Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,12552
BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89 (https://dejure.org/1990,12552)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1990 - 9 B 446.89 (https://dejure.org/1990,12552)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - 9 B 446.89 (https://dejure.org/1990,12552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,12552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtsgrundsätzlicher Bedeutung - Erfordernis höchstrichterlicher Maßgaben für Einzelheiten bei der Durchführung von Prognosen - Beweiswürdigung bei asylrechtlich relevanter politischer Verfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 9 C 51.88

    Einschränkungen der Religionsfreiheit - Gefahr einer politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01

    Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) - …

    Auf den Eingang bei ihr kommt es an, weil sie - anders als etwa die Mitarbeiter einer Posteingangsstelle (vgl. dazu Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 446.89 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 13) - die Antragsgegnerin bei der Empfangnahme des der Behörde zugestellten Beschlusses vertritt und insoweit die Funktion des Vorstehers der Behörde (§ 7 Abs. 2 VwZG) ausübt (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - n.v.).

    Wer diese Urkunde nicht gegen sich gelten lassen will, muss sie entkräften (vgl. Beschluss vom 14. Dezember 1989, a.a.O.; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht