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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15483
BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06 (https://dejure.org/2006,15483)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2006 - 9 B 17.06 (https://dejure.org/2006,15483)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2006 - 9 B 17.06 (https://dejure.org/2006,15483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft als Zusicherung; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs; Darlegungsanforderungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06
    Diese setzen voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (oder eines anderen in der Vorschrift genannten Divergenzgerichts) aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06
    Ob eine behördliche Erklärung mit dem für eine Zusicherung i.S.v. § 38 VwVfG (Art. 38 BayVwVfG) oder für eine (auch außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift mögliche) Zusage erforderlichen Bindungswillen abgegeben wurde, ist durch Auslegung nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Regel des § 133 BGB zu ermitteln; maßgebend ist danach der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei Würdigung des objektiven Erklärungswerts und der weiteren Begleitumstände, insbesondere des Zwecks der Erklärung, verstehen konnte (vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 2 C 39.95 - BVerwGE 102, 81 ).
  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12. …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06
    Zwar führt die Beschwerde einen abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 ) an, wonach eine Zusicherung vorliegt, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 15 A 2655/10

    Berücksichtigung der kompletten Grundstücksfläche bei der Verteilung des …

    Rn. 69 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 2006 - 9 B 17.06 -, juris Rn. 4 m. w. N.
  • KG, 29.04.2016 - 5 U 142/15

    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung eines Rechtsanwalts zum Führen eines …

    (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2006, 9 B 17/06;… Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 35, Rn 82 f, § 38, Rn 21 ff.).

    (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2006, 9 B 17/06;… Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 35, Rn 71, § 38, Rn 21).

  • KG, 08.05.2023 - 8 U 2/21

    Zur Auslegung von Schreiben eines Jobcenters, die als 'Information über den …

    Maßgeblich ist somit - auch bei Handeln einer Behörde - der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei Würdigung des objektiven Erklärungswerts und der weiteren Begleitumstände, insbesondere des Zwecks der Erklärung, verstehen konnte (vgl. BVerwGE 102, 81 -juris Rn 25; BVerwGE 167, 98 -juris Rn 28; BVerwG, Beschl. v. 10.11.2006 -9 B 17/06, juris Rn 4; BSG, Urt. v. 08.12.1993 -10 RKg 19/92, juris Rn 20; Littmann in: Hauck/Noftz, SGB X, 3. Erg.-Lfg.
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