Rechtsprechung
| BVerwG, 12.11.2003 - 9 B 59.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Typengerechtigkeit in den Fällen unterschiedlicher Vorteilssituationen bei der Grundstücksentwässerung - "Unerheblichkeitsschwelle" für Satzungsmängel
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 26.03.2003 - 5 B 633/02
- BVerwG, 12.11.2003 - 9 B 59.03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 9 B 59.03
Denn danach ist ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz zu benennen, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder anderer oberster Bundesgerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung dieser Gerichte tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).Das bloße Aufzeigen einer (angeblich) fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts, auf das sich die Beschwerde beschränkt, erfüllt nicht die Anforderungen einer Divergenzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O.).
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 9 B 59.03
Soweit die Beschwerde eine Divergenz der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 155) rügt, genügt dieser Vortrag schon nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt. - BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81
Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …
Auszug aus BVerwG, 12.11.2003 - 9 B 59.03
Das Oberverwaltungsgericht hat sich zur Begründung seiner Auffassung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45) gestützt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 1 LB 216/13
Abwassergebühren für Schmutzwasser
Dem liegt zugrunde, dass es sich bei dem "Einrichtungsbegriff" - bei Beiträgen und auch Gebühren nach den Kommunalabgabengesetzen - um irreversibles Landesrecht handelt (vgl. BVerwG…, Urt. vom 29. September 2004 - 10 C 3.04 -, DVBl 2005 S. 255; BVerwG, Beschl. vom 12. November 2003 - 9 B 59.03 -). - VG Chemnitz, 23.03.2005 - 1 K 726/01 Selbst wenn man mit der ständigen Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 04.08.2004, a. a. O., S. 10 des amtlichen Umdrucks, BVerwG, Beschl. v. 12.11.2003, 9 B 59.03 , S. 3 des amtlichen Umdrucks) davon ausgeht, dass sich die Rechtswidrigkeit des Gebührenmaßstabes in beachtlicher Weise auf den Gebührensatz auswirken muss, ist Folgendes zu berücksichtigen:.
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