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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,996
BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81 (https://dejure.org/1982,996)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1982 - 9 B 429.81 (https://dejure.org/1982,996)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 9 B 429.81 (https://dejure.org/1982,996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 207
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81
    Der Wahlsieg der Kongress-Partei und ebenso der Mißerfolg der früheren Regierungspartei (Janata-Block) bei den Wahlen des Jahres 1980 in Indien sind allgemeinkundige Tatsachen, denn hierüber kann sich jedermann ohne besondere Fachkunde aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unterrichten (vgl. BVerfGE 10, 177 [183]).
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81
    Jedenfalls auf die beabsichtigte Verwertung solcher Umstände, die allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie auch wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können, muß das Gericht nicht ausdrücklich hinweisen (vgl. BGHZ 31, 43 [45]; Bundessozialgericht, Beschluß vom 31. Oktober 1978, NJW 1979, 1063 f.).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81
    Jedenfalls auf die beabsichtigte Verwertung solcher Umstände, die allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie auch wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können, muß das Gericht nicht ausdrücklich hinweisen (vgl. BGHZ 31, 43 [45]; Bundessozialgericht, Beschluß vom 31. Oktober 1978, NJW 1979, 1063 f.).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige …

    Hierzu ist den Beteiligten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluß an Urteil v. 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249; Beschluß v. 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

    Weder das angefochtene Urteil noch die verwaltungsgerichtlichen Akten lassen erkennen, daß diese Feststellungen, die keine allgemeinkundigen Tatsachen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - InfAuslR 1982, 249), geschweige denn solche allgemeinkundigen Tatsachen betreffen, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Jedenfalls wäre dies allenfalls auf der Grundlage allgemeinkundiger Tatsachen möglich, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind(Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - InfAuslR 1983, 60;Beschluß vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 15.13

    Feststellender Verwaltungsakt; Filmförderungsgesetz; Filmabgabe der …

    Die Tatsachen bedurften deshalb weder - wegen Offenkundigkeit nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 291 ZPO - eines Beweises noch traf das Oberverwaltungsgericht insoweit eine Hinweispflicht (vgl. zu letzterem allgemein: Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 S. 20; Beschluss vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 S. 20).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 351.99

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Es muß hier nicht erörtert werden, inwiefern auch allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden müssen, um sie für die gerichtliche Entscheidung verwerten zu können (diese Frage hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 und vom 30. März 1999 - BVerwG 9 B 857.98 - ebenfalls offengelassen).

    Unter den gegebenen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Beteiligten auch ohne einen Hinweis auf die fraglichen Tatsachen hinreichend Gelegenheit hatten, sich hierzu zu äußern (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1982, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 350.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Grundsatzes des …

    Es muß hier nicht erörtert werden, inwiefern auch allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden müssen, um sie für die gerichtliche Entscheidung verwerten zu können (diese Frage hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 und vom 30. März 1999 - BVerwG 9 B 857.98 - ebenfalls offengelassen).

    Unter den gegebenen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Beteiligten auch ohne einen Hinweis auf die fraglichen Tatsachen hinreichend Gelegenheit hatten, sich hierzu zu äußern (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1982, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 23.04.2019 - 1 Vollz (Ws) 54/19
    Rn. 32 Denn "allgemeinkundige Tatsachen" sind solche, über die sich jedermann ohne besondere Fachkunde aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unterrichten kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1982 zu 9 B 429/81, zitiert nach juris Rn. 3 m.w.N.), was im Hinblick auf die mehrjährige Inhaftierung des Betroffenen, der als Strafgefangener im geschlossenen Vollzug gerade keinen Zugang zum Internet hat, in der von der Strafvollstreckungskammer zugrunde gelegten Allgemeinheit jedenfalls nicht zutrifft.

    Denn angesichts der mehrjährigen Inhaftierung des Betroffenen konnte die Strafvollstreckungskammer jedenfalls nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die über einen Internetlink vermittelte Möglichkeit der Abholung durch einen bevollmächtigten Dritten dem Betroffenen mit Sicherheit gegenwärtig war und er auch wusste, dass dies entscheidungserheblich sein konnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1982 zu 9 B 429/81, zitiert nach juris Rn. 3 m.w.N., wonach bei allgemeinkundigen Tatsachen jedenfalls dann eine rechtliche Gehörsverletzung ausscheidet, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis bei seiner Entscheidung Umstände verwertet, die allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie auch wissen, dass sie für die Entscheidung erheblich sein können).

  • BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15

    Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für …

    Denn dieser Umstand ist eine allgemeinkundige Tatsache, da sich hierüber jedermann ohne besondere Fachkunde aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unterrichten kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1982 - 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 = DÖV 1983, 207).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …

    Sie dürfen deshalb nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. dazu grundsätzlich und wegen Einzelheiten: BVerfG, 18.05.1985 - 2 BvR 414/84 -, BVerfGE 70, 180; BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81 -, EZAR 610 Nr. 17 = DÖV 1983, 207; BVerwG, 25.02.1982 - 9 B 3184.80 -, EZAR 610 Nr. 18 = NVwZ 1982, 683; BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82 -, EZAR 610 Nr. 19 = NVwZ 1983, 99 = DVBl. 1983, 34 = InfAuslR 1982, 249; BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80 -, EZAR 610 Nr. 20 = DÖV 1983, 206 = InfAuslR 1983, 60; BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83 -, EZAR 610 Nr. 24 = NVwZ 1985, 411; BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83 -, EZAR 610 Nr. 25 = NVwZ 1985, 337 = InfAuslR 1985, 81; OVG Hamburg, 15.07.1993 - Bs VII 93/93 - Hess. VGH, st. Rspr., z. B. 05.06.1984 - 10 TE 1309/84 - Hess. VGH, 16.12.1987 - 12 TP 3020/87 -, EZAR 610 Nr. 27; Hess. VGH, 20.09.1993 - 12 UZ 97/93 - Fritz, ZAR 1984, 189;… GK-AsylVfG a. F., § 32 Anhang I Rdnr. 259 - 286; Höllein, ZAR 1989, 109;… Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., 1993, § 78 AsylVfG Rdnr. 29 - 32; Renner, ZAR 1985, 70).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 6 C 14.13

    Filmabgabe der Videowirtschaft; Mindestlaufzeit

    Die Tatsachen bedurften deshalb weder - wegen Offenkundigkeit nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 291 ZPO - eines Beweises noch traf das Oberverwaltungsgericht insoweit eine Hinweispflicht (vgl. zu letzterem allgemein: Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 S. 20; Beschluss vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 S. 20).
  • BVerwG, 24.07.2001 - 1 B 123.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches Gehör, …

    Ein entsprechender Hinweis durfte auch nicht etwa wegen Allgemeinkundigkeit unterbleiben (zur Verwertung allgemeinkundiger Tatsachen vgl. Beschluss vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
  • VG Berlin, 26.02.2024 - 34 K 5.23

    Asylrecht: Zuerkennung subsidiären Schutzes für einen staatenlosen Palästinenser …

  • OVG Sachsen, 30.05.2024 - 5 A 456/23

    Asyl; Gaza; Gazastreifen; Palästinenser; Gazakrieg; Subsidiärer Schutz; Interner …

  • BVerwG, 24.07.2001 - 1 PKH 18.01

    Revisionszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund fehlender …

  • VG Berlin, 11.06.2024 - 34 L 29.24
  • VGH Hessen, 03.09.1996 - 12 UZ 3324/96

    Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - Verwertung eines …

  • VG Berlin, 29.01.2026 - 23 K 121.24
  • BVerwG, 14.08.1985 - 9 B 277.85

    Von der Republik Libanon praktiziertes Einreiseverbot gegen Staatenlose - …

  • VGH Hessen, 27.08.1987 - 10 TH 1665/87

    Verzicht auf persönliche Anhörung des Asylbewerbers im gerichtlichen Eilverfahren

  • BVerwG, 19.12.1983 - 9 B 14495.82

    Möglichkeit einer Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das …

  • BVerwG, 19.12.1983 - 9 B 14595.82

    Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei Unterlassen verfahrensrechtlicher …

  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 3402.82

    Erkenntnisquellen für Feststellungen über zeitgeschichtliche Tatsachen in …

  • BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 B 3243.82

    Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung - Darlegung eines Verfahrensmangels in …

  • VG München, 27.11.2017 - M 21 S9 17.49342

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen einen asylverfahrensrechtlichen negativen …

  • BVerwG, 10.09.1987 - 9 B 324.87

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung der vom …

  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 B 10607.83

    Asylrelevante Verfolgungsmaßnahmen gegen Schiiten im Libanon - Grundsätzliche …

  • BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82

    Eignung der in Urteilen anderer Gerichte enthaltenen Ausführungen zur Klärung …

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör, …

  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 B 14500.82

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung …

  • VGH Hessen, 01.06.1987 - 10 TH 906/87

    Politische Verfolgung durch Paßverweigerung gegenüber Asylbewerbern - Politische …

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