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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6858
BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99 (https://dejure.org/1999,6858)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1999 - 9 B 171.99 (https://dejure.org/1999,6858)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1999 - 9 B 171.99 (https://dejure.org/1999,6858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit einer Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist - Verschulden eines Prozessbevollmächtigten - Folgen eines Vertrauens der Beteiligten auf eine eindeutige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 970 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 66
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (BVerwGE 107, 117 = NVwZ 1998, 1311) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hatte, daß in jedem Fall eine gesonderte Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung erforderlich sei, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung der Kläger als unzulässig verworfen.

    Danach hat er mit Schriftsatz vom 26. Januar 1998 innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO die versäumte Rechtshandlung nachgeholt; die Bezugnahme auf den Berufungszulassungsantrag war hier ausreichend (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 1998 a.a.O. S. 121).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger machte daraufhin mit Schriftsatz vom 26. Januar 1998, eingegangen am gleichen Tag, u.a. geltend, sein Antrag auf Zulassung der Berufung habe bereits das für die Berufungsbegründung Erforderliche enthalten, diese Begründung müsse entsprechend einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) nicht noch einmal wiederholt werden.

    Soweit die Beschwerde meint, vor Bekanntgabe dieses Urteils habe noch der Beschluß des Senats vom 25. August 1997, a.a.O., "Bestand" gehabt, verkennt sie, daß eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich - und so auch hier - keine Änderung der Rechtslage herbeiführt, sondern nur klärt, wie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen von vornherein auszulegen waren (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit darf es den Beteiligten nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn sie auf eine eindeutige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts vertrauen und mit einer strengeren Handhabung von Verfahrensvorschriften nicht rechnen mußten (BVerfGE 79, 372 und BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 - NJW 1998, 1853).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Soweit die Beschwerde meint, vor Bekanntgabe dieses Urteils habe noch der Beschluß des Senats vom 25. August 1997, a.a.O., "Bestand" gehabt, verkennt sie, daß eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich - und so auch hier - keine Änderung der Rechtslage herbeiführt, sondern nur klärt, wie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen von vornherein auszulegen waren (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit darf es den Beteiligten nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn sie auf eine eindeutige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts vertrauen und mit einer strengeren Handhabung von Verfahrensvorschriften nicht rechnen mußten (BVerfGE 79, 372 und BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 - NJW 1998, 1853).
  • BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05

    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr; …

    Die Sorgfaltspflichten auch eines Prozessbevollmächtigten dürfen indes nicht überspannt werden (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 9 B 171.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10

    Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem Vollendurteil

    Dass das Beschwerdevorbringen dazu im Zusammenhang mit der Grundsatzrüge ausgeführt wird, hindert nicht, es als sinngemäße Rüge fehlerhafter Antragsauslegung zu berücksichtigen (vgl. zu einer solchen Umdeutung Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 9 B 171.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und …

    Nachdem der Senat aus den unter Nr. 2. dargelegten Erwägungen eine derartige Zustellung für nicht veranlasst ansieht und eine erfolgte Zustellung nunmehr für die Aufsichtsbehörde die Rechtsbeschwerdefrist nicht erneut in Lauf setzt, was entgegen der bisherigen Übung zur Verfristung der Rechtsbeschwerde vom 23.07.2002 führen würde, war dem Justizministerium insoweit unabhängig von dem im Schreiben vom 20.12.2002 gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung aufgrund der durch die Verfügung vom 11.12.2002 ersichtlichen Änderung der Rechtsprechung des Senats von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. auch BayVGH München BayVBl 1999, 637; BVerwG NVwZ 2000, 66; OVG Lüneburg NVwZ 2000, 1059).
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