Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.2013 - 9 B 52.12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gerichtsgebühren bei Beendigung des Verfahrens durch Rücknahme des Rechtsmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 92 Abs. 3 S. 1; VwGO § 125 Abs. 1 S. 1
Gerichtsgebühren bei Beendigung des Verfahrens durch Rücknahme des Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2012 - 4 O 190/12
- BVerwG, 16.01.2013 - 9 B 52.12
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 22.01.2013 - 9 B 52/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Ausbaubeiträge (Vorauszahlung); Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer …
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2013 - 9 B 52/12
Die Bezeichnung der abgerechneten Baumaßnahme gehört zum Bezugsgegenstand des Bescheides, da dessen Adressat nur im Hinblick auf die konkrete Maßnahme nachvollziehen kann, ob und in welcher Höhe er beitragspflichtig ist (OVG Schleswig, Urteil vom 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 59;… Habermann in Habermann/Arndt, KAG, Stand 12/2011, § 8 Rn. 68).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20
Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands; …
Das Verwaltungsgericht habe schon in seinem Beschluss vom 22 Januar 2013 (- 9 B 52/12 -) die mangelnde hinreichende Bestimmtheit einer Baumaßnahme "Mitten in Lübeck - Ausbau der Breiten Straße", die in den Vorauszahlungsbescheiden enthalten gewesen sei, bemängelt.Die Beitragspflichtigen hätten zudem aufgrund der Feststellungen im Verfahren 9 B 52/12 des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und des nachfolgenden Verhaltens der Beklagten, die keine erneuten Vorauszahlungsbescheide erlassen habe, darauf schließen können, dass auch die Beklagte vom Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ausgegangen sei, da der Erlass eines Vorauszahlungsbescheids unzulässig sei, wenn die sachliche Beitragspflicht bereits entstanden sei.
Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22. Januar 2013 - 9 B 52/12 - ergibt sich nichts Anderes.
Diesem Ergebnis steht die Bewertung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22. Januar 2013 (9 B 52/12, juris Rn. 3) nicht entgegen.
- VG Köln, 03.12.2019 - 17 K 10842/17
Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die 1987 fertiggestellte …
Rn. 130 Vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2013 - 9 B 52/12 -, juris, Rn. 6; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg, Beschluss vom 22.11.2011 - VgK-51/2011 -, juris, Rn. 4 ff.; BKartA C1. - VG Schleswig, 12.09.2018 - 9 A 297/15
Ausbaubeiträge
Auch die Bezeichnung der abgerechneten Baumaßnahme gehört damit zum Bezugsgegenstand des Bescheides, weil dessen Adressat nur im Hinblick auf die konkrete Maßnahme nachvollziehen kann, ob und in welcher Höhe er beitragspflichtig ist (…OVG Schleswig, U. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, juris, Rdnr. 59; VG Schleswig, B. v. 22.01.2013 - 9 B 52/12 -, juris, Rdnr. 3 ).Der Bescheid muss aber gerade aus sich selbst heraus verständlich sein (so ausdrücklich VG Schleswig, U. v. 22.01.2013, a. a. O., juris, Rdnr. 3 für eine vergleichbare Fallkonstellation).
Rn. 37 Gemessen daran war die Beklagte verpflichtet, eine wesentlich genauere Beschreibung, welche Maßnahme unter dem 5. Bauabschnitt zu verstehen ist, vorzunehmen (vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Schleswig, B. v. 22.01.2013, a. a. O., juris, Rdnrn. 3 f.).
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