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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1196
BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94 (https://dejure.org/1994,1196)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1994 - 9 B 374.94 (https://dejure.org/1994,1196)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1994 - 9 B 374.94 (https://dejure.org/1994,1196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 1409
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94
    Das Berufungsgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, daß unter den hier gegebenen Umständen eine unzulässige Berufung nicht in einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 2 AsylVfG umgedeutet werden konnte (stRspr zur vergleichbaren Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG 5 C 69.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708; BFH, Entscheidungen vom 30. September 1992 - BFH IV R 86/92 - sowie vom 3. Juni 1993 - BFH VII R 24/93 -).
  • BVerwG, 19.07.1974 - VI C 63.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94
    Das Berufungsgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, daß unter den hier gegebenen Umständen eine unzulässige Berufung nicht in einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 2 AsylVfG umgedeutet werden konnte (stRspr zur vergleichbaren Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG 5 C 69.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708; BFH, Entscheidungen vom 30. September 1992 - BFH IV R 86/92 - sowie vom 3. Juni 1993 - BFH VII R 24/93 -).
  • BFH, 30.09.1992 - IV R 86/92
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94
    Das Berufungsgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, daß unter den hier gegebenen Umständen eine unzulässige Berufung nicht in einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 2 AsylVfG umgedeutet werden konnte (stRspr zur vergleichbaren Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG 5 C 69.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708; BFH, Entscheidungen vom 30. September 1992 - BFH IV R 86/92 - sowie vom 3. Juni 1993 - BFH VII R 24/93 -).
  • BFH, 03.06.1993 - VII R 24/93
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94
    Das Berufungsgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, daß unter den hier gegebenen Umständen eine unzulässige Berufung nicht in einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 2 AsylVfG umgedeutet werden konnte (stRspr zur vergleichbaren Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27; Beschluß vom 25. Mai 1973 - BVerwG 5 C 69.72 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 19. Juli 1974 - BVerwG 6 C 63.74 - BayVBl 1974, 708; BFH, Entscheidungen vom 30. September 1992 - BFH IV R 86/92 - sowie vom 3. Juni 1993 - BFH VII R 24/93 -).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung …

    Außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist das Berufungsgericht nicht befugt über die Zulassung der Berufung zu befinden (Anschluß an BVerwG vom 28.2.1985 - 2 C 14/84 = BVerwGE 71, 73); die Umdeutung der Berufung eines rechtskundig vertretenen Beteiligten in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig (Anschluß an BVerwG vom 13.6.1994 - 9 B 374/94 = Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag …

    Insoweit gilt nichts anderes als für die vergleichbare Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere die Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sowie die Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 2 AsylVfG als unzulässig angesehen (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 27, und Beschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 11 = BayVBl 1995, 221 m.w.N.).
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