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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25494
BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07 (https://dejure.org/2007,25494)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2007 - 9 B 52.07 (https://dejure.org/2007,25494)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 (https://dejure.org/2007,25494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Eigene Sachentscheidung eines Rechtsmittelgerichts anstelle des Instanzgerichts bei Entscheidungsreife der Sache als Revisionsgrund; Bestehen eines Anspruchs auf zwei Tatsacheninstanzen als verfassungsrechtliches Erfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07
    Rn. 5 2. Mit ihrer Behauptung, der von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler sei "von so grundsätzlicher Bedeutung, dass er die Zulassung der Revision eröffnet", legt die Beschwerde einen Revisionsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dar (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen nicht, weil ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen nicht besteht (stRspr des BVerfG; vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 u.a. - BVerfGE 92, 365 ).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07
    Rn. 3 a) Die Beschwerde macht insoweit zunächst geltend, das Oberverwaltungsgericht gehe in seiner Entscheidung unzulässigerweise auf die Begründung des erstinstanzlichen Urteils ein, obwohl es nach der genannten Vorschrift in der Auslegung des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (BVerwGE 92, 367) als nicht mit Gründen versehene Entscheidung gelte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17

    Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener …

    Denn die Sache ist spruchreif (zu den Voraussetzungen: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 3/19

    Zu den informationszugangsrechtlichen Ansprüchen eines bestellten …

    Soweit das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben wird, ist die Sache im Übrigen auch spruchreif (zu den Voraussetzungen: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete …

    Dies folgt bereits daraus, dass sich auch aus einem unterstellten Begründungsmangel der begehrte Anordnungsanspruch nicht ergibt und die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung analog § 130 Abs. 2 VwGO nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2007 - 9 B 52/07 -).
  • BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23

    Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das …

    Rn. 5 Eine weitere Verhandlung im Sinne des § 130 Abs. 2 VwGO ist erforderlich, wenn die Sache nicht entscheidungsreif ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4 …und vom 4. September 2014 - 4 B 30.14 - juris Rn. 15).

    Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, weil er den Rechtsschutzsuchenden keinen Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen vermittelt (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4).

    Ausreichende Tatsachenfeststellungen können sich auch daraus ergeben, dass die für die Beurteilung erforderlichen tatsächlichen Grundlagen unschwer den vom Verwaltungsgericht beigezogenen und in das Verfahren eingeführten Verwaltungsvorgängen zu entnehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen; …

    Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts war die Sache damit auch noch nicht entscheidungsreif (zu diesem Erfordernis siehe etwa Beschluss vom 22. November 2007 - BVerwG 9 B 52.07 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 42 Rn. 4), eine weitere Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht daher erforderlich (UA S. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

    Zudem ergibt sich weder aus Art. 19 Abs. 4 GG noch aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen, in denen die Begründetheit einer Klage jeweils für entscheidungserheblich gehalten wird (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2022 - 4 LB 45/17

    Zugang zu Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des …

    Daran fehlt es jedoch, wenn die Sache - wie hier - entscheidungsreif ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben

    Daran fehlt es jedoch, wenn die Sache - wie hier - entscheidungsreif ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - 18 B 2004/20

    Umfang der Verschuldenszurechnung des Prozessbevollmächtigten und Zeitpunkt der …

    Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 130 Rn.5.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2025 - 3 S 159.25

    Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, besondere Ausgestaltung des …

    Darin liegt grundsätzlich kein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG, denn der Gesetzgeber darf eine umfassende Überprüfung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf eine (einzige) Tatsacheninstanz beschränken (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 8 B 32/23 - juris Rn. 5; Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52/07 - juris Rn. 4; nicht zu folgen daher OVG Lüneburg…, Beschluss vom 13. Juni 2025 - 2 ME 26/25 - juris Rn. 19).

    Im Beschwerdeverfahren wäre die Sache entscheidungsreif (vgl. zu diesem Gesichtspunkt und zur eigenen Entscheidungsmöglichkeit des Beschwerdegerichts trotz fehlender Entscheidungsreife BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52/07 - juris Rn. 4;… Hamdorf, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2025, § 572 Rn. 31 f.;… Koch, in: Saenger, ZPO, 2023, § 572 Rn. 12) und es ginge vorrangig um eine begrenzte Tatsachenwürdigung, nämlich darum, ob die Antragsteller glaubhaft gemacht haben, dass ihnen nach der Einreise in das Bundesgebiet ausreichender Wohnraum im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG zur Verfügung steht.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2024 - 1 A 10814/23

    Zweifel am Zugang eines Verwaltungsaktes - Zurückverweisung an das …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - 18 B 16/21

    Zurückverweisung unter Aufhebung wegen des Erfordernisses einer weiteren …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 12 A 2175/21

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Kündigungsschutzprozesses; Kündigung einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2024 - A 9 S 422/22

    Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht; Urteil - Fehlen von …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2024 - A 12 S 290/24

    Anforderungen an die Berufungszulassungsbegründung bei Klageabweisung als …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2024 - A 12 S 290/24

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Asylsuchenden; Feststellung eines …

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