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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15491
BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19 (https://dejure.org/2019,15491)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2019 - 9 B 3.19 (https://dejure.org/2019,15491)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 (https://dejure.org/2019,15491)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Politische Partei als Gebührenschuldner für Sondernutzungsgebühr; individuelle Zurechenbarkeit von Parteiwerbung; erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 StrG BB, § 21 Abs 2 S 2 StrG BB, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Politische Partei als Gebührenschuldner für Sondernutzungsgebühr; individuelle Zurechenbarkeit von Parteiwerbung; erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19
    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 - NJW 2008, 2770 Rn. 19 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ; BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19
    Unter Beachtung dieser Kriterien verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (stRspr, BVerfG, vgl. nur Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19
    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (…stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 - NJW 2008, 2770 Rn. 19 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ; BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ).
  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Prüfung eines Notars

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19
    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 2008 - 1 BvR 645/08 - NJW 2008, 2770 Rn. 19 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ; BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19
    Rn. 12 Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und damit ein Verfahrensfehler ist ausnahmsweise dann gegeben, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet, ferner wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 3).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16

    Fluglärminitiative Mainz e.V. scheitert mit ihrer Klage gegen die von der Stadt …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19
    Die Beschwerde hält diese Auslegung unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 25. Januar 2018 - 12 K 3895/16.F - (…juris Rn. 19) für zu eng.
  • BVerwG, 29.05.2012 - 3 B 90.11

    Ausgelaufenes DDR-Recht; Tatsachenwürdigung; Rechtsbeziehungen zwischen …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19
    rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil es sich hierbei der Sache nach nicht um eine Rechtsfrage, sondern um eine Tatfrage handelt, die einer Grundsatzrüge nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 B 90.11 - ZOV 2012, 213 Rn. 20).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 2 A 10.24

    Corona-Infektion ist kein Dienstunfall

    Vorausgesetzt wird damit regelmäßig eine gewisse Typizität des zu beweisenden Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der …

    Das Ergebnis der gerichtlichen Würdigung selbst ist vom Revisionsgericht im Rahmen einer Verfahrensrüge nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:300118B3B4.17.0] - juris Rn. 21 und vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:100419B9B3.19.0] - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2024 - 1 S 1704/22

    Kostenhaftung für Polizeieinsätze aufgrund von Fehlalarmen einer Alarmanlage - …

    Rn. 53 a) Die verfassungsrechtliche - einfachgesetzlich definitionsgemäße (vgl. § 2 Abs. 4 LGebG ) - Rechtfertigung, dass eine öffentliche Leistung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern durch die Erhebung einer Gebühr finanziert wird, und die Verhältnismäßigkeit des mit der Regelung eines Gebührentatbestandes verbundenen Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das Gebot einer verhältnismäßig gleichen Belastung der Gebührenschuldner (Art. 3 Abs. 1 GG) setzen voraus, dass die öffentliche Leistung, die der Gebührengesetzgeber in Ausübung seines weiten Gestaltungsspielraums einer Gebührenpflicht unterwerfen möchte, dem Gebührenschuldner individuell zurechenbar ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.05.2008 - 1 BvR 645/08 - juris Rn. 19, v. 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11 - juris Rn. 24 und v. 17.01.2017 - 2 BvL 2/14 u. a. - juris Rn. 64; BVerwG, Beschl. v. 10.04.2019 - 9 B 3.19 - juris Rn. 7, Urt. v. 29.04.2021 - 9 C 1.20 - juris Rn. 16).
  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4871/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    Rn. 91 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 -, juris, Rn. 7.
  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4874/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    Rn. 106 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 -, juris, Rn. 7.
  • VG Berlin, 28.09.2023 - 37 K 256.22

    Berliner Hunderegister: Halterin von "Dino" muss 17,50 Euro zahlen

    Das Merkmal der Veranlassung setzt keine willentliche Herbeiführung des Verwaltungshandelns, etwa durch einen Antrag des Betroffenen voraus, sondern es genügt, wenn er die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - OVG Bbg., Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 24/02.NE - BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3/19 -).
  • VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 844/19

    Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren …

    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4923/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    Rn. 102 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 -, juris, Rn. 7.
  • VG Köln, 12.12.2024 - 22 K 4082/23
    Rn. 23 Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 -, juris, Rn. 19; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3/19 -, juris, Rn. 7; jeweils m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 5019/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    Rn. 96 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 -, juris, Rn. 7.
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