Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidungserhebliche Vorgänge - Beweiserhebung - Asylbewerber - Verfolgungsstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.11.1984 - A 5 K 7137/84
- VGH Baden-Württemberg, 28.08.1986 - A 12 S 39/85
- BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86
Aus dem Umstand, daß dem Klagebegehren eines Asylsuchenden nicht mit der Begründung der Erfolg versagt werden darf, für Vorgänge im Verfolgerland stünden neben der Einlassung des Asylbegehrenden keine Beweismittel zur Verfügung (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 [BVerwG 16.04.1985 - 9 C 109/84]), läßt sich nicht umgekehrt ein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts folgern, daß einer Asylklage in jedem Fall nur dann stattgegeben werden dürfe, wenn der Vortrag des Klägers über entscheidungserhebliche Umstände außerhalb des Verfolgerstaats, hinsichtlich derer keine Beweisschwierigkeiten bestehen, zuvor aufgrund von Beweiserhebungen bestätigt worden sei.Vielmehr ist der Richter ganz allgemein nicht aus Rechtsgründen gehindert, eine Parteibehauptung ohne Beweisaufnahme als wahr anzusehen (BGH, L.M. § 286 ZPO Nr. 64; Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt dabei nicht schon vor, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat, sondern ist nur dann gegeben, wenn es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86
Aus der Entscheidung vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - (BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]) ergibt sich nichts gegenteiliges. - BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1987 - 9 B 316.86
Schließlich greift auch die Rüge nicht durch, das Berufungsgericht sei durch Übernahme der Ausführungen in der Auskunft des Auswärtigen Amts vom 12. August 1986, im Iran bestehe eine Vermutung für die Verfolgung zurückkehrender Asylbewerber, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. von der Entscheidung vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54) abgewichen, nach der eine Asylgewährung regelmäßig Umstände voraussetze, aus denen sich zur Überzeugung der zuständigen Instanzen die Gefahr politischer Verfolgung im Heimatstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ergebe.
- BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87
Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich …
Da sich die Pflicht der Tatsachengerichte zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts auf die Behebung eigener Zweifel beschränkt, dürfen die Gerichte auch nicht (mehr) bestrittenes Parteivorbringen, dessen Richtigkeit anzuzweifeln sich nach Lage des Falles nicht aufdrängt, in Ermangelung eigener Bedenken verfahrensfehlerfrei ohne förmliche Beweisaufnahme ihrer Würdigung zugrunde legen (vgl. u.a. Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 83 S. 23 m.weit.Nachw.; Beschluß vom 5. Mai 1987 - BVerwG 9 B 316.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 66 S. 20 ). - BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 79.88
Zurückstellung vom Wehrdienst - Unzumutbare Härte - Militärische Verwendung des …
Ein Tatsachengericht ist jedoch nicht generell daran gehindert, eine Parteibehauptung auch ohne eine Beweisaufnahme als wahr anzusehen (vgl. Beschluß vom 5. Mai 1987 - BVerwG 9 B 316.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 66 S. 20 m.weit.Nachw.). - BVerwG, 22.01.1998 - 9 B 847.97
Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit von Ausländern im Heimatland - …
Weil die Beschwerde schon aus diesem Grunde Erfolg hat, kann offenbleiben, ob sich dem Berufungsgericht außerdem die Einholung einer Auskunft des Auswärtigen Amtes hätte aufdrängen müssen, ob der Kläger zu 1 wirklich, wie er angibt, 1981 wegen Organisierens einer Demonstration verurteilt worden ist und er die verhängte Strafe von 1982 bis 1984 verbüßt hat, oder ob die Voraussetzungen für die Gewinnung der Überzeugung, daß der Kläger zu 1 in der genannten Weise verfolgt worden ist, allein aufgrund der Angaben des Asylsuchenden erfüllt sind (vgl. etwa Beschluß vom 5. Mai 1987 - BVerwG 9 B 316.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 66 m.w.N.).
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