bzw. seiner Erkrankung an Aids ­ im Fall der Rückkehr nach Äthiopien die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG erfüllt, ist nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen zu beantworten (vgl. u. a. BVerwG Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris - m.zahlr. N.).

    Eine HIV-Infektion wie auch eine Erkrankung an Aids ist in Bezug auf Äthiopien als allgemeine bzw. Gruppengefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu qualifizieren, die wegen der großen Anzahl Betroffener im Herkunftsland ein Bedürfnis für eine ausländerrechtliche Leitentscheidung nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erweckt (vgl. BVerwG Urteil vom 17.10.2006 a. a. O.).

    Die Schwelle der verfassungsrechtlich gebotenen Wahrung des ,,menschenrechtlichen Mindeststandards" ist dann erreicht, wenn sich eine allgemeine Gefahr für Leib und Leben des einzelnen Schutzsuchenden in einem Maße zuspitzt, dass er durch die Abschiebung ,,sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (…vgl. BVerwG Urteil vom 17.10.1995 - a. a. O.;… Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5/01 a. a. O.; Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02; Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 a. a. O.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031
    Zu der daher in Betracht zu ziehenden verfassungskonformen Anwendung (und Auslegung) des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in der Rechtsprechung (insbesondere zur früheren, mit Ausnahme der Soll-Bestimmung im wesentlichen gleichlautenden Vorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG) anerkannt, dass für den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Abschiebungsschutz des Einzelnen wegen im Zielstaat drohender Gefahren für Leib und Leben nicht der für Inlandsgefährdungen geltende grundrechtliche Schutzstandard maßgebend ist, sondern die Wahrung eines nach der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) unabdingbaren ,,menschenrechtlichen Mindeststandards" (vgl. BVerfG Beschluss vom 31.3.1987 - BVerfGE 75, 1/16 f; BVerwG Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 2/01 = BVerwGE 114, 379/382; Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5/01 = BVerwGE 115, 1/7).

    Die Schwelle der verfassungsrechtlich gebotenen Wahrung des ,,menschenrechtlichen Mindeststandards" ist dann erreicht, wenn sich eine allgemeine Gefahr für Leib und Leben des einzelnen Schutzsuchenden in einem Maße zuspitzt, dass er durch die Abschiebung ,,sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (…vgl. BVerwG Urteil vom 17.10.1995 - a. a. O.; Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5/01 a. a. O.; Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02;… Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 a. a. O.).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031
    Zu der daher in Betracht zu ziehenden verfassungskonformen Anwendung (und Auslegung) des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in der Rechtsprechung (insbesondere zur früheren, mit Ausnahme der Soll-Bestimmung im wesentlichen gleichlautenden Vorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG) anerkannt, dass für den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Abschiebungsschutz des Einzelnen wegen im Zielstaat drohender Gefahren für Leib und Leben nicht der für Inlandsgefährdungen geltende grundrechtliche Schutzstandard maßgebend ist, sondern die Wahrung eines nach der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) unabdingbaren ,,menschenrechtlichen Mindeststandards" (vgl. BVerfG Beschluss vom 31.3.1987 - BVerfGE 75, 1/16 f; BVerwG Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 2/01 = BVerwGE 114, 379/382; Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5/01 = BVerwGE 115, 1/7).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031
    Eine grundrechtliche Mitverantwortung des Deutschen Staates für Sachverhalte, die im Ausland eintreten, kommt nur insoweit in Betracht, als sie dem staatlichen Handeln noch zugerechnet werden können (vgl. BVerfG Beschluss vom 16.12.1983 - 2 BvR 1.565/83 - BVerfGE 66, 39 f; Beschluss vom 25.9.1986 - 2 BvR 1955/86 - InfAuslR 1987, 37).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031
    Die Schwelle der verfassungsrechtlich gebotenen Wahrung des ,,menschenrechtlichen Mindeststandards" ist dann erreicht, wenn sich eine allgemeine Gefahr für Leib und Leben des einzelnen Schutzsuchenden in einem Maße zuspitzt, dass er durch die Abschiebung ,,sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" würde (…vgl. BVerwG Urteil vom 17.10.1995 - a. a. O.;… Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5/01 a. a. O.; Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02;… Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 a. a. O.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031
    Zu der daher in Betracht zu ziehenden verfassungskonformen Anwendung (und Auslegung) des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in der Rechtsprechung (insbesondere zur früheren, mit Ausnahme der Soll-Bestimmung im wesentlichen gleichlautenden Vorschrift des § 53 Abs. 6 AuslG) anerkannt, dass für den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Abschiebungsschutz des Einzelnen wegen im Zielstaat drohender Gefahren für Leib und Leben nicht der für Inlandsgefährdungen geltende grundrechtliche Schutzstandard maßgebend ist, sondern die Wahrung eines nach der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) unabdingbaren ,,menschenrechtlichen Mindeststandards" (vgl. BVerfG Beschluss vom 31.3.1987 - BVerfGE 75, 1/16 f; BVerwG Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 2/01 = BVerwGE 114, 379/382; Urteil vom 12.7.2001 - 1 C 5/01 = BVerwGE 115, 1/7).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 04.31031
    Weil damit dieselbe Gefahr ­ Verschlimmerung der Erkrankung an Aids ­ zugleich einer Vielzahl weiterer äthiopischer Staatsbürger droht, ist die Anwendbarkeit des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im vorliegenden Einzelfall nach Satz 2 der Vorschrift gesperrt (vgl. hierzu z. B. BVerwG Urteil vom 27.4.1998 - 9 C 13/97 - NVwZ 1998, 373 f).
  • VG Freiburg, 05.03.2021 - A 8 K 3716/17

    Klage auf internationalen Schutz, auf die Feststellung eines nationalen …

    Hierbei wird in zeitlicher Hinsicht regelmäßig ein Prognosezeitraum von etwa einem Jahr nach der Einreise in den Zielstaat angesetzt, wobei sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ein abweichender Prognosezeitraum ergeben kann, insbesondere aus der Natur einer Erkrankung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 LB 116/06 - juris [BA S. 9]; VG Hannover…, Urteil vom 26.10.2019 - 6 A 1342/17 - juris, Rn. 31; VG Oldenburg…, Beschluss vom 27.01.2016 - 7 B 283/16 - juris, Rn. 11; VG des Saarlandes, Urteil vom 26.09.2018 - 6 K 810/17 - juris; vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 23.02.2006 - 7 UZ 269/06.A - NVwZ 2006, 1203; Bayerischer VGH, Urteil vom 06.03.2007 - 9 B 04.31031 - juris, Rn. 41; VG Karlsruhe…, Urteil vom 06.02.2008 - A 11 K 503/17 - juris, Rn. 22; vgl. auch zur anhand der Opfer pro Jahr bemessenen Gefahrendichte: BVerwG…, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris, Rn. 22).
  • VG Hamburg, 14.06.2012 - 5 A 208/09

    Burkina Faso: § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, HIV-Infektion, Aids

    Zum Krankheitsbild und zum Verlauf einer HiV-infektion hat der VGH München in seinem Urteil vom 6.3.2007, Az. 9 B 04.31031, Rn. 21 ff., juris, wie folgt ausgeführt:.

    Zu den Auswirkungen einer Kostenübernahmeerklärung für die erforderliche medizinische Behandlung im Heimatland im Falle einer extremen Gefahrenlage i.S.d. verfassungskonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG hat der VGH München (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 6.3.2007, 9 B 04.31031, Rn. 41 f., juris) wie folgt ausgeführt: "Grundsätzlich kann zwar eine Ausländerbehörde durch die Erklärung, mit der die Finanzierung der individuell erforderlichen Medikation im Herkunftsland eines Ausländers für einen längeren Zeitraum sicher gestellt werden soll, verhindern, dass für den erkrankten Ausländer bei seiner Rückkehr in das Herkunftsland alsbald eine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen der dort nur unzureichenden medizinischen Versorgung entsteht.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2009 - 8 LA 4/09

    Verletzung der Rechte eines Ausländers bereits durch eine Erklärung der Zentralen …

    Die vom Kläger insoweit pauschal bemängelten Rechtsschutzdefizite sind der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls nicht zu entnehmen (vgl. Nds. OVG - Beschl. v. 22.5.2008 - 13 LA 42/08 -, und v. 13.11.2006 - 1 LB 116/06 - VGH München, Urt. v. 6.3.2007 - 9 B 04.31031 - OVG Münster, Beschl. v. 22.1.2007 - 18 E 274/06 -, NVwZ 2007, 611 f.; VGH Kassel, Beschl. v. 23.2.2006 - 7 ZU 269/06 -, NVwZ 2006, 1203 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 9 LB 106/15

    Afghanistan, psychische Erkrankung, medizinische Versorgung

    Aus der Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung, dass beim Kläger ein Abschiebungsverbot hinsichtlich der Islamischen Republik Afghanistan besteht folgt ihre weitere Verpflichtung aus §§ 59 Abs. 3 Satz 2, 60 Abs. 10 Satz 2 AufenthG, in der Abschiebungsandrohung die Islamische Republik Afghanistan als den Staat zu bezeichnen, in den der Kläger nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.3.2007 - 9 B 04.31031 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 14.05.2007 - 21 ZB 06.30738

    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    Denn in der Rechtsprechung des 9. Senats (vgl. die rechtskräftigen Urteile vom 6. März 2007 Az. 9 B 04.31031, Az. 9 B 06.30708, Az. 9 B 06.30682 und vom 20. März 2007, Az. 9 B 06.30845) sind die Voraussetzungen, unter denen HIV-infizierte Personen aus Äthiopien einen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG besitzen, unter Berücksichtigung von bis in die jüngste Zeit reichenden Erkenntnisquellen im einzelnen geklärt.
  • VG Ansbach, 26.02.2008 - AN 9 K 07.30470

    Ugandische Asylbewerberin

    Im Falle einer Erkrankung des Ausländers ist für die Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes erforderlich, dass sich die vorhandene Erkrankung des Schutzsuchenden aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib und Leben wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.3.2007, Az.: 9 B 04.31031).
  • VG Ansbach, 05.09.2007 - AN 9 K 06.31093
    Im Falle einer Erkrankung des Ausländers ist für die Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes erforderlich, dass sich die vorhandene Erkrankung des Schutzsuchenden aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib und Leben wird (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.3.2007, Az.: 9 B 04.31031).
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