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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39521
BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17 (https://dejure.org/2017,39521)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2017 - 9 B 14.17 (https://dejure.org/2017,39521)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2017 - 9 B 14.17 (https://dejure.org/2017,39521)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anspruch auf Kostenbeteiligung bei der Straßenentwässerung; Ortsdurchfahrt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 5 S 1 StrG SN, § 94 WHG 2009
    Anspruch auf Kostenbeteiligung bei der Straßenentwässerung; Ortsdurchfahrt

  • Wolters Kluwer

    Entwässerung einer sächsischen Staatsstraße hinsichtlich des Begriffs der Entwässerungsanlage; Auslegung der Vereinbarung zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Träger der Abwasserbeseitigung als öffentlich-rechtlicher Vertrag; Kostenbeteiligung i.R.d. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwässerung einer sächsischen Staatsstraße hinsichtlich des Begriffs der Entwässerungsanlage; Auslegung der Vereinbarung zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Träger der Abwasserbeseitigung als öffentlich-rechtlicher Vertrag; Kostenbeteiligung i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Kostenbeteiligung bei der Straßenentwässerung; Ortsdurchfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16

    Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17
    rechtfertigen schon deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil die vom Beklagten für notwendig erachtete Auslegung einer Verwaltungsvorschrift - mag sie auch bundesweit angewandt werden - keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufzuwerfen vermag; denn hierbei handelt es sich nicht um die Auslegung von revisiblem Bundesrecht, sondern einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung ohne Rechtssatzqualität (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 5 B 68.05 - juris Rn. 6 und vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691 Rn. 3).
  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17
    Rn. 11 Die Begründungspflicht ist nur dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 - NVwZ 2017, 568 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2017 - 3 C 9.15

    Aufrechnung; Baudurchführung; Erfüllungsgehilfe; Haftung; Kostenmasse; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17
    Das Revisionsgericht prüft insoweit nur, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze, gesetzliche Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze beachtet worden sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 C 9.15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.2015 - 9 B 61.14

    Reichweite des allgemeine Zuschussbegriffs des Einkommensteuergesetzes im Rahmen …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17
    Auf einem Verfahrensfehler kann die Vertragsauslegung allenfalls dann beruhen, wenn das Gericht entgegen dem Gebot, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen, den tatsächlichen Prozessstoff verkannt, etwa vertragliche Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 9 B 61.14 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 5 B 68.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bewilligung von Leistungen für …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17
    rechtfertigen schon deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil die vom Beklagten für notwendig erachtete Auslegung einer Verwaltungsvorschrift - mag sie auch bundesweit angewandt werden - keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufzuwerfen vermag; denn hierbei handelt es sich nicht um die Auslegung von revisiblem Bundesrecht, sondern einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung ohne Rechtssatzqualität (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 5 B 68.05 - juris Rn. 6 …und vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691 Rn. 3).
  • BVerwG, 09.01.2020 - 5 B 25.19

    Keine grundsätzliche Bedeutung durch bloße Kritik an der Sachverhaltswürdigung …

    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 8. Mai 2019 - 7 C 28.17 - NVwZ 2019, 1514 Rn. 40 und Beschluss vom 28. August 2017 - 9 B 14.17 - juris Rn. 11).
  • OVG Thüringen, 26.08.2022 - 4 EO 504/22

    Zulassung eines Schülers zur Wunschschule

    Rn. 49 Auch der Erlass einer Verwaltungsvorschrift zur Abänderung der in § 15a Abs. 1, Rn. 2 und 6 ThürSchulG enthaltenen Regelungen zur Gruppenbildung und Rangfolge durch das Schulamt würde keine zulässige Handlungsform darstellen, denn Verwaltungsvorschriften kommt grundsätzlich keine Außenwirkung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2017 - 9 B 14/17 -, juris Rn. 3 und unter Hinweis auf die st. Rspr.; BVerwG…, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220-230, juris Rn. 19;… Geis, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 2. EL April 2022, VwVfG § 40 Rn. 174, unter Rn. 175 ff. zu den hier nicht einschlägigen Ausnahmen).
  • VG Düsseldorf, 08.03.2024 - 26 K 2364/23

    Betriebserlaubnis für Verbund aus zwei Apotheken in Düsseldorf und zwei Apotheken …

    Rn. 42 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, juris Rn. 14, und Beschluss vom 28. August 2017 - 9 B 14.17 -, juris Rn. 3.
  • OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 A 616/15

    Abwasserentsorgungsanlage; Straßenentwässerung; Kostenbeteiligung; ersparte …

    Rn. 8 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. August 2017 - 9 B 14/17 - (juris) zurückgewiesen.
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