Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,91
BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87 (https://dejure.org/1987,91)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1987 - 9 B 149.87 (https://dejure.org/1987,91)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - 9 B 149.87 (https://dejure.org/1987,91)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,91) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Türkei - Religionsfreiheit - Religionsunterrichtszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 263
  • DVBl 1987, 1113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87
    Der vom Berufungsgericht festgestellte Sachverhalt gibt indes keinen Anlaß, Rechtsfragen hinsichtlich der Asylerheblichkeit von Einschränkungen der Religionsfreiheit einer weitergehenden Klärung zuzuführen, als das durch die bisherige Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 und - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41) bereits geschehen ist.

    Maßstab für die Beurteilung muß sein, ob der Gläubige durch die ihm auferlegten Einschränkungen oder Verpflichtungen als religiös geprägte Persönlichkeit in ähnlich schwerer Weist, wie bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit in Mitleidenschaft gezogen wird, so daß er in eine Notsituation gerät, in der ein religiös ausgerichtetes Leben und damit ein vom Glauben geprägtes "Personsein" nicht einmal mehr im Sinne eines "religiösen Existenzminimums" möglich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O. S. 38).

    Das Berufungsgericht weicht bei der Beurteilung des von ihm festgestellten Sachverhalts daher auch nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - (…a.a.O.) ab, sondern wendet die darin entwickelten Grundsätze ausdrücklich auf den vorliegenden Fall an.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87
    Die von den Klägern im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -) und im Hinblick auf § 1 a AsylVfg für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, "wann sich ein solcher Nachfluchttatbestand als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts in der Heimat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt", würde sich in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht stellen.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87
    Der vom Berufungsgericht festgestellte Sachverhalt gibt indes keinen Anlaß, Rechtsfragen hinsichtlich der Asylerheblichkeit von Einschränkungen der Religionsfreiheit einer weitergehenden Klärung zuzuführen, als das durch die bisherige Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 und - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41) bereits geschehen ist.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87

    Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87
    Dem Senat erscheint eine Festsetzung des Streitwertes für sechs Kläger, eine Familie mit vier Kindern, die bei einheitlichem Lebenssachverhalt im wesentlichen die gleichen Asylgründe geltend machen, auf 14.000 DM als dem § 13 Abs. 1 GKG, § 5 ZPO entsprechend (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …

    Die für eine Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche Intensität haben Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell; Eingriffe in andere Freiheitsrechte oder Schutzgüter stellen dann eine Verfolgung dar, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 - BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31; Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67).

    Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung sind eine Beeinträchtigung der Menschenwürde des Gläubigen dann, wenn dieser durch die ihm auferlegten Einschränkungen und Verhaltenspflichten als religiös geprägte Persönlichkeit in ähnlich schwerer Weise wie bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

    Andererseits ist das von der Menschenwürde garantierte religiöse Existenzminimum von der Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht für Andersgläubige in den staatlichen Schulen der Türkei nicht berührt, weil dadurch keine den Kern der religiös geprägten Persönlichkeit treffende Pflicht verbunden ist, sich zum Islam zu bekennen (Beschluß vom 14. Mai 1987 - BVerwG 9 B 149.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 67; ebenso BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - 2 BvR 718/88).
  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 12 UE 63/86

    Asylrecht Türkei: chaldäische / syrisch-orthodoxe Christen; wirtschaftliche …

    Insoweit neigt der Senat allerdings grundsätzlich zu einer anderen Betrachtung als das Bundesverwaltungsgericht, das annimmt, ein islamischer Pflichtunterricht beeinträchtige die Religionsfreiheit andersgläubiger Kinder nicht (BVerwG, 14.05.1987 -- 9 B 149.87 --, EZAR 202 Nr. 9 = DVBl. 1987, 1113).

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht anläßlich der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ausgeführt, die Pflicht zur Teilnahme am islamischen Religionsunterricht in staatlichen Schulen der Türkei stelle für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften für sich allein keine asylerhebliche Beeinträchtigung der Religionsausübung dar (BVerwG, 14.05.1987 -- 9 B 149.87 --, EZAR 202 Nr. 9 = DVBl. 1987, 1113).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht