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| BVerwG, 28.10.2010 - 9 B 71.10 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Hervorrufen von Beeinträchtigungen einzelner Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet durch Festsetzungen eines Flurbereinigungsplanes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hervorrufen von Beeinträchtigungen einzelner Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet durch Festsetzungen eines Flurbereinigungsplanes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2010 - 9 C 11209/09
- BVerwG, 28.10.2010 - 9 B 71.10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 9 B 71.10
Rn. 5 Die Aufklärungsrüge wird den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur dann gerecht, wenn (unter anderem) dargelegt wird, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.). - BVerwG, 02.11.1987 - 4 B 204.87
Beweisantrag - Sitzungsprotokoll - Beweiskraft - Gegenbeweis
Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 9 B 71.10
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Flurbereinigungsgerichts vom 2. Juni 2010 enthält keinen Hinweis auf die behaupteten Beweisanträge, so dass sie als nicht gestellt anzusehen sind (§ 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO, § 173 VwGO i.V.m. § 415 Abs. 1 ZPO; vgl. Beschluss vom 2. November 1987 - BVerwG 4 B 204.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 32). - BVerwG, 22.09.1989 - 5 B 146.88
Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 9 B 71.10
Rn. 7 Die Beschwerde legt auch nicht dar, weshalb sich dem Flurbereinigungsgericht die genannte Beweisaufnahme hätte aufdrängen sollen, obwohl das Gericht die Darlegung der Vertreter der Flurbereinigungsbehörde, dass die Parzellen Nr. 137 und 138 kein Quergefälle aufweisen, aufgrund seiner Sachkunde und vorliegender Fotografien für nachvollziehbar gehalten hat (vgl. Beschluss vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 14 S. 9 m.w.N.).
- BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21
Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Rn. 13 Sollte dem Protokoll demgegenüber insoweit lediglich die allgemeine Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde zukommen, für die gemäß § 415 Abs. 2 ZPO der Beweis der Unrichtigkeit eröffnet ist (so etwa BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26 S. 3; Beschlüsse vom 2. November 1987 - 4 B 204.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 32 S. 2 f. und vom 28. Oktober 2010 - 9 B 71.10 - juris Rn. 6), kann hierauf im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser prozessualen Konstellation zurückgegriffen werden.
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