Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtsgrundsätzlicher Bedeutung - Erfordernis höchstrichterlicher Maßgaben für Einzelheiten bei der Durchführung von Prognosen - Beweiswürdigung bei asylrechtlich relevanter politischer Verfolgung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1989 - 19 A 10119/85
- BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -). - BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87
Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -). - BVerwG, 23.06.1989 - 9 C 51.88
Einschränkungen der Religionsfreiheit - Gefahr einer politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 446.89
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 76, 143) - bereits wiederholt entschieden, daß den Tatsachengerichten bei der Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer Strafvorschriften besondere Aufklärungspflichten obliegen und sie verpflichtet sind, alle möglichen Erkenntnismittel auszuschöpfen, um zu einer verläßlichen Beurteilung der Frage zu kommen, ob sich durch derartige Strafvorschriften die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. etwa Urteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 90 und vom 23. Juni 1989 - BVerwG 9 C 51.88 -).
- BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01
Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) - …
Auf den Eingang bei ihr kommt es an, weil sie - anders als etwa die Mitarbeiter einer Posteingangsstelle (vgl. dazu Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 446.89 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 13) - die Antragsgegnerin bei der Empfangnahme des der Behörde zugestellten Beschlusses vertritt und insoweit die Funktion des Vorstehers der Behörde (§ 7 Abs. 2 VwZG) ausübt (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - n.v.).Wer diese Urkunde nicht gegen sich gelten lassen will, muss sie entkräften (vgl. Beschluss vom 14. Dezember 1989, a.a.O.; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14).
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