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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.2001 - 9 B 59.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13064
BVerwG, 17.09.2001 - 9 B 59.01 (https://dejure.org/2001,13064)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2001 - 9 B 59.01 (https://dejure.org/2001,13064)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2001 - 9 B 59.01 (https://dejure.org/2001,13064)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen eine gerichtliche Aufklärungspflicht - Erfolg der Rüge einer mangelnden Sachaufklärung - Beweiskraft der Niederschrift über die mündliche Verhandlung - Unschädlich bleiben eines Rügeverlustes - Auslösen einer gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2001 - 9 B 59.01
    In der Regel wird nämlich erst ein in der vorgeschriebenen Form zu Protokoll gestellter Antrag dem Tatsachengericht vor Augen führen, welche entscheidende Bedeutung der Anwalt einer weiteren Sachaufklärung beimisst (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen …

    Rn. 9 Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - anwaltlich vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - NVwZ 1997, 890, 893, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328, vom 17. September 2001 - BVerwG 9 B 59.01 - sowie vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - ); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Denn der Beteiligte muss, um sich das Rügerecht hinsichtlich einer - wie hier - verzichtbaren Verfahrensvorschrift zu erhalten (siehe § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 295 ZPO), alle ihm nach der Prozessordnung zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, um dem Verfahrensmangel bereits in der Instanz entgegenzuwirken (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Juni 2020 - 8 C 7.19 - BVerwGE 168, 270 Rn. 13 …und Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 B 71.20 - juris Rn. 14 f., jeweils m.w.N.; siehe auch Beschluss vom 17. September 2001 - 9 B 59.01 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 1 A 1683/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen einer fehlerhaften Bewertung einer …

    Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2022- 1 A 841/19 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N.; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2004- 10 B 17.04 -, juris, Rn. 7 (behaupteten Mängeln einer sachlich unzutreffenden Wiedergabe von Erklärungen im Protokoll kann nicht erfolgreich mit einer Verfahrensrüge begegnet werden, sondern nur mit einem Antrag auf Protokollberichtigung), und vom 17. September 2001 - 9 B 59.01 -, juris, Rn. 3 a. E.
  • BVerwG, 28.01.2003 - 7 B 73.02

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens im …

    In der Regel wird nämlich erst ein in der vorgeschriebenen Form zu Protokoll gestellter Antrag dem Tatsachengericht vor Augen führen, welche entscheidende Bedeutung der Anwalt einer weiteren Sachaufklärung beimisst (Beschluss vom 17. September 2001 - BVerwG 9 B 59.01 - juris).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 100.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangels - Verletzung der Pflicht zur …

    Wer, wie der Kläger, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - anwaltlich vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - NVwZ 1997, 890, 893, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328, vom 17. September 2001 - BVerwG 9 B 59.01 - sowie vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - ); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 PKH 14.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Die Frage nach einem …

    Wer, wie die Klägerin, die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - anwaltlich vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgebenden materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 43 f., vom 1. April 1997 - BVerwG 4 B 206.96 - NVwZ 1997, 890, 893 [BVerwG 01.04.1997 - 4 B 206/96] , vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328, vom 17. September 2001 - BVerwG 9 B 59.01 - sowie vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - ); die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - NVwZ-RR 2002, 140).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 7 B 104.03

    Veranlassung zum Verkauf eines Flurstücks durch unlautere Machenschaften - …

    In der Regel wird erst ein in der vorgeschriebenen Form zu Protokoll gestellter Antrag dem Tatsachengericht vor Augen führen, welche entscheidende Bedeutung ein Verfahrensbeteiligter einer weiteren Sachaufklärung beimisst (vgl. Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 17. September 2001 - BVerwG 9 B 59.01 -).
  • BVerwG, 02.04.2004 - 7 B 86.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Divergenzrüge

    In der Regel wird nämlich erst ein in der vorgeschriebenen Form zu Protokoll gestellter Antrag dem Tatsachengericht vor Augen führen, welche entscheidende Bedeutung der Anwalt einer weiteren Sachaufklärung beimisst (Beschluss vom 17. September 2001 - BVerwG 9 B 59.01 - juris).
  • OVG Bremen, 23.01.2025 - 1 LA 8/24

    Protokoll; Protokollberichtigung; Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen …

    Rn. 21 a) Es kann dahinstehen, ob eine fehlende Protokollierung überhaupt als Verfahrensfehler nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann oder der Betroffene insoweit auf einen Antrag auf Protokollberichtigung nach § 105 VwGO i.V.m. § 164 ZPO beschränkt ist (…in diesem Sinne OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2019 - 2 LA 289/18, juris Rn. 35 m.w.N.;… wohl auch BVerwG, Beschl. v. 26.04.2022 - 4 BN 28.21, juris Rn. 10 sowie Beschl. v. 17.09.2001 - 9 B 59.01, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO;… demgegenüber mit Differenzierungen zwischen Mängeln des äußeren Vorgangs der Protokollierung und einer sachlich unzutreffenden Wiedergabe von abgegebenen Erklärungen BVerwG, Beschl. v. 18.11.2004 - 10 B 17.04, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 6 A 2280/11

    Klage eines Gemeindeamtmanns auf Beförderung bzw. auf Schadensersatz aufgrund …

    Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2001 - 9 B 59.01 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 4 A 3078/08
  • VGH Bayern, 21.09.2011 - 10 ZB 11.1393

    Schwerwiegende Gründe bei Ist-Ausweisung; kein Ausnahmefall; gesteigerte …

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 10 ZB 12.2349

    Hinreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der …

  • VGH Bayern, 18.09.2009 - 10 ZB 09.1262

    Zwingende Ausweisung; keine Herabstufung zur Regel- bzw. Ermessensausweisung; …

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