Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 288.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gefahr von Übergriffen für syrisch-orthodoxe Christen durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit in der Türkei - Deckungsgleichheit von § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes (AuslG) und Art. 16a Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes (GG) im Hinblick auf die Berücksichtigung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.01.1990 - A 8 K 7642/87
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90
- BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 288.92
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 288.92
Die Beschwerde macht schließlich noch geltend, das Berufungsgericht sei dadurch von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 und 1501/84 - (BVerfGE 81, 58) abgewichen, daß es in Verkennung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen und entgegen zahlreichen gutachterlichen Äußerungen zur Lage der syrisch-orthodoxen Christen in Istanbul deren materielle Lebensbedingungen und religiöses Existenzminimum als gewahrt und demzufolge Istanbul als innerstaatliche Fluchtalternative angesehen habe. - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 288.92
Hiervon abgesehen, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 ausgeführt, daß die Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und des § 51 Abs. 1 AuslG deckungsgleich sind, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft, die Asylanerkennung aber darüber hinaus noch den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht sowie das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes erfordert. - BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90
Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit
Auszug aus BVerwG, 02.12.1992 - 9 B 288.92
Die Abweichung eines zweitinstanzlichen Urteils von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt, wie der Senat mehrfach entschieden hat, weder einen Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO noch einen solchen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dar (vgl. etwa Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]).
- VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89
Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische …
Rn. 111 Das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative ist auch im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG zu berücksichtigen (BVerwG, 21.08.1992 - 9 B 140/92 -, 02.12.1992 - 9 B 288/92 -). - VGH Hessen, 21.03.1994 - 12 UE 2145/90
Zum Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Tamilen auf Sri Lanka
Rn. 98 Das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative ist auch im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG zu berücksichtigen (BVerwG, 21.08.1992 - 9 B 140/92 -, 02.12.1992 - 9 B 288/92 -). - VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 141/90
Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische …
Rn. 111 Das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative ist auch im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG zu berücksichtigen (BVerwG, 21.08.1992 - 9 B 140/92 -, 02.12.1992 - 9 B 288/92 -). - BVerwG, 10.03.1994 - 9 B 663.93
Staatliche Verfolgung in Sri Lanka - Einstufung von Maßnahmen als politische …
Es ist ohne weiteres zu bejahen, daß ein Ausländer, dem - wie das Berufungsgericht festgestellt hat - in bestimmten Teilen seines Herkunftsstaates politische Verfolgung droht, in den Teil des Staates abgeschoben werden darf, in dem eine solche Gefahr nicht besteht (BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 1992 - BVerwG 9 B 140.92 - und vom 2. Dezember 1992 - BVerwG 9 B 288.92 -).
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