Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung - Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.07.1985 - AN 115 - XII/79
- VGH Bayern, 29.07.1987 - 19 B 85 C. 810
- BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1863 (Ls.)
- NVwZ 1988, 531
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82
Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung - …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise bezeichnet ist gleichfalls der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund, das Berufungsurteil weiche auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647 und vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 -ab. Von dem Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 -, wonach die Tatsachengerichte fallbezogenen, beweiserheblich konkretisierten Zweifeln an der Richtigkeit der Auskünfte des Auswärtigen Amtes nachzugehen haben, weicht das Berufungsurteil schon deshalb nicht ab, weil es ausweislich der Gründe seines Urteils derartige fallbezogene und hinreichend konkretisierte Zweifel an der Richtigkeit der verwerteten Auskünfte des Auswärtigen Amtes nicht gehegt hat.
- BVerwG, 02.12.1982 - 9 CB 955.81
Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise bezeichnet ist gleichfalls der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund, das Berufungsurteil weiche auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647 und vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 -ab. In dem Beschluß vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 a.a.O. - findet sich eine Aussage des in der Beschwerde angeführten Inhalts nicht.
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70
Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Zwar ist im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung die Rüge eines Verfahrensmangels insoweit zulässig, als sie sich nicht unmittelbar gegen die Vorentscheidung richtet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend dem angefochtenen Urteil selbst anhaftet (Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39.319 ).
- BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Die rechtsfehlerhafte Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Klage- oder Rechtsmittelfrist mag wegen der ihr zukommenden Wirkung, daß das Gericht nunmehr Parteivorbringen zur Sache bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen wird, ein Verfahrensmangel sein (in diesem Sinne etwa Beschluß vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 B 15012.82 - Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2 und 7.61 - BVerwGE 13, 141 ), die rechtsfehlerhafte Gewährung einer Wiedereinsetzung ist es jedenfalls nicht. - BVerwG, 09.02.1987 - 9 B 18.87
Streitwert - Asylklagen - Revision - Sachverhaltswürdigung - Beweiswürdigung
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Dabei erscheint dem Senat eine Differenzierung der Teilbeträge, die für die Verfahren der einzelnen, als Eltern und Kinder einer Familie angehörenden Kläger anzusetzen sind, in der Weise angemessen, daß für den Kläger zu 1 6.000 DM, die Klägerin zu 2 3.000 DM, die Kläger zu 3 und 4 je 1.500 DM, die Kläger zu 5 und 6 je 1.000 DM (vgl. bereits Beschluß vom 9. Februar 1987 - BVerwG 9 B 18.87 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 12) und für alle weiteren klagenden Kinder je 500 DM in Ansatz gebracht werden. - BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72
Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Deren inhaltliche Überprüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis gerade auf eine Mißachtung der in § 548 ZPO aus prozeßökonomischen Gründen vorgeschriebene Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh.: 548 ZPO Nr. 2). - BGH, 20.11.1980 - III ZR 35/79
Anfechtbarkeit des Umlegungsplans und seiner Bekanntmachung; Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO, wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (BSG, Urteil vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256 ; BGH, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 396;… Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 60 Anm. 31). - BVerwG, 01.10.1974 - I WB 160.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Die Kläger machen zunächst geltend, das Berufungsgericht habe unter Begehung eines Verfahrensverstoßes, nämlich durch Gewährung einer nach § 60 VwGO nicht gerechtfertigten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sowie in Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 - 1 WB 160.71 - NJW 1975, 228, seine Befugnis bejaht, trotz Überschreitung der Berufungsfrist durch den Bundesbeauftragten als Berufungsführer ihr Asylbegehren in der Sache zu prüfen. - BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Die Regelung des § 60 Abs. 5 VwGO, wonach die Wiedereinsetzung unanfechtbar ist, besagt nicht nur, daß die Entscheidung, es werde Wiedereinsetzung gewährt, nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist, sondern auch, daß die Gewährung der Wiedereinsetzung für die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte inhaltlich bindend ist und von diesen nicht mehr, auch nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision, überprüft werden kann (BSG, Urteil vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256 ; BGH, Urteil vom 20. November 1980 - III ZR 35/79 - DVBl. 1981, 396;… Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 60 Anm. 31). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 B 15012.82
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Die rechtsfehlerhafte Ablehnung einer Wiedereinsetzung in die versäumte Klage- oder Rechtsmittelfrist mag wegen der ihr zukommenden Wirkung, daß das Gericht nunmehr Parteivorbringen zur Sache bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen wird, ein Verfahrensmangel sein (in diesem Sinne etwa Beschluß vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 B 15012.82 - Beschluß vom 27. Oktober 1961 - BVerwG 6 B 2 und 7.61 - BVerwGE 13, 141 ), die rechtsfehlerhafte Gewährung einer Wiedereinsetzung ist es jedenfalls nicht.
- BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
Keine Befugnis der Gemeinden, die Beteiligung von Gemeindebediensteten an …
Das Oberverwaltungsgericht hat die - nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist (§ 60 Abs. 1 VwGO) zulässige - Klage (zur Bindungswirkung dieser Entscheidung vgl. Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 S. 3 [4]) entgegen der Vorinstanz zu Recht für begründet gehalten; denn die angefochtenen Bescheide sind mangels einer Anordnungsbefugnis des Beklagten gegenüber der Klägerin rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). - BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08
Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der …
Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht, wenn sie allein im Streit steht, nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO sein (Beschlüsse vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 m.w.N. und vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 B 38.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 238).Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 (früher § 548) ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (vgl. zum Ganzen: Beschluss vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 27.18
Behauptung einer rechtswidrigen Berufungszulassung bezeichnet keinen rügefähigen …
Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis auf eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153…, vom 14. Dezember 2006 - 1 B 272.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 33 Rn. 3 …und vom 29. Mai 2009 - 2 B 74.08 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 08.05.2000 - 9 B 189.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …
Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - NJW 1988, 1863 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153).Abgesehen davon ist eine rechtswidrige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern führt dazu, daß das Gericht, das aufgrund einer nicht gerechtfertigten Bewilligung von Wiedereinsetzung zur Sache entscheidet, eine inhaltlich unrichtige Entscheidung trifft (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1987 a.a.O.).
- VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des …
Gleiches gilt für die Entscheidung der Kammer, der Klägerin die Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO; BVerwG, Beschl. v. 11.11.1987 - 9 B 379.87 -, NJW 1988, 1863). - OVG Sachsen, 08.10.2024 - 5 A 76/24
Unterhaltsvorschuss; Verpflichtungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt; letzte …
Diese Entscheidung ist gemäß § 60 Abs. 5 VwGO unanfechtbar und für die übergeordneten Instanzen bindend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 1987 - 9 B 379.87 -, juris Rn. 2). - BVerwG, 17.07.2019 - 7 B 28.18
Erforderlichkeit einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine …
Deren inhaltliche Prüfung durch das Revisionsgericht würde im Ergebnis auf eine Missachtung der in § 557 Abs. 2 ZPO aus prozessökonomischen Gründen vorgeschriebenen Bindung des Revisionsgerichts an die unanfechtbare Vorentscheidung der Instanzgerichte hinauslaufen (BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153…, vom 14. Dezember 2006 - 1 B 272.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 33 Rn. 3 …und vom 29. Mai 2009 - 2 B 74.08 - juris Rn. 2). - VG Düsseldorf, 11.10.2011 - 5 K 7134/10
Asylrecht Iran - Abschiebungsverbote nach Widerruf Asyl; Verwertung von …
Rn. 60 vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1997 - 9 B 1033/97 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 21 A 2658/95.A -., S. 2 des Beschlussabdruckes unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1976 - I B 121.76 -, vom 18. Februar 1983 - 9 B 3597.82 - sowie vom 11. November 1987 - 9 B 379.87 -. - BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 38.01
Rüge der rechtsfehlerhaften Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Eine derartige unanfechtbare Vorentscheidung kann vom Revisionsgericht nicht inhaltlich überprüft werden und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - NJW 1988, 1863 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153).Abgesehen davon ist eine rechtswidrige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern führt dazu, dass das Gericht, das aufgrund einer nicht gerechtfertigten Bewilligung von Wiedereinsetzung zur Sache entscheidet, eine inhaltlich unrichtige Entscheidung trifft (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1987 a.a.O.).
- VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur …
Gleiches gilt für die Entscheidung der Kammer, dem Kläger die Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO ; BVerwG, Beschl. v. 11.11.1987 - 9 B 379.87 -, NJW 1988, 1863 ). - OLG Köln, 21.09.2015 - 28 Wx 15/15
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Bundesamts für Justiz gegen die Gewährung …
- BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines …
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 205/84
Unzuständigkeit - Verweisung
- BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 7.00
Anforderugnen an die Darlegung der Beschwerdegründe - Grundsätzliche Bedeutung …
- BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 138.90
Revisionszulassung wegen Abweichungen von Entscheidungen des …
- BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 237.90
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- OVG Hamburg, 06.05.1988 - Bs V 104/88
Bemessung des Streitwerts bei Asylklagen mehrerer Familienangehöriger
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