Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenerstattungsanspruch der Kommune gegen den überörtlichen Träger der Straßenbaulast
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 108 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 4 Nr 1 FStrG, § 3 Abs 1 FStrG
Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenerstattungsanspruch der Kommune gegen den überörtlichen Träger der Straßenbaulast - Wolters Kluwer
Gebührenbemessung für die Inanspruchnahme der Abwassereinrichtung; Umlage dier Investitionskosten durch Erhebung von Benutzungsgebühren auf die Träger der Straßenbaulast; Rüge der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes durch aktenwidrige Feststellungen des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebührenbemessung für die Inanspruchnahme der Abwassereinrichtung; Umlage dier Investitionskosten durch Erhebung von Benutzungsgebühren auf die Träger der Straßenbaulast; Rüge der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes durch aktenwidrige Feststellungen des ...
- datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenerstattungsanspruch der Kommune gegen den überörtlichen Träger der Straßenbaulast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zur Entschädigungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Mitbenutzung der Abwasseranlagen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Entschädigungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Mitbenutzung der Abwasseranlagen
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 10.02.2009 - 2 K 903/04
- OVG Thüringen, 20.01.2016 - 1 KO 806/09
- BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15
Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Im letztgenannten Fall kann der Straßenbaulastträger zu Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abwassereinrichtung herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69; vgl. auch Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 Rn. 31). - BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11
Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Aktenwidrigkeit liegt vor, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher Widerspruch besteht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2009 - 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 3 und vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 14). - BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96
Ortsdurchfahrtenentwässerung
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Im letztgenannten Fall kann der Straßenbaulastträger zu Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abwassereinrichtung herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 86 S. 69;… vgl. auch Urteil vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 Rn. 31).
- BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08
Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Aktenwidrigkeit liegt vor, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher Widerspruch besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2009 - 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 3 …und vom 13. Februar 2012 - 9 B 77.11 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 73 Rn. 14). - BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01
Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Kann die Gemeinde keine Abwassergebühr und auch kein privatrechtliches Entgelt verlangen, ist ein gesetzlicher Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zu prüfen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 287/01 - NVwZ 2002, 1535 ). - BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07
Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Hiergegen verstößt das Gericht, wenn es einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher der unterlegene Beteiligte nach dem Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ;… Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - 9 B 23.04 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 - juris Rn. 5). - BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Hiergegen verstößt das Gericht, wenn es einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher der unterlegene Beteiligte nach dem Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ;… Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - 9 B 23.04 - juris Rn. 2 m.w.N. …und vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 - juris Rn. 5). - BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Rn. 10 Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert überdies regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei einem Hinweis durch das Oberverwaltungsgericht noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1999 - 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44). - BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04
Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Hiergegen verstößt das Gericht, wenn es einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher der unterlegene Beteiligte nach dem Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - 9 B 23.04 - juris Rn. 2 m.w.N. …und vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 - juris Rn. 5). - OVG Thüringen, 27.02.2008 - 4 EO 355/05
Überprüfung eines Verbandsumlagebescheides im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 9 B 32.16
Das ergibt sich aus der im angegriffenen Urteil (S. 16) zitierten Rechtsprechung des Berufungsgerichts, wonach sich die Ermittlung der gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 ThürKAG nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten nicht auf die laufenden Unterhaltungskosten, wie etwa Reinigungsmaßnahmen der Kanalisation beschränkt, sondern zu einem wesentlichen Anteil die nach § 12 Abs. 3 ThürKAG zu berücksichtigenden kalkulatorischen Kosten wie angemessene Abschreibungen und Zinsen umfasst und selbst für Altanlagen die Investitionskosten für den Kanalbau in den Straßen über die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten (Zinsen und Abschreibungen) bei der Erhebung von Benutzungsgebühren auf den Straßenbaulastträger umlagefähig sind (OVG Weimar, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 4 ZKO 78/02 - LKV 2006, 323 und vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/05 - ThürVGRspr. 2010, 1 ). - OVG Thüringen, 06.04.2005 - 4 ZKO 78/02
Benutzungsgebührenrecht; Abschreibung von Altanlagen in der Gebührenkalkulation; …
- VGH Hessen, 18.12.2012 - 2 A 1856/12
Kosten einer Straßenstützmauer
- BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18
Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale …
Rn. 34 Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt insbesondere auf die Vermeidung einer Überraschungsentscheidung, durch die dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben wird, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 9 B 32.16 - juris Rn. 6 …und vom 31. Januar 2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 6.17
Abwasserbeseitigung; Abwassereinrichtungen; Benutzungsgebühr; Entwässerung; …
Für die Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung ist zudem geklärt, dass zugunsten der Kommune ein Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs nur dann zu prüfen ist, wenn von Gesetzes wegen keine Möglichkeit zur Erhebung von Benutzungsgebühren besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 9 B 32.16 - juris Rn. 17 f.; BGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - III ZR 287/01 - NVwZ 2002, 1535 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 9 A 1133/18
Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen …
Rn. 125 vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2017 - 9 B 32.16 -, juris Rn. 17,. - OVG Saarland, 23.06.2021 - 1 A 79/20
Auslegung einer anlässlich der Aufstufung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße …
Schließlich ergebe sich entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts aus dem zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.2.2017 - 9 B 32/16 - nicht, dass die Möglichkeit, Kanalbenutzungsgebühren durch eine Vereinbarung außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsdurchfahrtenrichtlinien "sperren" zu können, allgemein anerkannt sei.Entschließt sich der Bund als Straßenbaulastträger, zur Erfüllung seiner Pflicht zur Oberflächenentwässerung eine vorhandene städtische Kanalisation zu benutzen, so begründet dies im Fall einer entsprechenden Gebührensatzung eine Gebührenpflicht.[BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 7.2.2017 - 9 B 32/16 -, juris Rdnrn. 16 und 18 und vom 22.2.2018 - 9 B 6/17 -, juris Rdnrn. 6 und 15; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnr. 68; hinsichtlich Bundes- und Landstraßen: Teilurteil des Senats vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris][BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.1997 - 8 B 246/96 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 7.2.2017 - 9 B 32/16 -, juris Rdnrn. 16 und 18 und vom 22.2.2018 - 9 B 6/17 -, juris Rdnrn. 6 und 15; OVG des Saarlandes, Teilurteil vom 5.9.2007 - 1 A 44/07 -, juris Rdnr. 68; hinsichtlich Bundes- und Landstraßen: Teilurteil des Senats vom 5.9.2007 - 1 A 43/07 -, juris].
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 9 A 2622/18
Straßenbauverwaltung kann Kostenbeteiligung an gemeindlichen Entwässerungskanälen …
Rn. 108 vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2017 - 9 B 32.16 -, juris Rn. 17,.
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