Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung des Ausbaus der Staatsstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt (sog. Nullvariante)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung des Ausbaus der Staatsstraße innerhalb der Ortsdurchfahrt (sog. Nullvariante)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 8 B 16.43
- BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Dies deckt sich mit den Anforderungen, die Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG für die Zulässigkeit einer Enteignung vorgibt (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 184). - BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
(Nur) die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen muss sie im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65, vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 128 …und vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - DVBl 2018, 589 Rn. 132, 135 f.). - BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12
Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Rn. 8 Geklärt ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Frage, ob für ein von der Planfeststellungsbehörde angenommenes Planungsziel ein Bedürfnis besteht und welches Gewicht ihm konkret zukommt, nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG…, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 9 B 29.08 - juris Rn. 5 m.w.N.), ferner, dass von einer Alternative nicht mehr gesprochen werden kann, wenn sie im Hinblick auf die mit der Planung verfolgten Ziele auf ein anderes Projekt hinausläuft (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 74;… Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 B 18.13 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17
Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Gutachten sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (s. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - juris Rn. 32 m.w.N.). - BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Bestand hat eine Planung daher nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 45 und vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 34;… Beschlüsse vom 23. Oktober 2014 - 9 B 29.14 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 237 Rn. 4 …und vom 12. Juli 2017 - 9 B 49.16 - juris Rn. 4). - BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Bestand hat eine Planung daher nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 45 …und vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 34;… Beschlüsse vom 23. Oktober 2014 - 9 B 29.14 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 237 Rn. 4 …und vom 12. Juli 2017 - 9 B 49.16 - juris Rn. 4). - BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10
Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
(Nur) die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen muss sie im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65…, vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 128 …und vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - DVBl 2018, 589 Rn. 132, 135 f.). - BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16
Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
(Nur) die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen muss sie im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 65…, vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 128 und vom 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 - DVBl 2018, 589 Rn. 132, 135 f.). - BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15
Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Eine Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem die Bezugsentscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 13). - BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches …
Auszug aus BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, sodass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des Sachverhalts nicht bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - DVBl 2014, 237 Rn. 28 m.w.N.). - BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14
Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche …
- BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 29.08
Autobahn A 94 darf im Abschnitt Forstinning-Pastetten gebaut werden
- BVerwG, 12.07.2017 - 9 B 49.16
Planrechtfertigung für Bundesstraße (Ortsumgehung); Existenzgefährdung eines …
- BVerwG, 30.10.2013 - 9 B 18.13
Gesetzliche Bedarfsfeststellung und die hieraus folgenden Bindungen für das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - 11 A 7.18
Klage gegen die Erdgaspipeline EUGAL abgewiesen
- BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn darf für den Betrieb der Bremer Stadtbahn …
Bestand hat eine Planung daher nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2018 - 9 B 24.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:040918B9B24.17.0] - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523
Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau
(Nur) die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen muss sie im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 4.9.2018 - 9 B 24.17 - juris Rn. 7;… B.v. 24.4.2009 - 9 B 10.09 - NVwZ 2009, 986 = juris Rn. 5).
- OVG Hamburg, 03.11.2025 - 1 E 3/24
Erfolglose Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …
Rn. 205 Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2009, 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753, juris Rn. 10;… Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).Die Frage, ob ein Bedürfnis für ein bei dieser Variantenprüfung von der Planfeststellungsbehörde zugrunde gelegtes Planungsziel besteht und welches Gewicht diesem zukommt, unterliegt wegen des der Behörde zukommenden Abwägungsspielraums nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 8;… Beschl. v. 5.12.2008, 9 B 29/08, juris Rn. 5).
Die Grenzen sind auch hier nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder - in diesem Fall würde der Verzicht auf die Alternative zur Abwägungsdisproportionalität führen (…vgl. Kupfer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Mai 2025, VwVfG Vor § 72 Rn. 239) - wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (…zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2025 - 8 C 10217/21
Klage gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Umfang der …
Für die Rechtfertigung eines Ausbauvorhabens an Landesstraßen ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, wenn das Vorhaben gemessen an den Zielsetzungen des Landesstraßengesetzes vernünftigerweise geboten ist; dabei gilt auch hier, dass das Erfordernis einer Planrechtfertigung eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit darstellt (so zum Bundesrecht z. B. BVerwG…, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 9 B 29.14 -, juris Rn. 4 und Beschluss vom 4. September 2018 - 9 B 24.17 -, juris Rn. 3). - BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 10.24
Planfeststellungsbeschluss - B 20 Ortsumfahrung Laufen
Der Sache nach beanstandet der Kläger wiederum nur die konkrete Anwendung der höchstrichterlichen Rechtssätze im Einzelfall, womit eine Divergenz i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargelegt ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. September 2018 - 9 B 24.17 - juris Rn. 10).Dass der Verwaltungsgerichtshof diese Ausführungen als Ergebnis einer Grobanalyse im Sinne der genannten Rechtsprechung eingeordnet und deshalb eine weitere Diskussion der Nullvariante im Rahmen der Variantenprüfung für entbehrlich gehalten hat, ist keine "Erfindung" einer Abwägungsentscheidung, sondern hält sich im Rahmen sachgerechter tatrichterlicher Bewertung (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG, Beschluss vom 4. September 2018 - 9 B 24.17 - juris Rn. 17).
- OVG Hamburg, 14.07.2025 - 1 E 7/24
Planfeststellungsbeschluss; Erneuerung einer Eisenbahnüberführung; …
Rn. 79 Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2009, 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753, juris Rn. 10;… Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).Die Frage, ob ein Bedürfnis für ein bei dieser Variantenprüfung von der Planfeststellungsbehörde zugrunde gelegtes Planungsziel besteht und welches Gewicht diesem zukommt, unterliegt wegen des der Behörde zukommenden Abwägungsspielraums nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 8;… Beschl. v. 5.12.2008, 9 B 29.08, juris Rn. 5).
Die Grenzen sind auch hier nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder - in diesem Fall würde der Verzicht auf die Alternative zur Abwägungsdisproportionalität führen (…vgl. Kupfer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Mai 2025, VwVfG Vor § 72 Rn. 239) - wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (…zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).
- OVG Hamburg, 15.07.2025 - 1 A 192/24 Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2009, 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753 , juris Rn. 10;… Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78 , juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).
Die Frage, ob ein Bedürfnis für ein bei dieser Variantenprüfung von der Planfeststellungsbehörde zugrunde gelegtes Planungsziel besteht und welches Gewicht diesem zukommt, unterliegt wegen des der Behörde zukommenden Abwägungsspielraums nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 8;… Beschl. v. 5.12.2008, 9 B 29.08, juris Rn. 5).
Die Grenzen sind auch hier nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder - in diesem Fall würde der Verzicht auf die Alternative zur Abwägungsdisproportionalität führen (…vgl. Kupfer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Mai 2025, VwVfG Vor § 72 Rn. 239) - wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (…zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78 , juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).
- OVG Hamburg, 15.07.2025 - 1 E 9/24
Planfeststellungsbeschluss; Erneuerung einer Eisenbahnüberführung; …
Rn. 135 Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2009, 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753, juris Rn. 10;… Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).Die Frage, ob ein Bedürfnis für ein bei dieser Variantenprüfung von der Planfeststellungsbehörde zugrunde gelegtes Planungsziel besteht und welches Gewicht diesem zukommt, unterliegt wegen des der Behörde zukommenden Abwägungsspielraums nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 8;… Beschl. v. 5.12.2008, 9 B 29.08, juris Rn. 5).
Die Grenzen sind auch hier nur dann überschritten, wenn der Behörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder - in diesem Fall würde der Verzicht auf die Alternative zur Abwägungsdisproportionalität führen (…vgl. Kupfer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Mai 2025, VwVfG Vor § 72 Rn. 239) - wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen (…zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 11.10.2017, 9 A 14/16, BVerwGE 160, 78, juris Rn. 132; Beschl. v. 4.9.2018, 9 B 24/17, juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.1222
Planfeststellung, kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße, …
Dies ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 26.4.2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 = juris Rn. 45; B.v. 4.9.2018 - 9 B 24.17 - juris Rn. 3).Die Planrechtfertigung stellt deshalb eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit dar (…BVerwG, U.v. 11.7.2001 - 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 = juris Rn. 32;… B.v. 23.10.2014 - 9 B 29.14 - NVwZ 2015, 79 = juris Rn. 4; B.v. 4.9.2018 - 9 B 24.17 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 14.24
- BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn darf für den Betrieb der Bremer Stadtbahn …
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 15.24
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 13.24
- OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 7 KS 63/21
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschluss durch Online-Konsultation
- VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041
Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher …
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 12.24
Klage eines Grundstückeigentümers gegen einen straßenrechtlichen …
- BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 11.24
- VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.298
Planfeststellung - Kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2019 - 11 S 80.18
Weiteres Eilverfahren gegen EUGAL erfolglos
- VGH Bayern, 22.04.2025 - 8 A 22.40053
Planfeststellungsverfahren B 304 München - Wasserburg a. Inn Beseitigung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines …
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40047
Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304
- VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21
Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …
- VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2026 - 2 K 49/25
Planfeststellung einer Lärmschutzwand - Straßenrecht
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40040
Planfeststellung für Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke
- VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036
Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2024 - 2 K 76/22
Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses
- VGH Bayern, 05.10.2023 - 8 N 23.863
Normenkontrollantrag gegen Straßenbebauungsplan - Saalequerung
- OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2023 - 4 LB 5/21
Begehren auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Abwägungsmängeln; …
- VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006
Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen …
- VG München, 10.04.2025 - M 31 S 25.1237
Vorläufiger Rechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen eine wasserrechtliche …
- VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21
Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …
- VGH Bayern, 27.05.2021 - 8 CE 21.1289
Verlegung einer Bushaltestelle - zweite Grundstückszufahrt
- OVG Thüringen, 20.12.2024 - 5 EO 211/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planung und Bau einer Busumsteigehaltestelle
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40039
Planfeststellung, Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 21 D 337/21
Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und den Betrieb einer …
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40038
Planfeststellung, Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke, …
- VGH Bayern, 06.07.2021 - 8 A 19.40005
Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung einer Brücke und …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2026 - 4 KS 4/24
Klagen gegen die Ortsumgehung Geesthacht erfolglos
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 12.01.2018 - 9 B 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Ausbaubeiträge - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.01.2018 - 9 B 24/17
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 2 MB 1/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
Auszug aus VG Schleswig, 12.01.2018 - 9 B 24/17
Hingegen schützt die Verfassung nicht die bloße Erwartung, das geltende Abgabenrecht werde fortbestehen (BVerfG, B. v. 17.7.1974 - 1 BvR 51/69, beck-online). - OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07
Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht
Auszug aus VG Schleswig, 12.01.2018 - 9 B 24/17
Vorliegend ist die Maßnahme - unstreitig und im Einklang mit der Rechtsprechung der schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichte - mit der Abnahme als dem "Schlusspunkt der Werkleistung" abgeschlossen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 13.02.2008 - 2 LB 42/07 -, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98
Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger
Auszug aus VG Schleswig, 12.01.2018 - 9 B 24/17
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen nach der Rechtsprechung der Kammer und des OVG Schleswig (nur) vor, wenn auf Grund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (vgl. z.B. OVG Schleswig, B. v. 24.06.1998 - 2 M 7/98 - , Die Gemeinde 1998, 341). - VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10
Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes …
Auszug aus VG Schleswig, 12.01.2018 - 9 B 24/17
Beim Anliegerverkehr handelt es sich nicht nur um die verkehrliche Nutzung der Straße durch die Anlieger selbst, sondern allgemeiner um den Verkehr, der zu den in Anspruch genommenen Grundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, um den sog. Ziel- und Quellverkehr ( VG Schleswig, U. v. 05.12.2012 - 9 A 94/10 -, juris).
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