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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2252
BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 (https://dejure.org/2000,2252)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 (https://dejure.org/2000,2252)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 (https://dejure.org/2000,2252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 87 b, 130 a
    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren; Fristsetzung; Zurückweisung; Präklusion; Ermessensausübung; Begründungspflicht; Verspätung; Entschuldigung; Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 87 b; ; VwGO § 130 a

  • Wolters Kluwer

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß - Vereinfachtes Berufungsverfahren - Fristsetzung - Zurückweisung - Präklusion - Ermessensausübung - Begründungspflicht - Verspätung - Entschuldigung - Wiedereinsetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 87 b; VwGO § 130 a; VwGO § 60
    D (A), Verfahrensrecht, Berufung, Vereinfachtes Berufungsverfahren, Verspätetes Vorbringen, Fristen, Zurückweisung, Präklusion, Ermessen, Entschuldigung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 § 87b § 130a
    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren; Fristsetzung; Zurückweisung; Präklusion; Ermessensausübung; Begründungspflicht; Verspätung; Entschuldigung; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3368 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1042
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00
    Entsprechend dem auf Verfahrensbeschleunigung und Verfahrenskonzentration gerichteten Zweck der gesetzlichen Ermessensermächtigung kann sich die Begründung für die Zurückweisung schon aus der Darlegung ergeben, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 87 b VwGO vorliegen (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 -).

    Die Ausübung dieses Ermessens muß - wie das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Präklusion - ohne weiteres erkennbar oder nachvollziehbar dargelegt sein (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 -).

  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04

    Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; …

    Allerdings entsprach die Zurückweisung nicht den verfahrensrechtlichen Anforderungen, weil das Berufungsgericht die ihm in § 87 b Abs. 3 VwGO eröffnete richterliche Ermessensentscheidung nicht - wie hier erforderlich - begründet hat (vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 9 B 50.00 - Buchholz 310 § 87 b VwGO Nr. 5).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000 - BVerwG 9 B 50.00 - NVwZ 2000, 1042 = Buchholz 310 § 87b VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 07.12.2004 - BVerwG 1 C 14.04 - zit. n. juris) muss die Ausübung dieses Ermessens ohne weiteres erkennbar oder nachvollziehbar dargelegt sein.

    Entsprechend dem auf eine Verfahrenskonzentration und Verfahrensbeschleunigung gerichteten Zweck des § 87b VwGO kann sich die Begründung für die Zurückweisung unentschuldigt verspäteten, zu einer Verfahrensverzögerung führenden neuen Vorbringens schon aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zurückweisung nach § 87b VwGO vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25

    Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …

    Insoweit kann nach der Rechtsprechung hinsichtlich des Verschuldens i.S.d. § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO auf die für Wiedereinsetzungsgründe gemäß § 60 Abs. 1 VwGO entwickelten Maßstäbe zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000 - 9 B 50.00 -, juris Rn. 8;… Senatsurt. v. 21.10.2025 - 3 S 872/25 -, juris Rn. 46 ;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 87b Rn. 10).

    Sie ergibt sich insbesondere nicht aus der in erster Linie sprachlich abweichenden Formulierung der "genügenden Entschuldigung", die jedenfalls inhaltlich dem Verschuldenskriterium des § 60 Abs. 1 VwGO entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000 - 9 B 50.00 -, juris Rn. 8 sowie Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 87b Rn. 10 m.w.N.).

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung unmittelbar deutlich gemacht, dass die Beschränkung auf eine lediglich entsprechende Anwendung der zu § 60 VwGO entwickelten Grundsätze im Wesentlichen den in § 60 Abs. 2 VwGO speziell normierten Verfahrensvorschriften geschuldet ist, auf die § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO nicht verweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000 - 9 B 50.00 -, juris Rn. 8).

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