Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.1988 - 9 B 28.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1987 - 14 A 2238/87
- BVerwG, 10.02.1988 - 9 B 28.88
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61
Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1988 - 9 B 28.88
Zum anderen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 14, 138 dargelegt hat, gegen die Nichtzulassung der Beschwerde in einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs, der eine Berufung als unzulässig verwirft, die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben; eine entsprechende Anwendung des § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO kommt nicht in Betracht.
- BVerwG, 14.12.1988 - 8 B 43.88
Anhörung von Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens - Nichtzulassung einer …
Gegen diese Nichtzulassung der Beschwerde ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben; § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist nicht entsprechend anwendbar (Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138, vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5 und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 8).Das gilt entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht nur, wenn die Berufung wegen Fristversäumung verworfen worden ist, sondern auch für die anderen in § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO genannten Verwerfungsgründe (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 und vom 10. Februar 1988 a.a.O.).
- BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90
Rechtsmittel
Für Beschlüsse des Berufungsgerichts, mit denen dieses eine Berufung gemäß § 125 Abs. 2 VwGO unter gleichzeitiger Nichtzulassung der Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (§ 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO) als unzulässig verwirft, gilt das gleiche; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen den die Zulassung der Beschwerde versagenden Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben (BVerwGE 14, 138;Beschlüsse vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 -, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - sowievom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - ). - BVerwG, 25.03.1991 - 1 CB 39.90
Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Verwerfung der Berufung als …
Nach der bisherigen Rechtslage ist aufgrund der abschließenden Regelung des § 152 Abs. 1 VwGO a.F. in den Fällen, in denen die Berufung durch Beschluß nach § 125 Abs. 2 VwGO a.F. als unzulässig verworfen worden ist, die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gegeben (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 14, 138; Beschlüsse vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4 und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 8). - BVerwG, 29.01.1990 - 3 B 81.89
Ablauf der Beschwerdefrist
Verwirft das Berufungsgericht eine Berufung als unzulässig durch Beschluß, so ist gegen den die Zulassung der Beschwerde versagenden Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; Beschluß vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz 310 § 125 Nr. 8). - BVerwG, 11.09.1990 - 1 B 133.90
Geltung des Vertretungszwanges für die Einlegung einer Beschwerde - …
Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist gemäß §§ 132 Abs. 3 Satz 1, 152 Abs. 1 VwGO nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; Beschluß vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 8).
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