Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch und materielle Präklusion
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 Abs 1 S 4 FFHRL, Art 4 Abs 2 FFHRL, Art 4 Abs 5 FFHRL, Art 6 Abs 2 FFHRL, Art 6 Abs 3 FFHRL
Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch und materielle Präklusion - Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Vollprüfungsanspruchs durch einen durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses Betroffenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 14 Abs. 3; VwGO § 108 Abs. 1 S. 2
Geltendmachung eines Vollprüfungsanspruchs durch einen durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses Betroffenen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 150/12
- BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 15.10.2015 - C-137/14
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16
Kann ein durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Kläger im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Präklusion (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2015, C-137/14) weiterhin einen Vollprüfungsanspruch geltend machen?,.Insofern verfehlt die Beschwerde die für die Begründung des Vollüberprüfungsanspruchs maßgeblichen Erwägungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn sie der Auffassung ist, mit dem Wegfall der Präklusion durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - ginge die Rügebefugnis eines Eigentumsbetroffenen deutlich über die Erfordernisse des Art. 14 Abs. 3 GG hinaus.
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16
Entscheidend ist für das Gericht die Herleitung aus der Eigentumsgarantie und dem für die förmliche Enteignung geltenden Gemeinwohlerfordernis (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 29 …und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 10). - BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16
Entscheidend ist für das Gericht die Herleitung aus der Eigentumsgarantie und dem für die förmliche Enteignung geltenden Gemeinwohlerfordernis (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 29 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 10). - BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82
Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16
Der betroffene Bürger könne eine umfassende gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht verlangen (BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - 4 C 48.82 - BVerwGE 74, 109 ). - BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 13.16
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16
Zwar trifft es zu, dass das Urteil - anders als in dem Parallelverfahren BVerwG 9 A 13.16 - hinsichtlich der Kausalität der Inanspruchnahme keinerlei Ausführungen enthält und auch im Übrigen nicht darlegt, warum der Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie subjektive Rechte des Klägers verletzt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 5 K 294/21
Planfeststellungsbeschluss; Neubau eines straßenbegleitenden Radweges auf der …
Rn. 79 Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen steht dem Kläger als aufgrund der enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses unmittelbar Betroffenen ein Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Plans auch auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch) nur zu, soweit der geltend gemachte Fehler für die Eigentumsbetroffenheit kausal ist (BVerwG…, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 9 B 1.15 -, juris Rn. 4 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. September 2016 - 9 B 10.16 -, juris; BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 4 A 4.19 -, juris Rn. 17; OVG Greifswald…, Beschluss vom 14.12.2015 - 5 M 303/15 -, juris Rn. 65 ).
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