Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1992 - 9 B 23.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.12.1991 - 11 B 91.31348
- BVerwG, 06.07.1992 - 9 B 23.92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87
Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1992 - 9 B 23.92
Keiner Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht in Asylsachen ein Tatsachengericht ist; diese Frage ist - wie sich aus § 137 Abs. 1 und 2 VwGO i.V.m. dem Asylverfahrensgesetz ergibt - gesetzlich in einem negativen Sinne entschieden (vgl. hierzu Urteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90). - BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1992 - 9 B 23.92
Hiernach haben auch die familiären Verhältnisse eines Asylbewerbers Bedeutung für die Einschätzung, ob er in seinem Herkunftsland eine Existenzmöglichkeit zu finden oder zu erhalten vermag, so daß auch Unterstützungsleistungen von Familienangehörigen in die Betrachtung einbezogen werden dürfen, ob das notwendige Existenzminimum am Ort einer inländischen Fluchtalternative vorhanden ist (vgl. Urteile vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 43.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 103 und vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12). - BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91
Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1992 - 9 B 23.92
§ 130 a VwGO verstößt weder gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs noch das des effektiven Rechtsschutzes, weil der Betroffene in seinem Recht auf Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist, Beweisanträge stellen kann und die Möglichkeit hat, sich auch zu der Absicht des Berufungsgerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 -). - BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 43.88
Berücksichtigung der existenzbedrohenden wirtschaftlichen Notlage bei Rückkehr …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1992 - 9 B 23.92
Hiernach haben auch die familiären Verhältnisse eines Asylbewerbers Bedeutung für die Einschätzung, ob er in seinem Herkunftsland eine Existenzmöglichkeit zu finden oder zu erhalten vermag, so daß auch Unterstützungsleistungen von Familienangehörigen in die Betrachtung einbezogen werden dürfen, ob das notwendige Existenzminimum am Ort einer inländischen Fluchtalternative vorhanden ist (vgl. Urteile vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 43.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 103 und vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 4671/98
Irak, Kurden, Haft, Folter, PUK, Mitglieder, Peshmerga, Wehrdienstentziehung, …
Rn. 280 Vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1993, a.a.O., Beschluß vom 24. März 1995, a.a.O., (Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz/ Existenzminimum); Urteil vom 8. Februar 1989 - 9 C 30.87-, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG a.F. Nr. 104 (generalisierende Betrachtungsweise); Urteil vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG a.F. Nr. 145, Urteil vom 14. Dezember 1993, a.a.O., Beschluß vom 6. Juli 1992 - 9 B 23.92 - (zusätzliche Berücksichtigung individueller persönlicher Umstände, Berücksichtigung etwaiger Unterstützungen durch Dritte); Urteil vom 15. Juli 1997 - 9 C 2.97 - (Sicherstellung des Existenzminimums auf sonstige Weise, etwa durch private oder öffentliche Zuwendungen). - BVerwG, 27.03.1996 - 9 B 655.95
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei …
Eine inländische Fluchtalternative kann aber auch dann zu verneinen sein, wenn der Vorverfolgte am Ort der Fluchtalternative keine Verwandten oder Freunde hat, bei denen er Obdach oder Unterstützung finden könnte, und ohne solche Unterstützung dort kein Leben über dem Existenzminimum möglich ist (Beschluß vom 6. Juli 1992 - BVerwG 9 B 23.92 -)". - BVerwG, 08.09.1997 - 9 B 355.97
Hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung - …
Es gilt auch für die Frage (S. 8 der Beschwerdebegründung), ob im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative Unterstützungsleistungen von Verwandten berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - DVBl 1994, 524 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166; Beschluß vom 6. Juli 1992 - BVerwG 9 B 23.92 mit weiteren Nachweisen).
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