Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zur erdrosselnden Wirkung der Spielgerätesteuer; Rentabilitätsrechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 SpielV vom 27.01.2006, § 3 Abs 2 SpielV vom 27.01.2006, Art 12 Abs 1 GG
Zur erdrosselnden Wirkung der Spielgerätesteuer; Rentabilitätsrechnung - Wolters Kluwer
Erdrosselnde Wirkung einer Spielgerätesteuer (Vergnügungssteuer); Gerätebezogene Beurteilung der Wirtschaftlichkeit; Unterscheidung der Kostenstruktur einer Spielhalle von derjenigen eines Fremdaufstellerbetriebs; Abdeckung der durchschnittlichen Kosten unter ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erdrosselnde Wirkung einer Spielgerätesteuer (Vergnügungssteuer); Gerätebezogene Beurteilung der Wirtschaftlichkeit; Unterscheidung der Kostenstruktur einer Spielhalle von derjenigen eines Fremdaufstellerbetriebs; Abdeckung der durchschnittlichen Kosten unter ...
- datenbank.nwb.de
Zur erdrosselnden Wirkung der Spielgerätesteuer; Rentabilitätsrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Kann für die aus verfassungsrechtlichen Gründen - Art. 12 Abs. 1 GG - zu ermittelnde Frage nach der erdrosselnden Wirkung einer Steuer (hier: Vergnügungssteuer) abweichend vom Zeitraum, für den eine Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Betroffenen erfolgt, für die Frage nach der von der Rechtsprechung vorgegebenen Aussonderung von Geräten, die schon unabhängig von der streitgegenständlichen Steuer unwirtschaftlich sind (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 ; BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 45) auf einen hiervon abweichenden Zeitraum abgestellt werden?,.Dabei geht es der Beschwerde insbesondere um die Frage, welche Bedeutung der Aussage des Bundesverfassungsgerichts zukommt, bei der Rentabilitätsberechnung müssten jene Geräte ausgeschieden werden, "die schon unabhängig von der Steuer unwirtschaftlich sind und daher den Durchschnitt nach unten drücken" (BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 ).
Hiervon ausgehend hatte das damals vom Oberverwaltungsgericht Münster eingeholte Sachverständigengutachten, auf das sich der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts zur Aussonderung unwirtschaftlicher Geräte bezog, ein anderes Beweisthema als im vorliegenden Verfahren: Es untersuchte die landesweite durchschnittliche Wirkung der Pauschsteuer von 30 DM je Gerät und Monat auf die Wirtschaftlichkeit der Geldspielgeräte, wobei es auf die Gruppe der Fremdaufsteller beschränkt war (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 ).
Rn. 13 a) Das Urteil weicht nicht dadurch vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - (BVerfGE 31, 8 ) ab, dass es eine Aussonderung von unwirtschaftlichen Spielgeräten und Unternehmen nicht für erforderlich hält.
Rn. 16 b) Das Urteil weicht aus denselben Gründen auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - (BVerwGE 135, 367) und 9 C 13.08 - (juris, in der Beschwerdebegründung wohl irrtümlich als 9 C 12.09 bezeichnet) und vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - (BVerwGE 153, 116) ab, in denen jeweils auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - (BVerfGE 31, 8) Bezug genommen wird.
- BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Angesichts der gerade für diese Branche bestehenden Beschränkungen sind (und waren) die unternehmerischen Möglichkeiten, eine höhere Abgabenbelastung betriebswirtschaftlich auszugleichen, begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 18 m.w.N.).Es ist daher zu ermitteln, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 17 m.w.N.; zu anderen Methoden zur Ermittlung einer erdrosselnden Wirkung vgl. Schneider, KStZ 2016, 185 ).
Rn. 16 b) Das Urteil weicht aus denselben Gründen auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - (BVerwGE 135, 367) und 9 C 13.08 - (juris, in der Beschwerdebegründung wohl irrtümlich als 9 C 12.09 bezeichnet) und vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - (BVerwGE 153, 116) ab, in denen jeweils auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - (BVerfGE 31, 8) Bezug genommen wird.
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Kann für die aus verfassungsrechtlichen Gründen - Art. 12 Abs. 1 GG - zu ermittelnde Frage nach der erdrosselnden Wirkung einer Steuer (hier: Vergnügungssteuer) abweichend vom Zeitraum, für den eine Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Betroffenen erfolgt, für die Frage nach der von der Rechtsprechung vorgegebenen Aussonderung von Geräten, die schon unabhängig von der streitgegenständlichen Steuer unwirtschaftlich sind (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 ; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 45) auf einen hiervon abweichenden Zeitraum abgestellt werden?,.Das Oberverwaltungsgericht hat - ausgehend von dem zurückverweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ein solches Vorgehen nahelegte (Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - BVerwGE 135, 367 Rn. 45) - Beweis erhoben "über die Behauptung der Klägerin, im Streitzeitraum habe die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte der Beklagten erdrosselnde Wirkung gehabt" durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Rn. 16 b) Das Urteil weicht aus denselben Gründen auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - (BVerwGE 135, 367) und 9 C 13.08 - (juris, in der Beschwerdebegründung wohl irrtümlich als 9 C 12.09 bezeichnet) und vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - (BVerwGE 153, 116) ab, in denen jeweils auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - (BVerfGE 31, 8) Bezug genommen wird.
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16
Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Denn wenn ein Urteil auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - juris Rn. 17 m.w.N.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 m.w.N.). - BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92
Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 , vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 - juris Rn. 7…, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 …und vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 - juris Rn. 5). - BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09
Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 , vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 - juris Rn. 7, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 …und vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 - juris Rn. 5). - BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08
Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Rn. 16 b) Das Urteil weicht aus denselben Gründen auch nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 - (BVerwGE 135, 367) und 9 C 13.08 - (juris, in der Beschwerdebegründung wohl irrtümlich als 9 C 12.09 bezeichnet) und vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - (BVerwGE 153, 116) ab, in denen jeweils auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - (BVerfGE 31, 8) Bezug genommen wird. - BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01
Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Rn. 12 Das Urteil weicht nur dann von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts ab, wenn das Oberverwaltungsgericht sich in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 63.01 - NVwZ 2002, 1235). - BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09
Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16
Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 , vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 - juris Rn. 7…, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 und vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 - juris Rn. 5). - BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07
Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen …
- BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09
Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem …
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 98.62
- OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; …
Maßgebend ist, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrags für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29.6.2017, a. a. O., Rn. 40 …und vom 14.10.2015, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 3.5.2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 9).Vielmehr bestehen gerade für diese Unternehmensbranche umfangreiche gewerbe- und glücksspielrechtliche Beschränkungen, welche die unternehmerischen Möglichkeiten, eine höhere Abgabenbelastung betriebswirtschaftlich auszugleichen, begrenzen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29.6.2017 - 9 C 7.16 - juris Rn. 41 …und vom 14.10.2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 18 m. w. N.; Beschluss vom 3.5.2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 9 KN 238/20
Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 14 % auf …
Maßgebend ist, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrags für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29.6.2017, a. a. O., Rn. 40 …und vom 14.10.2015, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 3.5.2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 9).Vielmehr bestehen gerade für diese Unternehmensbranche umfangreiche gewerbe- und glücksspielrechtliche Beschränkungen, welche die unternehmerischen Möglichkeiten, eine höhere Abgabenbelastung betriebswirtschaftlich auszugleichen, begrenzen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29.6.2017 - 9 C 7.16 - juris Rn. 41 …und vom 14.10.2015 - 9 C 22.14 - juris Rn. 18 m. w. N.; Beschluss vom 3.5.2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 7).
- VG Karlsruhe, 30.06.2020 - 1 K 10440/18
Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen; …
Das BVerwG verweise in seinem Beschluss vom 03.05.2017 - 9 B 38.16 - auf einen gewissen Bestandsschutz aus Art. 12 Abs. 1 GG.Da Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet, ist ein durchschnittlicher Betreiber im Satzungsgebiet zum Maßstab zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, juris…, vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, juris Rn. 54…, vom 10.12.2009 - 9 C 12.08 und 9 C 13.08 -, jeweils juris Rn. 44…, vom 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, juris Rn. 17 …und vom 29.06.2017 - 9 C 7.16 -, juris Rn. 40 sowie Beschluss vom 03.05.2017 - 9 B 38.16 -, juris Rn. 9;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.12.2012 - 2 S 1010/12 -, juris Rn. 40 …und vom 20.07.2017 - 2 S 1671/16 -, juris Rn. 40 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2014 - 4 K 3241/13 -).
Aus denselben Gründen bedurfte es keines Sachverständigengutachtens zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen von einer unwirtschaftlichen Betriebsführung auszugehen wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 03.05.2017 - 9 B 38.16 -, juris Rn. 10).
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19
Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …
Es ist daher zu ermitteln, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 29.06.2017, aaO Rn. 40, Beschluss vom 03.05.2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 9…, Urteil vom 14.10.2015, aaO Rn. 17;… vgl. zur Spielgerätesteuer VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.10.2017 - 2 S 1359/17 - juris Rn. 79 ff. und - 2 S 330/17 - juris Rn. 74 ff.). - BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20
Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung …
Rn. 25 a) Die in Bezug genommene Passage aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2017 - 9 B 38.16 - (…juris Rn. 7), es erscheine wenig naheliegend, dass ein Spielgerätebetreiber trotz der starken Reglementierungen der Branche Geräte aufstelle, die von vornherein unwirtschaftlich seien, stellt keinen abstrakten Rechtssatz in Anwendung einer Rechtsvorschrift dar. - OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
Maßgebend ist, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrags für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (…BVerwG, Urteile vom 29.6.2017, a. a. O., Rn. 40;… vom 14.10.2015, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 3.5.2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 9). - FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 120/20
Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe bereits in seinem Beschluss vom 3. Mai 2017 9 B 38.16 (juris Rz 7) erkannt, dass die unternehmerischen Möglichkeiten, eine höhere Abgabenbelastung betriebswirtschaftlich auszugleichen, begrenzt seien.Zudem entziehe sich die Beurteilung einer Tätigkeit als unwirtschaftliche Betriebsführung prinzipiell der rechtlichen Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2017 9 B 38.16, juris Rz 10).
Zur Begründung wiederholt der Kläger seine Argumentation aus seiner Einspruchsbegründung zu § 13 Nr. 2 SpielV und verweist erneut auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 123, 1 , BStBl II 2009, 1035 (juris Rz 15, 94), den Beschluss des BVerwG vom 3. Mai 2017 9 B 38.16 (juris Rz 7, 10) sowie das Teilurteil des BVerfG in BVerfGE 14, 76 .
- BVerwG, 25.01.2022 - 9 B 20.21
Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Festsetzung von …
Rn. 28 Das angefochtene Urteil weicht nicht entscheidungstragend von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 2017 (9 B 38.16 ) ab.Es stellt vielmehr in Übereinstimmung mit dessen Rechtsprechung darauf ab, dass bei der Prüfung der Erdrosselungswirkung einer Spielgerätesteuer nicht der einzelne Spielhallenbetreiber, sondern ein durchschnittlicher Betreiber im Gemeindegebiet zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 9 m.w.N.).
- FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 119/20
Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe bereits in seinem Beschluss vom 3. Mai 2017 9 B 38.16 (juris Rz 7) erkannt, dass die unternehmerischen Möglichkeiten, eine höhere Abgabenbelastung betriebswirtschaftlich auszugleichen, begrenzt seien.Zudem entziehe sich die Beurteilung einer Tätigkeit als unwirtschaftliche Betriebsführung prinzipiell der rechtlichen Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2017 9 B 38.16, juris Rz 10).
Zur Begründung wiederholt die Klägerin ihre Argumentation aus ihrer Einspruchsbegründung zu § 13 Nr. 2 SpielV und verweist erneut auf den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 123, 1 , BStBl II 2009, 1035 (juris Rz 15, 94), den Beschluss des BVerwG vom 3. Mai 2017 9 B 38.16 (juris Rz 7, 10) sowie das Teilurteil des BVerfG in BVerfGE 14, 76 .
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19
Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen
Es ist daher zu ermitteln, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 29.06.2017, aaO Rn. 40, Beschluss vom 03.05.2017 - 9 B 38.16 - juris Rn. 9…, Urteil vom 14.10.2015, aaO Rn. 17;… vgl. zur Spielgerätesteuer VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 12.10.2017 - 2 S 1359/17 - juris Rn. 79 ff. und - 2 S 330/17 - juris Rn. 74 ff.). - VG Neustadt, 11.09.2019 - 1 K 154/19
Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Gesetzgebungskompetenz; Bagatellsteuer; …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 208/16
Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; Bruttokasse; …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 226/16
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufsteller; Aufwandsteuer; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 330/17
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Steuersatzes einer Vergnügungssteuer auf …
- BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 7.18
Normenkontrollantrag gegen die Neufassung einer Vergnügungssteuersatzung; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 3.18
Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach der …
- VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 3662/16
Nachweispflicht bei Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwalt
- VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 22 ZB 17.939
Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils in Bezug auf …
- VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 298/16
Eine fehlende Abwälzbarkeit der Spielapparatesteuer hat die Klägerin nicht …
- VG Schleswig, 02.06.2022 - 8 B 7/22
- VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 409/18
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