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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2258
BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92 (https://dejure.org/1993,2258)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1993 - 9 B 338.92 (https://dejure.org/1993,2258)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 9 B 338.92 (https://dejure.org/1993,2258)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92
    Deshalb weicht das Urteil des Berufungsgerichts - entgegen der Annahme der Beschwerde - auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 147) ab, das auf der Grundlage anderer tatsächlicher Feststellungen ergangen ist.
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92
    Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90

    Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92
    Denn die Abweichung eines zweitinstanzlichen Urteils von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt, wie der Senat mehrfach entschieden hat, weder einen Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO noch einen solchen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dar (vgl. etwa Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]).
  • BVerfG, 28.06.1991 - 2 BvR 583/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer inländischen …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92
    Die Beschwerde macht ferner geltend, das Berufungsgericht sei dadurch von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Beschlüssen vom 22. Mai 1990 - 2 BvR 1487 u.a./89 - und vom 28. Juni 1991 - 2 BvR 583/84 - abgewichen, daß es nicht dem in diesen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aufgestellten Erfordernis Rechnung getragen habe, die Möglichkeit, am Ort der Fluchtalternative frei von Verfolgung und frei von wirtschaftlicher Not zu leben, müsse durch Beispielsfälle konkret belegt sein.
  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 55.91
    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92
    Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -).
  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99

    Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen

    Die hier vom Senat vertretene Auffassung von der Anwendbarkeit der zum Asylrecht entwickelten Grundsätze zur innerstaatlichen Fluchtalternative im Rahmen der Prüfung des § 51 Abs. 1 AuslG entspricht schließlich auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 03.11.1992 - 9 C 21.92 - a. a. O., B. v. 13.01.1993 - 9 B 338.92 - S. 4 f., U. v. 15.04.1997 - 9 C 15.96 - EZAR 231 Nr. 10, zuletzt: Ue. v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O., u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - vgl. ferner: Hess. VGH, U. v. 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A - S. 43;… ebenso: Renner, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 8;… Schnäbele in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 44;… Hailbronner, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 16 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

    Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG unter anderem auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - m.w.N.).

    Wer nämlich nur von regionaler politischer Verfolgung betroffen ist, ist erst dann politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG und damit in seinem Leben und seiner Freiheit auch im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG grundsätzlich erst dann bedroht, wenn er dadurch landesweit in eine ausweglose Lage versetzt wird, er also in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht nicht finden kann (…vgl. Urteil des Senats vom 15.4.1992, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12.1.1993 - 9 B 338.92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90

    Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer …

    Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG…, Urteil vom 18.2.1992, a.a.O., und Beschluß vom 13.1.1993 - 9 B 338.92 - ebenso Urteil des Senats vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - m.w.N.).
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