Rechtsprechung
| BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Erfüllung einer ortsüblichen Bekanntmachung bei einer Mitteilung über die Auslegung eines Plans; Möglichkeit der ortsüblichen Bekanntmachung in Form eines einzigen Aushangs; Klärungsbedarf hinsichtlich der bundesrechtlichen Vorgaben für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 27.07.2006 - 7 KS 240/05
- BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97
Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"
Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06
Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden ist und deswegen keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf, ist primär dem Landes- oder Ortsrecht zu entnehmen, was als ortsübliche Bekanntmachung im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen ist (Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 ).Rn. 6 Allerdings gebietet die genannte Verfassungsnorm, dass die Obliegenheit des Grundstückseigentümers, ortsübliche Bekanntmachungen zur Kenntnis zu nehmen, nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar sein darf (Urteil vom 23. April 1997 - a.a.O. S. 341).
- BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96
Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06
Denn eine solche Rüge vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7). - BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96
Fernstraßenrecht: Eintritt der Präklusionswirkung im Planfeststellungsverfahren, …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06
Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (vgl. etwa Beschluss vom 14. Juni 1996 - BVerwG 4 A 3.96 - NVwZ-RR 1997, 340).
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion; …
Dieses Gebot verlangt in seiner Ausprägung als Gebot zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes, dass die Möglichkeit, einen ausgelegten Planentwurf zur Kenntnis zu nehmen, nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar eingeschränkt sein darf (Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 ; Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 9 B 18.06 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187 Rn. 6).Bekanntmachungen durch Anschlag an einer (einzigen) Verkündungstafel sind grundsätzlich mit dem Rechtsstaatsgebot vereinbar (Beschluss vom 8. März 2007 a.a.O. Rn. 5).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10
Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen …
Vielmehr gehört es zu den Obliegenheiten eines jeden Bürgers, ihn betreffende ortsübliche Bekanntmachungen zur Kenntnis zu nehmen; dazu muss er sich über die Art und Weise der in seinem Gemeindegebiet geltenden ortsüblichen Bekanntmachungen informieren und die Möglichkeit der Kenntnisnahme solcher Bekanntmachungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007 - 9 B 18/06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187, S. 16, m.w.N.).Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung einer Gemeinde in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
lichkeit der Kenntnisnahme als unverhältnismäßig oder unzumutbar erschwert angesehen werden muss, kommt es allerdings nicht allein auf die Größe einer Gemeinde an; vielmehr hängt es von einer Reihe weiterer Umstände, etwa der räumlichen Ausdehnung und der Siedlungsstruktur einer Gemeinde sowie den in ihr vorhandenen Verkehrsverbindungen und -beziehungen ab, ob und ab welcher Schwelle der Größe der Gemeinde Einfluss auf die Zulässigkeit einzelner Bekanntmachungsformen zukommen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2025 - 14 S 376/24
Teilflächennutzungsplan; Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen; …
Allerdings muss den Einwohnern eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme eröffnet werden (vgl. vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2007 - 9 B 18.06 - juris Rn. 6;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.02.2018 - 1 S 2146/17 - juris Rn. 4 ;… vgl. ferner Brenndörfer in Dietlein/Pauts, BeckOK Kommunalrecht, 26. Ed., GemO § 34 Rn. 33).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11
Gemeindegebietsreform Steinitz SAW
Vielmehr gehört es zu den Obliegenheiten eines jeden Bürgers, ihn betreffende ortsübliche Bekanntmachungen zur Kenntnis zu nehmen; dazu muss er sich über die Art und Weise der in seinem Gemeindegebiet geltenden ortsüblichen Bekanntmachungen informieren und die Möglichkeit der Kenntnisnahme solcher Bekanntmachungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007 - 9 B 18/06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187, S. 16, m.w.N.).Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung einer Gemeinde in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
Für die Frage, wann die Grenze überschritten ist, ab der die Möglichkeit der Kenntnisnahme als unverhältnismäßig oder unzumutbar erschwert angesehen werden muss, kommt es allerdings nicht allein auf die Größe einer Gemeinde an; vielmehr hängt es von einer Reihe weiterer Umstände, etwa der räumlichen Ausdehnung und der Siedlungsstruktur einer Gemeinde sowie den in ihr vorhandenen Verkehrsverbindungen und -beziehungen ab, ob und ab welcher Schwelle der Größe der Gemeinde Einfluss auf die Zulässigkeit einzelner Bekanntmachungsformen zukommen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW
Vielmehr gehört es zu den Obliegenheiten eines jeden Bürgers, ihn betreffende ortsübliche Bekanntmachungen zur Kenntnis zu nehmen; dazu muss er sich über die Art und Weise der in seinem Gemeindegebiet geltenden ortsüblichen Bekanntmachungen informieren und die Möglichkeit der Kenntnisnahme solcher Bekanntmachungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007 - 9 B 18/06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187, S. 16, m.w.N.).Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung einer Gemeinde in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
In der Rechtsprechung wurde die Grenze für die Zulässigkeit einer Bekanntmachung durch Anschlag bzw. Aushang teilweise bei einer Einwohnerzahl von 35.000 gezogen (…vgl. OVG NW, Urt. v. 11.09.2008 - 7 D 64/07.NE -, DVP 2009, 475, m.w.N.) Für die Frage, wann die Grenze überschritten ist, ab der die Möglichkeit der Kenntnisnahme als unverhältnismäßig oder unzumutbar erschwert angesehen werden muss, kommt es allerdings nicht allein auf die Größe einer Gemeinde an; vielmehr hängt es von einer Reihe weiterer Umstände, etwa der räumlichen Ausdehnung und der Siedlungsstruktur einer Gemeinde sowie den in ihr vorhandenen Verkehrsverbindungen und -beziehungen ab, ob und ab welcher Schwelle der Größe der Gemeinde Einfluss auf die Zulässigkeit einzelner Bekanntmachungsformen zukommen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 7 D 120/07
Unzulässige Bekanntmachung eines Bebauungsplans
Rn. 57 - 9 B 18.06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187. - LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10
Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW
Vielmehr gehört es zu den Obliegenheiten eines jeden Bürgers, ihn betreffende ortsübliche Bekanntmachungen zur Kenntnis zu nehmen; dazu muss er sich über die Art und Weise der in seinem Gemeindegebiet geltenden ortsüblichen Bekanntmachungen informieren und die Möglichkeit der Kenntnisnahme solcher Bekanntmachungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007 - 9 B 18/06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187, S. 16, m.w.N.).Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung einer Gemeinde in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
In der Rechtsprechung wurde die Grenze für die Zulässigkeit einer Bekanntmachung durch Anschlag bzw. Aushang teilweise bei einer Einwohnerzahl von 35.000 gezogen (…vgl. OVG NW, Urt. v. 11.09.2008 - 7 D 64/07.NE -, DVP 2009, 475, m.w.N.) Für die Frage, wann die Grenze überschritten ist, ab der die Möglichkeit der Kenntnisnahme als unverhältnismäßig oder unzumutbar erschwert angesehen werden muss, kommt es allerdings nicht allein auf die Größe einer Gemeinde an; vielmehr hängt es von einer Reihe weiterer Umstände, etwa der räumlichen Ausdehnung und der Siedlungsstruktur einer Gemeinde sowie den in ihr vorhandenen Verkehrsverbindungen und -beziehungen ab, ob und ab welcher Schwelle der Größe der Gemeinde Einfluss auf die Zulässigkeit einzelner Bekanntmachungsformen zukommen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2008 - 7 D 52/07
Mängel bei der Verkündung eines Bebauungsplans durch Anschlag
Rn. 89 - 9 B 18.06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 7 D 64/07
Verkündung von Ortsrecht durch Aushang an einer amtlichen Bekanntmachungstafel
Rn. 85 - 9 B 18.06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 7 D 30/07 Rn. 50 - 9 B 18.06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 7 D 72/07
- VG Arnsberg, 20.03.2009 - 5 K 1970/08
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