Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Errichtung einer Bushaltestelle ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers
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§ 86 Abs 1 S 1 Halbs 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
Errichtung einer Bushaltestelle ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Revision wegen Divergenz bzw. wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: verneint); Widmung eines neuen Straßenteils einer Kreisstrasse
- datenbank.nwb.de
Errichtung einer Bushaltestelle ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers
Verfahrensgang
- VG Aachen, 05.10.2020 - 10 K 1874/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 11 A 3130/20
- BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.; Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 29. April 2009 - 1 C 6.08 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 52, jeweils m. w. N.).Der Verfahrensmangel muss danach sowohl in den ihn vermeintlich begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 21. Februar 2023 - 9 B 1.23 - juris Rn. 5).
Rn. 46 Im Übrigen genügt das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Rechtsanwendung auch nicht den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und die Bezeichnung der Entscheidung, von der das Urteil abweicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 21. Februar 2023 - 9 B 1.23 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Ob das Gericht seiner Aufklärungspflicht genügt hat, ist dabei selbst dann von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt aus zu beurteilen, wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4 m. w. N.).Ein Aufklärungsmangel ist deshalb nur dann den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet, wenn substantiiert dargelegt worden ist, inwiefern die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung beruhen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4 m. w. N.).
Da das Vorliegen von Verfahrensmängeln selbst dann vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen ist, wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4 m. w. N.), lassen sich schließlich auch Verfahrensmängel nicht auf ernstliche Zweifel an der materiell-rechtlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung stützen.
- BVerwG, 21.02.2023 - 9 B 1.23
Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Begründung für die …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Der Verfahrensmangel muss danach sowohl in den ihn vermeintlich begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 21. Februar 2023 - 9 B 1.23 - juris Rn. 5).Rn. 46 Im Übrigen genügt das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Rechtsanwendung auch nicht den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und die Bezeichnung der Entscheidung, von der das Urteil abweicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 21. Februar 2023 - 9 B 1.23 - juris Rn. 4).
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Rn. 32 Diese Regelungen verpflichten das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ; BVerwG…, Beschluss vom 14. November 2017 - 10 B 4.17 - juris Rn. 10, in Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 37 nicht abgedruckt). - BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Er verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 - Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6 Rn. 19 m. w. N.). - BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14
Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Diese ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 - juris Rn. 14 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 9 B 29.15 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 47 Rn. 5). - BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.; Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 29. April 2009 - 1 C 6.08 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 52, jeweils m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 7 LB 84/11
Nichtigkeit einer in Kenntnis der Rechtswidrigkeit erlassenen Widmungsverfügung
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Rn. 14 Eine Divergenz zu dem Rechtssatz, dass bei einer bewusst rechtswidrig ohne Zustimmung des Eigentümers vorgenommenen Widmung von einem gravierenden Fehler auszugehen ist, der nach § 44 Abs. 1 VwVfG NRW deren Nichtigkeit zur Folge haben kann (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 2012 - 7 LB 84/11 - juris Rn. 30 ff.), auf den die Klägerin offenbar abzielt, ist auch nicht ersichtlich. - BVerwG, 14.11.2017 - 10 B 4.17
Eigenheim; Finanzierung; Gemeinschaftseinrichtung; Investitionsentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Rn. 32 Diese Regelungen verpflichten das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 - BVerfGE 75, 369 ; BVerwG, Beschluss vom 14. November 2017 - 10 B 4.17 - juris Rn. 10, in Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 37 nicht abgedruckt). - BVerwG, 30.07.2015 - 9 B 29.15
Keine Fristverlängerung von Amts wegen
Auszug aus BVerwG, 06.02.2024 - 9 B 28.23
Diese ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (…stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 - juris Rn. 14 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 9 B 29.15 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 47 Rn. 5).
- BVerwG, 04.06.2026 - 5 B 16.25 Diese ist zunächst Aufgabe des Gesetzgebers und sodann, in den vom Gesetz gezogenen Grenzen, Pflicht der zuständigen Gerichte bei der ihnen obliegenden Rechtsauslegung und -anwendung (…stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 - juris Rn. 14 m. w. N.;… BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juli 2015 - 9 B 29.15 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 47 Rn. 5 und vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 43).
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.2024 - 13 S 730/23
Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für einen …
- VGH Bayern, 14.08.2025 - 8 ZB 25.457
Berufungszulassung (abgelehnt), Sicherheitsrechtliche Anordnung zum Rückschnitt …
Rn. 43 a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt vom Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32).Dass es der Auffassung der Klägerin nicht gefolgt ist, begründet ebenfalls keine Gehörsverletzung (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32;… B.v. 10.6.2025 - 3 BN 6.24 - juris Rn. 29).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2026 - 10 N 29.24
Beamtenverhältnis auf Widerruf; Anwärterbezüge; Rückforderung; Nichterfüllung …
Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die entscheidungserheblichen Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32…, vom 10. Juli 2024 - 7 B 14.24 - juris Rn. 2 …und vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N. und zu einem vergleichbaren Fall OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - OVG 10 N 74/23 - juris Rn. 9 ). - VGH Baden-Württemberg, 17.06.2025 - 11 S 1292/24
Streitwertfestsetzung bei Aufhebung des Widerrufs einer Niederlassungserlaubnis …
Er verlangt hingegen nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 06.02.2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17…, vom 10.12.2020 - 2 B 6.20 - juris Rn. 8 …und vom 13.02.2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 7;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.10.2024 - 1 S 800/24 - juris Rn. 19 ).Ob das Gericht seiner Aufklärungspflicht genügt hat, ist dabei selbst dann von dessen materiell-rechtlichem Standpunkt aus zu beurteilen, wenn dieser verfehlt sein sollte (BVerwG, Beschlüsse vom 06.02.2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17 …und vom 30.12.2016 - 9 BN 3.16 - juris Rn. 4, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
- VGH Bayern, 26.11.2025 - 6 ZB 25.1809
Bundesbeamter, Schadensersatz, Schwerbehinderung, Disziplinarverfahren, …
Dieser verlangt vom Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32).Dass es der Auffassung des Klägers nicht gefolgt ist, begründet ebenfalls keine Gehörsverletzung (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32;… B.v. 10.6.2025 - 3 BN 6.24 - juris Rn. 29).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf …
Die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nur, die entscheidungserheblichen Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht hingegen dazu, bei der Würdigung der Sach- und Rechtslage den Ansichten der Beteiligten zu folgen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 32…, vom 10. Juli 2024 - 7 B 14.24 - juris Rn. 2 …und vom 25. Juli 2024 - 8 B 9.23 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 19.12.2025 - 3 BN 6.25 Des Weiteren muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17 …und vom 24. Juni 2024 - 7 B 27.23 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 12.04.2024 - 9 B 30.23
Zumutbare verkehrliche Erschließung eines für Wohn- und Gewerbezwecke genutzten …
Für die ordnungsgemäße Begründung einer Aufklärungsrüge ist unter anderem substantiiert darzulegen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch Stellung entsprechender Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht - ausgehend von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt - die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; Beschluss vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17). - BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24 Des Weiteren muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17 …und vom 24. Juni 2024 - 7 B 27.23 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 17.04.2025 - 9 B 60.24
- VGH Bayern, 13.06.2024 - 11 ZB 24.50
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - Berufungszulassung
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2026 - 2 L 134/25
Einstufung von Fahrzeugen als Abfall
- BVerwG, 05.06.2024 - 4 B 23.23
Untersagung der gewerblichen Nutzung eines Grundstücks als Park-bzw. Abstellplatz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2025 - 2 L 71/24
Voraussetzungen einer straßenrechtlichen Widmung
- VGH Bayern, 17.03.2026 - 8 ZB 26.146
Berufungszulassung (abgelehnt), Enteignung, ernsthafte Bemühung um freihändigen …
- VGH Bayern, 23.05.2024 - 8 ZB 24.506
Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2025 - 12 A 349/22
Gewährung von Beträgen an einen Leistungsberechtigten zur Entlastung seiner …
- VGH Bayern, 13.05.2024 - 2 ZB 23.709
Rückbauverpflichtung für Anbau
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2025 - 9 A 227/22
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