Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3557
BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13 (https://dejure.org/2014,3557)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 9 B 56.13 (https://dejure.org/2014,3557)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 (https://dejure.org/2014,3557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 S 1 GrStG
    Zum Vertretenmüssen einer wesentlichen Ertragsminderung im Rahmen der Grundsteuer

  • Wolters Kluwer

    Vermietungsbemühungen eines Grundstückseigentümers im Zusammenhang mit der Grundsteuer; Vertretung einer Ertragsminderung durch einen Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrStG § 33 Abs. 1 S. 1
    Vermietungsbemühungen eines Grundstückseigentümers im Zusammehang mit der Grundsteuer; Vertretung einer Ertragsminderung durch einen Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Rn. 6 Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (Urteile vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 150.81 - BVerwGE 67, 123 und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 9 C 8.07 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 28 Rn. 18; vgl. auch Abschnitt 38 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Grundsteuer-Richtlinien 1978 sowie BTDrucks VI/3418 S. 95).

    Beruft sich der Steuerpflichtige auf eine wesentliche Ertragsminderung, so kann von einer die Grenze der Zumutbarkeit überschreitenden Belastung aber keine Rede sein, wenn der Steuerpflichtige selbst durch ein ihm zurechenbares Verhalten die Ursache für die Ertragsminderung herbeigeführt oder es unterlassen hat, den Eintritt der Ertragsminderung durch solche geeigneten Maßnahmen zu verhindern, die von ihm erwartet werden konnten (…Urteile vom 15. April 1983 a.a.O. S. 126 f. und vom 25. Juni 2008 a.a.O. Rn. 19 f.).

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 150.81

    Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass wegen einer wesentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Rn. 6 Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (Urteile vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 150.81 - BVerwGE 67, 123 …und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 9 C 8.07 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 28 Rn. 18; vgl. auch Abschnitt 38 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Grundsteuer-Richtlinien 1978 sowie BTDrucks VI/3418 S. 95).

    Beruft sich der Steuerpflichtige auf eine wesentliche Ertragsminderung, so kann von einer die Grenze der Zumutbarkeit überschreitenden Belastung aber keine Rede sein, wenn der Steuerpflichtige selbst durch ein ihm zurechenbares Verhalten die Ursache für die Ertragsminderung herbeigeführt oder es unterlassen hat, den Eintritt der Ertragsminderung durch solche geeigneten Maßnahmen zu verhindern, die von ihm erwartet werden konnten (Urteile vom 15. April 1983 a.a.O. S. 126 f. …und vom 25. Juni 2008 a.a.O. Rn. 19 f.).

  • BFH, 24.10.2007 - II R 5/05

    Grundsteuererlass bei strukturell bedingter Ertragsminderung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Ist die Ertragsminderung - wie hier - durch einen Leerstand des Objekts bedingt, so hat der Steuerpflichtige die Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat (Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 8 C 60.83 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 22 S. 18; BFH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - II R 5/05 - BFHE 218, 396 ; vgl. schon Abschnitt 38 Abs. 4 Satz 1 GrStR 1978; Moll, KStZ 1978, 86 ).
  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Rn. 4 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2011 - 9 B 16.10

    Grundsteuer; Gewerbeimmobilie; Erlassantrag; Leerstand; Marktschwäche; …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Im Einzelnen können etwa der Objektcharakter, der Objektwert, die angesprochene Marktstruktur bzw. das angesprochene Marktsegment sowie die Marktsituation vor Ort berücksichtigt werden (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2011 - 9 B 16.10 - juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 6 B 3.05

    Genehmigungsantrag des Vertragspartners einer Vereinbarung über die Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Denn offensichtlich stellen sie sich im Rahmen des geltenden Rechts in gleicher Weise wie bei der früheren Gesetzeslage (vgl. auch Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 6 B 3.05 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel; …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschlüsse vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 181 S. 32 m.w.N. und vom 26. August 2013 - BVerwG 9 B 13.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 8 C 60.83

    Verpflichtung zu einem prozentualen Erlass der Grundsteuer wegen Ertragsausfalls …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Ist die Ertragsminderung - wie hier - durch einen Leerstand des Objekts bedingt, so hat der Steuerpflichtige die Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat (Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 8 C 60.83 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 22 S. 18; BFH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - II R 5/05 - BFHE 218, 396 ; vgl. schon Abschnitt 38 Abs. 4 Satz 1 GrStR 1978; Moll, KStZ 1978, 86 ).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 2 B 109.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 56.13
    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschlüsse vom 21. September 1993 - BVerwG 2 B 109.93 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 181 S. 32 m.w.N. …und vom 26. August 2013 - BVerwG 9 B 13.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2016 - 6 A 10971/15

    Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung - Anforderungen an Vermietungsbemühungen

    Rn. 22 Während Berechnung und Höhe des Erlasses zum 1. Januar 2008 neu geregelt worden sind, setzt der Grundsteuererlass danach unverändert voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 9 B 56/13 -, juris, Rn. 5).

    Unter welchen Bedingungen dies der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).

  • BFH, 17.12.2014 - II R 41/12

    Erlass von Grundsteuer in Sanierungsgebieten - Vertretung des Leerstands eines …

    Rn. 12 c) Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (BVerwG-Urteil vom 25. Juni 2008 9 C 8.07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1313; BVerwG-Beschluss vom 22. Januar 2014 9 B 56.13, online unter "www.bverwg.de", Leitsätze in BFH/NV 2014, 1008).

    Rn. 13 Beruft sich der Steuerpflichtige auf eine i.S. von § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG wesentliche Ertragsminderung, so kann von einer die Grenze der Zumutbarkeit überschreitenden Belastung keine Rede sein, wenn der Steuerpflichtige selbst durch ein ihm zurechenbares Verhalten die Ursache für die Ertragsminderung herbeigeführt oder es unterlassen hat, den Eintritt der Ertragsminderung durch solche geeigneten Maßnahmen zu verhindern, die von ihm erwartet werden konnten (BVerwG-Beschluss vom 22. Januar 2014 9 B 56.13, online unter "www.bverwg.de", Leitsätze in BFH/NV 2014, 1008).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 1.13

    Grundsteuer; Grundstück; Mietvertrag; Grundsteuererlass; Ertragsminderung; …

    Rn. 18 Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (Urteile vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 150.81 - BVerwGE 67, 123 …und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 9 C 8.07 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 28 Rn. 18; Beschluss vom 22. Januar 2014 - BVerwG 9 B 56.13 - juris Rn. 6; vgl. auch Abschnitt 38 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Grundsteuer-Richtlinien 1978 sowie BTDrucks VI/3418 S. 95).

    Im Einzelnen können etwa der Objektcharakter, der Objektwert, das jeweilige Marktsegment sowie die Marktsituation vor Ort berücksichtigt werden (Beschluss vom 22. Januar 2014 a.a.O. unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. Juni 2011 - 9 B 16.10 - juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …

    Rn. 14 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 und vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 13.02.2017 - 9 B 37.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Grundsteuererlass; …

    Rn. 2 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr;… vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5…, vom 30. Juni 2010 - 6 B 8.10 - juris Rn. 3 und vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).

    "ob zu den in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für die Feststellung, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat (insoweit gleichlautende Fassungen des § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG), es im Falle von Gewerbeimmobilien immer erforderlich ist, dass die Vermietung der Gewerbeimmobilien in einschlägigen Internetportalen angeboten worden ist, um nachweisen zu können, dass der Steuerschuldner sich 'nachhaltig um eine Vermietung der Räumlichkeiten zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat' (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, Beschluss vom 22.01.2014, 9 B 56/13, Rn. 6, juris)".

    Im Einzelnen können etwa der Objektcharakter, der Objektwert, das jeweilige Marktsegment sowie die Marktsituation vor Ort berücksichtigt werden (BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2014 - 9 C 1.13 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 29 Rn. 18 f.; Beschlüsse vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 6 …und vom 3. Dezember 2014 - 9 B 73.14 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 30 Rn. 4 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 3.13

    Gewährung des Erlasses der Grundsteuer für ein Gewerbegrundstück wegen Minderung …

    Rn. 18 Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (Urteile vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 150.81 - BVerwGE 67, 123 …und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 9 C 8.07 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 28 Rn. 18; Beschluss vom 22. Januar 2014 - BVerwG 9 B 56.13 - juris Rn. 6; vgl. auch Abschnitt 38 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Grundsteuer-Richtlinien 1978 sowie BTDrucks VI/3418 S. 95).

    Im Einzelnen können etwa der Objektcharakter, der Objektwert, das jeweilige Marktsegment sowie die Marktsituation vor Ort berücksichtigt werden (Beschluss vom 22. Januar 2014 a.a.O. unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. Juni 2011 - 9 B 16.10 - juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer

    Rn. 27 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 und vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 64.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Aufwandsbegriff; Innehaben …

    Rn. 3 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 und vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).
  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 270/17

    Grundsteuer: Erlass von Grundsteuer, Nutzungsuntersagung

    Rn. 21 b) Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (BFH-Urteil vom 17.12.2014 II R 41/12 BStBl II 2015, 663; BVerwG-Urteile vom 15.04.1983 8 C 150/81 BVerwGE 67, 123; vom 25.06.2008 9 C 8.07, Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 28; Beschluss vom 22.01.2014 9 B 56.13 - juris).
  • VG Münster, 14.10.2014 - 9 K 388/12

    Kein Anspruch auf Grundsteuererlass, wenn Steuerschuldner die Minderung des …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 9 B 56/13 -, juris, Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 9 C 8/07 -, juris, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 8 C 150/81 -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 20. März 2014 - 14 A 1648/12 -, juris, Rn. 48; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 14 A 917/10 -, juris, Rn. 2.

    Rn. 44 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. März 2014 - 14 A 1648/12 -, juris, Rn. 53; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 9 B 56/13 -, juris, Rn. 6.

  • BVerwG, 14.05.2014 - 9 C 2.13

    Anspruch auf Erlass von Grundsteuern für das Kalenderjahr 2006; Vertreten einer …

  • BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17

    Straßenreinigungspflicht für mittelbare Anlieger; erfolglose …

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 4 ZB 16.1583

    Ertragsminderung, Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, …

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 28.17

    Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer

  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 30.17

    Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 14 A 737/16

    Erlaß der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung; Konkrete Darlegung der …

  • VG München, 26.10.2017 - M 10 K 17.2

    Zu den Voraussetzungen für einen Teilerlass der Grundsteuer wegen wesentlicher …

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 57.16

    Abwägungskontrolle; Aufklärungsrüge; Bestandssicherung; …

  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 29.17

    Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 278/21

    Grundsteuererlass - Vertretenmüssen; unterjähriger Verkauf eines Objektes - …

  • VG Koblenz, 16.11.2021 - 5 K 256/21

    Kein Grundsteuererlass bei baurechtswidriger Nutzung

  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 31.17

    Genehmigung von Online-Casinospielen mit Mindestspieldauer

  • VG Bayreuth, 29.06.2016 - B 4 K 15.845

    Minderung des normalen Rohertrages

  • OVG Sachsen, 13.11.2024 - 5 A 315/22

    Grundsteuererlass; Vertretenmüssen der Ertragsminderung; Rechtsbehelfsbelehrung

  • VG Gelsenkirchen, 02.01.2015 - 5 K 906/14

    Grundsteuer Erlass

  • VG Koblenz, 05.04.2022 - 5 K 932/21

    Kein Grundsteuererlass für sanierungsbedürftige Tennisanlage

  • VG Bayreuth, 02.12.2015 - B 4 K 14.249

    Grundsteuererlass für Hotel und Restaurant

  • VG Bayreuth, 24.08.2016 - B 4 K 15.539

    Grundsteuererlass für ein Geschäftsgrundstück

  • VG Neustadt, 31.08.2017 - 1 K 468/17

    Bewertungsverfahren, Bewertung, Einheitswert, Ertrag, Ertragsminderung, …

  • VG München, 20.07.2023 - M 10 K 17.4931

    Erlass von Grundsteuern, Parkraumkonzept "Messestadt, Hellip", Erheblich …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht