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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9027
BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01 (https://dejure.org/2001,9027)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2001 - 9 B 18.01 (https://dejure.org/2001,9027)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 9 B 18.01 (https://dejure.org/2001,9027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Nur in diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht für nicht durch Störfaktoren bereits nachteilig vorbelastete Wohngebiete die Möglichkeit des Schlafens auch bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern als schützenswertes Wohnbedürfnis anerkannt, dessen etwaige Beeinträchtigung durch ein Vorhaben in die planerische Abwägung einzubeziehen und - ggf. durch Anordnung von Schutzmaßnahmen - rechtsfehlerfrei zu bewältigen sei (vgl. BVerwGE 51, 15 ; 56, 110 ; 87, 332 ).

    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist den angezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts gerade nicht zu entnehmen (vgl. BVerwGE 87, 332 ; Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 S. 20 f.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Ist aber die Entscheidung insoweit auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4, und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15; stRspr).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Nur in diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht für nicht durch Störfaktoren bereits nachteilig vorbelastete Wohngebiete die Möglichkeit des Schlafens auch bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern als schützenswertes Wohnbedürfnis anerkannt, dessen etwaige Beeinträchtigung durch ein Vorhaben in die planerische Abwägung einzubeziehen und - ggf. durch Anordnung von Schutzmaßnahmen - rechtsfehlerfrei zu bewältigen sei (vgl. BVerwGE 51, 15 ; 56, 110 ; 87, 332 ).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Nur in diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht für nicht durch Störfaktoren bereits nachteilig vorbelastete Wohngebiete die Möglichkeit des Schlafens auch bei (gelegentlich) geöffneten Fenstern als schützenswertes Wohnbedürfnis anerkannt, dessen etwaige Beeinträchtigung durch ein Vorhaben in die planerische Abwägung einzubeziehen und - ggf. durch Anordnung von Schutzmaßnahmen - rechtsfehlerfrei zu bewältigen sei (vgl. BVerwGE 51, 15 ; 56, 110 ; 87, 332 ).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist den angezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts gerade nicht zu entnehmen (vgl. BVerwGE 87, 332 ; Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 S. 20 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, "ob der Prognosehorizont in einem Fall, in dem die kapazitätserweiternde Wirkung erst nach mehr als 10 Jahren nach der Zulassungsentscheidung eintritt, jedoch zu einem Zeitpunkt, für den allgemeine Verkehrsprognosen vorliegen, der Prognosehorizont so gewählt werden darf, dass der Zeitpunkt des Eintritts der Kapazitätserweiterung ausgeklammert bleibt" , ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass die Entscheidung für einen bestimmten Prognosezeitraum beim Fehlen normativer Vorgaben nur dann zu beanstanden ist, wenn sie sich als Ausdruck unsachlicher Erwägungen werten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 S. 36).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist jedoch vom materiellrechtlichen Standpunkt des vorinstanzlichen Gerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seiner Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32, und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2001 - 9 B 18.01
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seiner Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32, und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von …

    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist der von der Beschwerde angeführten Entscheidung vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - (…a.a.O. ) ebenso wenig zu entnehmen wie dem Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - (BVerwGE 101, 73 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2001 - BVerwG 9 B 18.01 -).
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Mai 2001 - 9 B 18.01 -, S. 4; und Urteil vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22.01 -, S. 22) kein Anspruch darauf besteht, bei geöffnetem oder auch nur spaltbreit geöffnetem Fenster schlafen zu können, ist ein Dämmwert von durchschnittlich 27 dB(A) (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. April 1997, a.a.O. S. 9), zumindest aber von 24 dB(A) (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 9. Mai 2003, a.a.O. S. 17 m.w.N.) in Ansatz zu bringen.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 B 37.04

    Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen - Äußerstenfalls zumutbare …

    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist der von der Beschwerde bemühten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu entnehmen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2001 - BVerwG 9 B 18.01 - n.v.).
  • BVerwG, 02.02.2005 - 4 B 87.04

    Grundsatz der Nichtvoraussehbarkeit nachteiliger Wirkungen eines Vorhabens - …

    Dass zu diesem Grundrecht ein Anspruch auf Schlafen bei (teilweise oder gelegentlich) geöffnetem Fenster gehört, ist der von der Beschwerde bemühten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu entnehmen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2001 - BVerwG 9 B 18.01 - n.v.).
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2777/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Mai 2001 - 9 B 18.01 -, S. 4; und Urteil vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22.01 -, S. 22) kein Anspruch darauf besteht, bei geöffnetem oder auch nur spaltbreit geöffnetem Fenster schlafen zu können, ist ein Dämmwert von durchschnittlich 27 dB(A) (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. April 1997, a.a.O. S. 9), zumindest aber von 24 dB(A) (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 9. Mai 2003, a.a.O. S. 17 m.w.N.) in Ansatz zu bringen.
  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 3483/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

    Da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Mai 2001 - 9 B 18.01 -, S. 4; und Urteil vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22.01 -, S. 22) kein Anspruch darauf besteht, bei geöffnetem oder auch nur spaltbreit geöffnetem Fenster schlafen zu können, ist ein Dämmwert von durchschnittlich 27 dB(A) (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. April 1997, a.a.O. S. 9), zumindest aber von 24 dB(A) (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 9. Mai 2003, a.a.O. S. 17 m.w.N.) in Ansatz zu bringen.
  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 20 A 02.40036

    Luftrecht; Flughafen München; Vorfelderweiterung; Flughafenkapazität

    Typischerweise finden sich beschränkte Vorfelder auf älteren Flughäfen, so beim früheren Flughafen München-Riem (zum Flughafen Köln/Bonn s. OVG NW vom 23.11.2000, 20 D 115/97; hierzu BVerwG vom 29.5.2001, 9 B 18.01).
  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 20 A 02.40037

    Kein Klagerecht gegen Vorfeld-Erweiterung am Flughafen München

    Typischerweise finden sich beschränkte Vorfelder auf älteren Flughäfen, so beim früheren Flughafen München-Riem (zum Flughafen Köln/Bonn s. OVG NW vom 23.11.2000, 20 D 115/97; hierzu BVerwG vom 29.5.2001, 9 B 18.01).
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