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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2963
BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08 (https://dejure.org/2008,2963)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 (https://dejure.org/2008,2963)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 (https://dejure.org/2008,2963)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 4; FStrG § 8 Abs. 3 Satz 6; Baden-Württembergisches Straßengesetz § 19 Abs. 2 Satz 3
    Sondernutzung; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen; Werbeveranstaltung; Höchstsatz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4
    Bemessung; Benutzungsgebühr; Gebühr; Gebührenbemessung; Gemeingebrauch; Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen; Höchstsatz; Höchstsatz; Informationsstand; Maßstab; Sondernutzung; Sondernutzung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Sondernutzungsgebühr für Werbeveranstaltungen

  • Judicialis

    GG Art. 4; ; FStrG § 8 Abs. 3 Satz 6; ; Baden-Württembergisches StrG § 19 Abs. 2 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer mit einer Sondernutzung verbundenen Grundrechtsausübung auf öffentlicher Straße nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips bei der Bemessung von Sondernutzungsgebühren; Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht; Gebührenrecht; Benutzungsgebühr; Sondernutzung - Sondernutzung; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen; Werbeveranstaltung; Höchstsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 185
  • VBlBW 2009, 56
  • DVBl 2009, 64 (Ls.)
  • DÖV 2009, 541
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Danach darf eine Sondernutzungsgebühr ihrer Höhe nach weder außer Verhältnis zu Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch noch außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Sondernutzung stehen (im Anschluss an Urteil vom 15. Juli 1988 BVerwG 7 C 5.87 BVerwGE 80, 36 ).

    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ; Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - BVerwGE 26, 305 zum Verbot prohibitiv wirkender Verwaltungsgebühren).

    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass mit Blick auf das Äquivalenzprinzip bei der Gebührenbemessung auch auf den wirtschaftlichen Wert der Sondernutzung abzustellen ist (Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 40).

    Dieser Aspekt kann je nach Umfang der Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums und Intensität des dadurch beeinträchtigten (Fußgänger-)Verkehrs eine deutliche Differenzierung der Gebührenhöhe rechtfertigen (vgl. Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.).

    Diese Aussage betraf die Nutzung der öffentlichen Straße mit einem mobilen Verkaufswagen (Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.) und als Bewirtungsfläche einer Gaststätte (…Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 3 B 42.00 - juris Rn. 3), also Verkaufsvorgänge, die auch innerhalb von Verkaufslokalen erfolgen.

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Denn es gibt keinen Grundsatz des Bundesrechts, dass die besondere, über das allgemein Zulässige hinausgehende Inanspruchnahme öffentlicher Straßen dann gebührenfrei sein müsse, wenn sie zum Zwecke der Grundrechtsverwirklichung geschieht (Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ).
  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Verfassungsmäßigkeit des Erlaubnisvorbehalts für den Verkauf von Zeitschriften …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Auch die von der Beschwerde in den Vordergrund gestellte Erwägung des Bundesverfassungsgerichts, das Grundrecht der Pressefreiheit sei bei der Ausfüllung des Rahmens für die Sondernutzungsgebühr zu berücksichtigen, steht im Zusammenhang mit der Behauptung, angesichts der zu erwartenden Gebühr sei der Straßenverkauf von Zeitungen nicht mehr wirtschaftlich (Kammerbeschluss vom 12. April 2007 - 1 BvR 78/02 - NVwZ 2007, 1306).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ; Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - BVerwGE 26, 305 zum Verbot prohibitiv wirkender Verwaltungsgebühren).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 10 B 11.07

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Mit dieser auf die satzungsrechtliche Regelungstechnik bezogenen Rüge wird allenfalls eine klärungsbedürftige Frage des Landesrechts aufgezeigt, nicht jedoch des Bundesverfassungsrechts selbst (vgl. Beschluss vom 1. März 2007 - BVerwG 10 B 11.07 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 S. 7).
  • BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 306/76
    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Vorprüfungsausschuss) vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 - (NJW 1977, 671) begegnet die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung eines Informationsstandes zur Verbreitung politischer Meinungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern sich die Gebühr innerhalb eines vertretbaren Gebührenrahmens hält, so dass die beabsichtigte Meinungskundgabe dadurch nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
  • BVerwG, 25.10.2000 - 3 B 42.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Diese Aussage betraf die Nutzung der öffentlichen Straße mit einem mobilen Verkaufswagen (…Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.) und als Bewirtungsfläche einer Gaststätte (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 3 B 42.00 - juris Rn. 3), also Verkaufsvorgänge, die auch innerhalb von Verkaufslokalen erfolgen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 -, juris Rn. 4) ist verletzt, wenn Gebühren in einem groben Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteile vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272 , und vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, BVerwGE 115, 32 ) unter Berücksichtigung der mit der Gebühr verfolgten legitimen Gebührenzwecke (BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. -, BVerfGE 108, 1, ) stehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig …

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass öffentliche und private Leistungen in der Regel nur eingeschränkt vergleichbar sind und der Gebührengesetzgeber neben der Kostendeckung und dem Vorteilsausgleich auch weitere (Lenkungs-)Zwecke verfolgen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8 zu Sondernutzungsgebühren).

    Für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung gegeben ist, dürften die Mietkosten für einen Stellplatz im Parkhaus dennoch greifbare Anhaltspunkte bieten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36, juris Rn. 16 zu Sondernutzungsgebühren; vgl. hierzu allerdings auch BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8, wonach sich aus dem Äquivalenzprinzip kein prozentualer, an gewerblichen Mieten für ein festes Verkaufslokal außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ausgerichteter Gebührenhöchstsatz für alle Arten von Sondernutzungen herleiten lässt).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig …

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass öffentliche und private Leistungen in der Regel nur eingeschränkt vergleichbar sind und der Gebührengesetzgeber neben der Kostendeckung und dem Vorteilsausgleich auch weitere (Lenkungs-)Zwecke verfolgen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8 zu Sondernutzungsgebühren).

    Rn. 137 Für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung gegeben ist, bieten die Mietkosten für einen Stellplatz im Parkhaus dennoch greifbare Anhaltspunkte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36, juris Rn. 16 zu Sondernutzungsgebühren; vgl. hierzu allerdings auch BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8, wonach sich aus dem Äquivalenzprinzip kein prozentualer, an gewerblichen Mieten für ein festes Verkaufslokal außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ausgerichteter Gebührenhöchstsatz für alle Arten von Sondernutzungen herleiten lässt).

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