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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 24.03.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23728
BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20 (https://dejure.org/2020,23728)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2020 - 9 B 5.20 (https://dejure.org/2020,23728)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 (https://dejure.org/2020,23728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung; Differenzierung der artenschutzrechtlichen Prüfungstiefe zu verschiedenen Vogelarten; CEF- und Kohärenzmaßnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG, § 4 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwRG, § 4 Abs 1a UmwRG, § 46 VwVfG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG 2009
    Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung; Differenzierung der artenschutzrechtlichen Prüfungstiefe zu verschiedenen Vogelarten; CEF- und Kohärenzmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG ; Prüfung der Schwere eines Verfahrensfehlers im Hinblick auf die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit; Fachbeiträge nach der Wasserrahmenrichtlinie ; Fehlende allgemeine ...

  • datenbank.nwb.de

    Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung; Differenzierung der artenschutzrechtlichen Prüfungstiefe zu verschiedenen Vogelarten; CEF- und Kohärenzmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Dieser ergibt sich insbesondere nicht aus dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2018 - 9 A 16.16 - (…Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 73 Rn. 23 ff.).

    Diese Fragestellung spielt im vorliegenden Verfahren keine Rolle, da es hier um einen Umweltverband geht, bei dem sich die Rechtslage anders darstellt (vgl. hierzu genauer BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 a.a.O. Rn. 25).

    Der Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht aus der weiteren Vorlagefrage zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 6 UVP-Richtlinie (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 a.a.O. Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Die Vorschriften werden auch weder von der Rechtsprechung noch von der deutschen naturschutzfachlichen Praxis dahingehend ausgelegt, dass bestimmte Vogelgruppen von vornherein gar nicht unter Artenschutzgesichtspunkten geprüft werden (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 225 sowie Runge u.a., Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, Endbericht, Juni 2010, S. 27).

    Insoweit kann nicht nur auf den Leitfaden der EU-Kommission (Natura 2000 - Gebietsmanagement - Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, ABl. 2019 C 33 S. 45 und 48 f.) sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 199 …und vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 86, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 145, 40), auf die die Beschwerde in ihrer Begründung Bezug nimmt (vgl. S. 83 ff.), sondern auch auf einschlägige Leitfäden verwiesen werden (…vgl. etwa Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung beim Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen, Fassung Juli 2019, S. 63 f.;… Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004, S. 64 f.).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Rn. 18 Auch der Umfang der gerichtlichen Kontrolle solcher naturschutzfachlichen Bewertungsfragen ist bereits grundsätzlich geklärt: Für die Erfassung und Bewertung vorhabenbedingter Einwirkungen fehlt es bisher an gesetzlichen Vorgaben oder einer untergesetzlichen Maßstabsbildung durch verbindliche Festlegungen etwa mittels Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - NVwZ 2019, 52 Rn. 24).

    Gibt es ihn nicht, sondern stattdessen ein wissenschaftliches "Erkenntnisvakuum", gilt der Plausibilitätsmaßstab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - NVwZ 2019, 52 Rn. 24).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Der 7. Senat wiederum hat sich der Auffassung des 9. Senats angeschlossen (BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 33).

    Rn. 9 b) Der zweite Teil der ersten Frage sowie die zweite Frage zielen auf die konkrete Kausalitätsprüfung, die nach dem vorstehend Ausgeführtem unter Einbeziehung der Umstände des Einzelfalles von Amts wegen durchzuführen ist (…vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 37 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 56 und BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 34 ).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Dabei ist es Sache des Gerichts, unter anderem auch die Schwere des geltend gemachten Verfahrensfehlers zu gewichten und insbesondere zu prüfen, ob dieser Fehler der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien genommen hat, die geschaffen wurden, um ihr im Einklang mit den Zielen der UVP-Richtlinie Zugang zu Informationen und die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 54).

    Diese Vorschrift setzt die Vorgabe des Unionsrechts um, dass im Hinblick auf die Schwere des Verfahrensfehlers insbesondere zu prüfen ist, ob er der betroffenen Öffentlichkeit eine der Garantien genommen hat, die geschaffen wurden, um ihr den erforderlichen Zugang zu Informationen im Hinblick auf die Beteiligung am Entscheidungsprozess zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12, Altrip - Rn. 54).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Rn. 5 So hat zunächst der 4. Senat mit Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - (BVerwGE 154, 73 Rn. 42 ff.) die Vorschrift dahin ausgelegt, dass der Gesetzgeber damit dreierlei geregelt hat: Zum einen hat er klargestellt, dass § 46 VwVfG für nicht unter § 4 Abs. 1 UmwRG n.F. fallende - relative - Verfahrensfehler weiterhin maßgeblich ist mit der Folge, dass eine Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht allein wegen dieses Fehlers beansprucht werden kann, wenn offensichtlich ist, dass der Fehler die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

    Bei der Frage, ob danach die Ergebniskausalität eines festgestellten Verfahrensfehlers zur Überzeugung des Gerichts ausgeschlossen ist, kann neben anderen Gesichtspunkten auch die Schwere des Fehlers, gemessen am Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung, je nach den Umständen des Falles Bedeutung erlangen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 43, 50).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Rn. 6 Dieser Auslegung des § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG hat sich der 9. Senat - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil des 4. Senats sowie das Altrip-Urteil des Europäischen Gerichtshofs - angeschlossen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 36;… vgl. auch Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 5).

    Rn. 9 b) Der zweite Teil der ersten Frage sowie die zweite Frage zielen auf die konkrete Kausalitätsprüfung, die nach dem vorstehend Ausgeführtem unter Einbeziehung der Umstände des Einzelfalles von Amts wegen durchzuführen ist (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 37 …und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 56 und BVerwG…, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 34 ).

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Rn. 13 Das Oberverwaltungsgericht ist zunächst - unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - (…Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 24 ff.) - davon ausgegangen, dass die methodische Differenzierung der Prüfung zwischen planungsrelevanten und deshalb Art für Art zu betrachtenden Arten einerseits und sonstigen, zu Gilden zusammengefassten Arten nicht zu beanstanden ist (…UA S. 102 f. = juris Rn. 239).

    In dem vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - (…Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 24 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt, dass es sich bei der Unterscheidung zwischen generell planungsrelevanten und sonstigen Arten - so die Terminologie in Nordrhein-Westfalen - um eine naturschutzfachliche Bewertungsfrage handelt (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2018 a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Soweit der Kläger darüber hinaus darlegt, das Oberverwaltungsgericht hätte die Rechtswidrigkeit der im Planfeststellungsbeschluss erteilten Ausnahmen feststellen müssen, wenn es der Rechtsansicht des Klägers zu § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG gefolgt wäre, rügt er lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung, die einen Zulassungsgrund nicht begründen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 B 5.20
    Insoweit kann nicht nur auf den Leitfaden der EU-Kommission (Natura 2000 - Gebietsmanagement - Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, ABl. 2019 C 33 S. 45 und 48 f.) sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 199 und vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 86, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 145, 40), auf die die Beschwerde in ihrer Begründung Bezug nimmt (vgl. S. 83 ff.), sondern auch auf einschlägige Leitfäden verwiesen werden (…vgl. etwa Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung beim Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen, Fassung Juli 2019, S. 63 f.;… Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Ausgabe 2004, S. 64 f.).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer …

  • BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 19.16

    Revisionszulassung bei Mehrfachbegründung; Ausgleichsanspruch

  • EuGH - C-474/19 (anhängig)

    Naturskyddsföreningen i Härryda und Göteborgs Ornitologiska Förening

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Rn. 154 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u. a. -, juris Rn. 18 ff.; BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 -, juris Rn. 18.

    Rn. 156 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 -, juris Rn. 18, 20, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 u. a. -, juris; kritisch Huggins, NuR 2021, 73 (76 f.).

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Im Übrigen ist es grundsätzlich zulässig, wenn die Behörde eine naturschutzfachlich begründete Auswahl zwischen denjenigen geschützten (planungsrelevanten) Arten, die bei der Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind, und nicht gefährdeten, sondern allgemein verbreiteten Vogelarten (sog. Allerweltsarten) mit günstigem Erhaltungszustand und großer Anpassungsfähigkeit vornimmt, bezüglich derer im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass nicht gegen die Verbote des § 44 BNatSchG verstoßen wird und bei denen die raumbezogene Prüfung durch eine Gildenbildung ersetzt werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 517 ; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 - NVwZ 2021, 254 Rn. 16 ff.).

    Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. März 2021 - C-473/19 u. a. [ECLI:EU:C:2021:166] - (NuR 2021, 186) nicht entgegen; darin ging es um pauschale Legalausnahmen, die bestimmte Vogelgruppen von vornherein von einer Artenschutzprüfung ausnehmen, und damit um eine andere Fallkonstellation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 - NVwZ 2021, 254 Rn. 19).

    Insbesondere sind auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Friedrichsfeld, auf welchem die Maßnahmen verwirklicht werden, die strengen Anforderungen eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 - NVwZ 2021, 254 Rn. 21) gewahrt.

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Gleichwohl sind auch diese Arten im Rahmen des Planungs- und Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen und ist das (Nicht-)Vorliegen der Verbotstatbestände für diese Arten in geeigneter Weise zu dokumentieren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - DVBl 2014, 237 Rn. 20…, vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NuR 2018, 255 Rn. 65…, vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 25 ff. und vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 - NVwZ 2021, 254 Rn. 12 ff.;… Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - BVerwGE 160, 263 Rn. 45).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Gleichwohl sind auch diese Arten im Rahmen des Planungs- und Zulassungsverfahrens zu berücksichtigen und ist das (Nicht-)Vorliegen der Verbotstatbestände für diese Arten in geeigneter Weise zu dokumentieren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - DVBl 2014, 237 Rn. 20…, vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NuR 2018, 255 Rn. 65…, vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG 2010 Nr. 4 Rn. 25 ff. und vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 - NVwZ 2021, 254 Rn. 12 ff.;… Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - BVerwGE 160, 263 Rn. 45).
  • VGH Hessen, 14.01.2021 - 9 B 2223/20

    Windpark Wotan

    Es ist Aufgabe der Gerichte zu überprüfen, ob diese den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 9 B 5/20 -, juris Rn. 18 m. w. N.; Bick/Wulfert: "Der Artenschutz in der Vorhabenzulassung aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht", NVwZ 2017, 346 (353), beck-online).
  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

    Ein Vorgehen nach diesen Arbeiten lag dennoch für den Beklagten und die Beigeladene nahe: Den für unterschiedliche Arten von Vorhaben formulierten Ansatz von Bernotat/Dierschke (2016) hat die Rechtsprechung bereits gebilligt (BVerwG…, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 100 …und Beschlüsse vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 - Buchholz 406.403 § 44 BNatSchG Nr. 4 Rn. 28 und vom 15. Juli 2020 - 9 B 5.20 - NVwZ 2021, 254 Rn. 17; ablehnend für das Anflugrisiko bei einer Bahnoberleitung BVerwG…, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 405 ).
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen …

    Bedenken hinsichtlich der Unionsrechtskonformität dieses Konzepts bestehen grundsätzlich nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2020 - 9 B 5/20 -, juris Rdnr. 21; BVerwG…, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14/07 -, juris Rdnr. 98).

    Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG müssen den für CEF-Maßnahmen im EU-Leitfaden FFH geregelten Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, was sowohl bei der Betroffenheit von Arten nach Anhang IV Buchstabe a der FFH-Richtlinie als auch für sämtliche europäische Vogelarten gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2020 - 9 B 5/20 -, juris Rdnr. 21; BVerwG…, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 69; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris Rdnr. 65;… Blessing/Scharmer, a.a.O., S. 63/64 Rdnr. 193;… Gläß in: BeckOK UmweltR, BNatSchG, Stand: 01.07.2021, BNatSchG § 44 Rdnr. 73 - 74a).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2020 - 11 S 127.20

    Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden gegen vorzeitig zugelassene …

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 9 B 5/20 -, juris Rn. 18) hat zum sich danach ergebenden Umfang der gerichtlichen Kontrolle solcher naturschutzfachlicher Bewertungsfragen ausgeführt, dass eine Behörde dann, wenn es ­ wie auch derzeit noch ­ für die Erfassung und Bewertung vorhabenbedingter Einwirkungen an gesetzlichen Vorgaben oder einer untergesetzlichen Maßstabsbildung durch verbindliche Festlegungen etwa mittels Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften fehlt, auf außerrechtliche naturschutzfachliche Maßgaben zurückgreifen muss, zu denen vor allem Fachkonventionen und Leitfäden gehören.
  • OVG Saarland, 30.01.2025 - 2 B 177/24

    Antrag einer anerkannten Umweltvereinigung auf vorläufige Außervollzugsetzung …

    Vielmehr sind im Grundsatz alle Arten artenschutzrechtlich zu betrachten.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 19 (m.w.N.)][vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 19 (m.w.N.)] Da beispielsweise der Waldkauz im Saarland als Standvogel in allen Naturräumen verbreitet ist und insbesondere lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern besiedelt und Baumhöhlen als Brut- und Winterquartier nutzt,[vgl. hierzu die "Erfassung und Bewertung von ausgewählten Brutvogelarten auf Probeflächen im FFH- und Vogelschutzgebiet 6308-301 "Dollberg und Eisener Wald" vom 07.12.2009, Seite 37 f., http://www.naturschutzdaten.saarland.de/natura2000/Natura2000/gebietsspezifische%20Daten/6308-301_Dollberg%20u.%20Eisener%20Wald/Gutachten_Avifauna/VSG-Dollberg%20Text.pdf], zuletzt besucht am 20.1.2025[vgl. hierzu die "Erfassung und Bewertung von ausgewählten Brutvogelarten auf Probeflächen im FFH- und Vogelschutzgebiet 6308-301 "Dollberg und Eisener Wald" vom 07.12.2009, Seite 37 f., http://www.naturschutzdaten.saarland.de/natura2000/Natura2000/gebietsspezifische%20Daten/6308-301_Dollberg%20u.%20Eisener%20Wald/Gutachten_Avifauna/VSG-Dollberg%20Text.pdf], zuletzt besucht am 20.1.2025 ist nicht ersichtlich, dass im streitbezogenen Waldgebiet ein Vorkommen von nachaktiven Vögeln von Beginn an als ausgeschlossen hatte betrachtet werden können.

    Da dieses Konzept auf dem Leitfaden der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie beruht[vgl. EU-Leitfaden FFH, Begriffsdefinition S. 53, Kap. II.3.4.d Rn. 73 sowie EU-Leitfaden FFH 2021, S. 46 Anm. 2-67 und hierzu: VGH Hessen, Urteil vom 15.12.2021 - 3 C 1465/16.N -, juris, Rn. 169 unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzesentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BNatSchG 2007, BT-Drucks. 16/5100, S. 12][vgl. EU-Leitfaden FFH, Begriffsdefinition S. 53, Kap. II.3.4.d Rn. 73 sowie EU-Leitfaden FFH 2021, S. 46 Anm. 2-67 und hierzu: VGH Hessen, Urteil vom 15.12.2021 - 3 C 1465/16.N -, juris, Rn. 169 unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzesentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BNatSchG 2007, BT-Drucks. 16/5100, S. 12] und Bedenken hinsichtlich der Unionsrechtskonformität dieses Konzepts nicht bestehen,[vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 21][vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 21] müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG den für CEF-Maßnahmen im EU-Leitfaden FFH geregelten Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, was sowohl bei der Betroffenheit von Arten nach Anhang IV Buchstabe a der FFH-Richtlinie - wozu alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten zählen - als auch für sämtliche europäische Vogelarten gilt.

  • OVG Saarland, 09.10.2025 - 2 C 168/24

    Erfolgreiche Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überplanung eines bewaldeten …

    Vielmehr sind im Grundsatz alle Arten artenschutzrechtlich zu betrachten.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 19 (m.w.N.)][vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 19 (m.w.N.)] Da beispielsweise der Waldkauz im Saarland als Standvogel in allen Naturräumen verbreitet ist und insbesondere lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern besiedelt und Baumhöhlen als Brut- und Winterquartier nutzt,[vgl. hierzu die "Erfassung und Bewertung von ausgewählten Brutvogelarten auf Probeflächen im FFH- und Vogelschutzgebiet 6308-301 "Dollberg und Eisener Wald" vom 07.12.2009, Seite 37 f., http://www.naturschutzdaten.saarland.de/natura2000/Natura2000/gebietsspezifische%20Daten/6308-301_Dollberg%20u.%20Eisener%20Wald/Gutachten_Avifauna/VSG-Dollberg%20Text.pdf] [vgl. hierzu die "Erfassung und Bewertung von ausgewählten Brutvogelarten auf Probeflächen im FFH- und Vogelschutzgebiet 6308-301 "Dollberg und Eisener Wald" vom 07.12.2009, Seite 37 f., http://www.naturschutzdaten.saarland.de/natura2000/Natura2000/gebietsspezifische%20Daten/6308-301_Dollberg%20u.%20Eisener%20Wald/Gutachten_Avifauna/VSG-Dollberg%20Text.pdf] ist nicht ersichtlich, dass im streitbezogenen Waldgebiet ein Vorkommen von nachaktiven Vögeln von Beginn an als ausgeschlossen hätte betrachtet werden können.

    Da dieses Konzept auf dem Leitfaden der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie beruht[vgl. EU-Leitfaden FFH, Begriffsdefinition S. 53, Kap. II.3.4.d Rn. 73 sowie EU-Leitfaden FFH 2021, S. 46 Anm. 2-67 und hierzu: VGH Hessen, Urteil vom 15.12.2021 - 3 C 1465/16.N -, juris, Rn. 169 unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzesentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BNatSchG 2007, BT-Drucks. 16/5100, S. 12][vgl. EU-Leitfaden FFH, Begriffsdefinition S. 53, Kap. II.3.4.d Rn. 73 sowie EU-Leitfaden FFH 2021, S. 46 Anm. 2-67 und hierzu: VGH Hessen, Urteil vom 15.12.2021 - 3 C 1465/16.N -, juris, Rn. 169 unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzesentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BNatSchG 2007, BT-Drucks. 16/5100, S. 12] und nach aktuellem Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bedenken hinsichtlich der Unionsrechtskonformität dieses Konzepts nicht bestehen,[vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 21][vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2020 - 9 B 5/20 -, juris, Rn. 21] müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG den für CEF-Maßnahmen im EU-Leitfaden FFH geregelten Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, was sowohl bei der Betroffenheit von Arten nach Anhang IV Buchstabe a der FFH-Richtlinie - wozu alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten zählen - als auch für sämtliche europäische Vogelarten gilt.

  • BVerwG, 23.05.2024 - 7 C 1.23

    Unzulässige Verlängerung der Klagebegründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2026 - 10 S 950/25

    Antrag einer Umweltvereinigung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2025 - 10 S 1455/23

    Anfechtungsklage einer Umweltvereinigung gegen die Errichtung und den Betrieb von …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2025 - 14 S 433/23

    Inanspruchnahme der Natura 2000-Gebiete "Schauinsland" und "Südschwarzwald" mit …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22

    Anwendung des individuenbezogenen Zugriffsverbots im Rahmen der habitatbezogenen …

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Wohngebiet Vorderheide II

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 1312/22

    Antrag auf Regelung der Vollziehung; Rechtsschutzbedürfnis bei später …

  • BVerwG, 23.02.2026 - 9 B 7.25

    Planfeststellung eines Rad- und Gehwegs entlang der Landesstraße L ... zwischen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2024 - 5 K 341/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von zwei Windenergieanlagen; Vogelschutz; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 8 B 407/22

    Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Erteilung einer …

  • VGH Hessen, 17.02.2021 - 2 A 698/16

    Berufung des BUND gegen Abbau von Kies und Sand in der Südosterweiterung des …

  • VG Arnsberg, 26.04.2022 - 4 K 35/20

    Standortbezogene Verträglichkeitsprüfung: Welche artenschutzrechtliche Belange …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2025 - 10 D 228/24

    Artenschutz als unüberwindbares Vollzugshindernis?

  • VG Karlsruhe, 03.12.2025 - 2 K 5156/25

    Ausschluss von Verstößen gegen das Artenschutzrecht; Möglichkeit der Klärung der …

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2025 - 7 KS 31/21

    Planfeststellung; Artenschutz; artenschutzrechtliches Tötungsverbot; …

  • BVerwG, 02.12.2020 - 9 B 69.19

    Prüfung des Vorliegens eines Gehörverstoßes in einer Verwaltungsstreitsache

  • VG München, 10.08.2021 - M 1 S7 21.3066

    Kiesabbaugenehmigung - Abänderung eines Eilbeschlusses nach Erlass eines …

  • VGH Hessen, 30.07.2021 - 9 A 1495/18

    Annahme eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos bei einem Betrieb des geplanten …

  • VG Hamburg, 17.10.2025 - 7 E 7323/25

    Erfolgreicher Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen eine baumschutzrechtliche …

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 24.03.2020 - 9 B 5/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5885
VG Schleswig, 24.03.2020 - 9 B 5/20 (https://dejure.org/2020,5885)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24.03.2020 - 9 B 5/20 (https://dejure.org/2020,5885)
VG Schleswig, Entscheidung vom 24. März 2020 - 9 B 5/20 (https://dejure.org/2020,5885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Zulassung zum Studium im Eilrechtsschutzverfahren wegen des Vorliegens eines Härtefalls aufgrund einer psychischen Erkrankung; Glaubhaftmachung der Erkrankung durch ärztliches Gutachten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Härtefallzulassung zum Studium bei emotional-instabiler Persönlichkeitsstörung, Essstörung, ADS und Dysthymia?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • VG Gelsenkirchen, 02.10.2017 - 6z L 2846/17

    Härtefall

    Auszug aus VG Schleswig, 24.03.2020 - 9 B 5/20
    Anderen Zwecken, etwa der Kompensation erlittener Schicksalsschläge oder erfahrenen Leids, darf die Härtefallzulassung hingegen nicht dienen (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.10.2017 - 6z L 2846/17 -, juris, Rn. 12 f., m.w.N.).

    Die sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallquote ist nur dann geboten, wenn die Erkrankung jede sinnvolle Beschäftigung bis zur Studienaufnahme unmöglich macht (so auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.10.2016 - 6z L 2846/17 -, juris, Rn. 23).

  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2019 - 6z L 1379/19

    Härtefall; Erkrankung; Überbrückung der Wartezeit

    Auszug aus VG Schleswig, 24.03.2020 - 9 B 5/20
    Vor dem Hintergrund des Zwecks der Härtefallregelung ist eine psychische Erkrankung für sich genommen kein hinreichender Grund, eine/n Bewerber/-in anderen Bewerber/-innen vorzuziehen, die bereits länger auf einen Studienplatz warten (…VG Schleswig, a.a.O., VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.09.2019 - 6z L 1379/19 -, juris, Rn. 15 f., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen seine …

    Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse erwirkte die Klägerin den Erlass einer Durchsuchungsanordnung der Person und der Wohnung des Beklagten sowie der von ihm dienstlich genutzten Räumlichkeiten nebst Beschlagnahmeanordnung (VG Osnabrück, Beschluss vom 22.12.2020 - 9 B 5/20 - [Bl. 27 bis 30/Beiakte 014]), die am 29. Dezember 2020 vollzogen wurden und zur Sicherstellung mehrerer durch den Beklagten genutzter elektronischer Kommunikationsmedien, insbesondere eines von ihm privat genutzten Mobiltelefons (iPhone 12 mini), führten.
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