Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.2014 - 9 B 16.14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einklang des der in der Anlage zur Frequenzschutzbeitragsverordnung für die Frequenznutzungsbeiträge für den Ton- und Fernseh-Rundfunk niedergelegten Maßstabs der theoretischen Versorgungsfläche mit dem TKG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TKG § 143 Abs. 2 S. 3
Einklang des der in der Anlage zur Frequenzschutzbeitragsverordnung für die Frequenznutzungsbeiträge für den Ton- und Fernseh-Rundfunk niedergelegten Maßstabs der theoretischen Versorgungsfläche mit dem TKG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Heranziehung zu Anschlussbeiträgen; Entstehung der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG-LSA
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VG Magdeburg, 21.05.2013 - 9 B 46/13
Anschlussbeitrag, Frage der sachlichen und persönlichen Beitragspflicht
Auszug aus VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14
Das beschließende Gericht habe bereits in den Verfahren 9 A 45/13 MD und 9 B 46/13 MD hinsichtlich der streitbefangenen Grundstücke zum Herstellungsbeitrag entschieden, wobei die vormals festgesetzten Beiträge deutlich niedriger geworden seien.Der Verweis auf die Verfahren 9 A 45/13 MD und 9 B 46/13 MD verfange nicht, weil die Bescheide wegen des fehlenden Grundeigentums aufgehoben worden seien.
Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im anhängigen Verfahren und der Verfahren 9 A 45/13 MD, 9 B 46/13 MD verwiesen.
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14
Dies stelle einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip in seiner vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit dar (BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 -).Rn. 25 Dass die Beitragsbescheide vor dem Hintergrund des von den Antragstellern in Bezug genommenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (vgl. juris) auch zur Überzeugung der Kammer (verfassungs-)rechtlichen Bedenken begegnen können, rechtfertigt gleichwohl die jeweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 31.05.2013 - 4 M 110/13 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 08.05.2013 - 6 L 328/12 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 3 S 1317/11
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Leistungsbescheid
Auszug aus VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14
Dieser auf die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gerichtete Antrag ist gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zulässig (vgl. bspw. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.11.2011 - 3 S 1317/11 - juris), aber unbegründet.
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08
Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14
Denn eine solche unbillige Härte liegt (nur) dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen über die eigentliche Zahlung hinausgehende Nachteile entstehen, die nicht oder nur schwer - etwa durch Rückzahlung - (wieder) gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - 9 S 11.08 - juris). - VG Cottbus, 08.05.2013 - 6 L 328/12
Wasseranschlussbeitrag
Auszug aus VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14
Rn. 25 Dass die Beitragsbescheide vor dem Hintergrund des von den Antragstellern in Bezug genommenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (vgl. juris) auch zur Überzeugung der Kammer (verfassungs-)rechtlichen Bedenken begegnen können, rechtfertigt gleichwohl die jeweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 31.05.2013 - 4 M 110/13 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 08.05.2013 - 6 L 328/12 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13
Zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.02.2014 - 9 B 16/14
Rn. 25 Dass die Beitragsbescheide vor dem Hintergrund des von den Antragstellern in Bezug genommenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - (vgl. juris) auch zur Überzeugung der Kammer (verfassungs-)rechtlichen Bedenken begegnen können, rechtfertigt gleichwohl die jeweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 31.05.2013 - 4 M 110/13 - juris; VG Cottbus, Beschluss vom 08.05.2013 - 6 L 328/12 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13
Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit …
Dies ist verfassungsrechtlich nicht zulässig (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13 - BVerwG, Beschl. v. 26. August 2013, a.a.O.; VG Halle, Beschl. v. 28. November 2013 - 4 B 266/13 - VG A-Stadt, Beschl. v. 5. Februar 2014 - 9 B 16/14 -, jeweils zit. nach JURIS;… OVG Sachsen, Beschl. v. 25. April 2013, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 16. Juli 2014 - OVG 9 N 69.14 -, zit. nach JURIS; Driehaus, KStZ 2014, 181, f., m.w.N.).Dies ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs zu der Regelung (LT-Drs 2/3895 vom 26. August 1997, Seite 7; vgl. weiter Begründung des Gesetzentwurfs zu der ab 1999 geltenden Neuregelung in LT-Drs 3/919 vom 28. Januar 1999, Seite 5) und entspricht dem prinzipiellen Zweck des Gesetzes (…so auch VG Halle, Beschl. v. 28. November 2013, a.a.O.; VG A-Stadt, Beschl. v. 5. Februar 2014 - 9 B 16/14 -, zit. nach JURIS;… vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 12 Rdnr. 41a, S. 22/27).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2020 - 11 S 70.20
Rundfunkbeitrag; Barzahlungsverbot; Rechtmäßigkeit offen; überwiegendes …
Das bedeutet, dass Abgaben im Zweifelsfall zunächst zu erbringen sind und den Zahlungspflichtigen das Risiko trifft, im Ergebnis möglicherweise zu Unrecht in Vorleistung treten zu müssen (VG Magdeburg, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 9 B 16/14 -, Rn. 22, juris).
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