Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25031
BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16 (https://dejure.org/2017,25031)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 9 B 72.16 (https://dejure.org/2017,25031)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 (https://dejure.org/2017,25031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bindungswirkung der Urteile des BVerfG; Kommunalabgabenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 3 S 1 KAG MV 2005, § 12 Abs 2 S 1 KAG MV 2005, § 12 Abs 2 KAG MV 2005 vom 14.07.2016, § 31 Abs 1 BVerfGG, Art 100 Abs 1 GG
    Bindungswirkung der Urteile des BVerfG; Kommunalabgabenrecht

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer zeitlichen Befristung für die Festsetzung vorteilsausgleichender kommunaler Abgaben; Vorliegen einer wirksamen Satzung als Voraussetzung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer zeitlichen Befristung für die Festsetzung vorteilsausgleichender kommunaler Abgaben; Vorliegen einer wirksamen Satzung als Voraussetzung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung der Urteile des BVerfG; Kommunalabgabenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem von der Beschwerde zitierten Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143 Rn. 45) nicht die Anknüpfung des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht an eine wirksame Satzung für unzulässig erachtet, sondern es mit dem Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit für unvereinbar erklärt, wenn der Gesetzgeber ganz von einer Regelung absieht, die der Abgabenerhebung eine bestimmte zeitliche Grenze setzt.

    Diese ergeben sich vielmehr aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - (BVerfGE 133, 143 Rn. 49, 51).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
    Rn. 5 Das Oberverwaltungsgericht hat auch nicht im Zusammenhang mit seinen Ausführungen zum Vertrauensschutz (UA S. 23 ff.) einen von dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. - (NVwZ 2016, 300) abweichenden Rechtssatz aufgestellt.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
    Daraus folgt, dass eine inhaltsgleiche Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG vorzulegen ist, falls die Zugrundelegung der bindenden verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Annahme auch ihrer Verfassungswidrigkeit führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ;… Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 31 Rn. 70 f.).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 72.16
    Auch der Senat hat in seinem Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - (…Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 10 f.) lediglich das Fehlen einer zeitlichen Höchstgrenze für eine Beitragserhebung in § 12 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V a.F. beanstandet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2019 - 1 LZ 200/17

    Schmutzwasserbeiträge: Gültigkeit einer Maßstabsregelung; vorrangige Bestimmung …

    Nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 (- 9 B 71.16 - und - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7) binden gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter anderem die Verfassungsorgane der Länder.

    Dort ist insbesondere unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 - und 9 B 72.16 - dargelegt, wie weit die Bindungswirkung des § 31 BVerfGG reicht und dass das KAG M-V 2016 in den hier erörterten Passagen verfassungsgemäß ist.

    Rn. 83 ist durch die Rechtsprechung des Senates durch die Urteile vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 - und 1 L 217/13 -, rechtskräftig durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - 9 B 71.16 - und 9 B 72.16 -, höchstrichterlich geklärt.

    Rn. 92 Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts stehen - wie oben ausgeführt - nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit) und den Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2015 (9 B 71.16 und 9 B 72.16).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2024 - 1 LZ 814/19

    Zulassung der Berufung - Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser; …

    Der vor der Einfügung der anspruchsunabhängigen Höchstfrist für die Beitragserhebung ( § 12 Abs. 2 Nr. 1 KAG M-V ) zu verzeichnende Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit führe nicht zur Nichtigkeit des § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KAG M-V. Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 -, der ausdrücklich zur Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern ergangen sei, ergebe sich, dass die Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift, die eine zeitlich unbegrenzte Abgabenerhebung ermögliche, nicht zu deren Nichtigkeit, sondern nur zur Unwirksamkeit führe mit der weiteren Folge, dass sie nicht mehr angewandt werden dürfe und laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auszusetzen seien.

    Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - habe eine Normanwendungssperre gefolgt, die sowohl für die Verwaltungsbehörden als auch die Fachgerichte auf den o. g. Zeitpunkt zurückwirke.

    Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Beschluss vom 18. Mai 2017 - 9 B 72/16 - (…juris Rn. 7), dem sich der Senat anschließt, hierzu folgendes aus:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2017 - 1 LZ 557/17

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags; Entstehen der Beitragspflicht; Verjährung …

    Insoweit wird übersehen, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinen Urteilen vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff. und - 1 L 217/13 - beide rechtskräftig durch BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 -, juris, und - 9 B 72.16 -, sich mit dieser Norm befasst hat.

    Rn. 23 Eine endgültige Klärung der von der Zulassungsschrift angesprochenen Fragen folgt aus den beiden Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend OVG Greifswald, Urt. vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2019 - 1 LZ 731/17

    Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen; Bestehen einer wirksamen Satzung; …

    Nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 (- 9 B 71.16 - und - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7) binden gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter anderem die Verfassungsorgane der Länder.

    Rn. 92 Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts stehen - wie oben ausgeführt - nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit) und den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2015 (9 B 71.16 und 9 B 72.16).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16

    Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem genannten Urteil abgelehnt (BVerwG, Beschl. v. 18.05.2017 - 9 B 72/16 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2017 - 1 LZ 551/17

    Erhebung eines Niederschlagswasserbeitrags; Entstehen der Beitragspflicht; …

    Insoweit wird übersehen, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinen Urteilen vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff. und - 1 L 217/13 - beide rechtskräftig durch BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 -, juris, und - 9 B 72.16 -, sich mit dieser Norm befasst hat.

    Rn. 23 Eine endgültige Klärung der von der Zulassungsschrift angesprochenen Fragen folgt aus den beiden Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend OVG Greifswald, Urt. vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2017 - 1 LZ 599/17

    Verfassungsgemäßheit von § 9 Abs. 3 KAG MV

    Insoweit wird übersehen, dass das OVG Greifswald in seinen Urteilen vom 6. September 2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff. und - 1 L 217/12 - beide rechtskräftig durch BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 9 B 71.16 -, juris, und - 9 B 72.16 -, sich mit diesen Normen befasst hat.

    Rn. 22 Eine endgültige Klärung der von der Zulassungsschrift angesprochenen Fragen folgt aus den beiden Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend OVG Greifswald, Urt. vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2020 - 1 LZ 90/17

    Ausbaubeiträge nach Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern - Schmutzwasserbeiträge

    Siehe hierzu die beiden Beschlüsse des Bundesverwaltungsgericht vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -, vorgehend die o. g. Urteile des OVG Greifswald vom 6. September 2016 - 1 L 217/13 - und - 1 L 212/13 -.

    Da das Bundesverfassungsgericht (…siehe Beschl. vom 5. März 2013, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. vom 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 - und - 9 B 71.16 -) den jeweiligen Landesgesetzgebern die Möglichkeit eingeräumt hat, ihre Regelungslücke in Bezug auf die Bestimmung einer zeitlichen Obergrenze zu schließen und eine solche Obergrenze noch einzuführen, mussten seit 2013 die Beitragspflichtigen damit rechnen, dass bis zum Ablauf der vom Landesgesetzgeber festzulegenden zeitlichen Obergrenze eine Beitragserhebung noch zulässig sein wird.

  • OVG Sachsen, 03.04.2019 - 5 A 332/15

    Rundfunkbeitrag; Verfassung; Zitiergebot; Datenschutz; Landesrecht; …

    Zwar reicht die Bindungswirkung grundsätzlich nicht so weit, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit bzw. Unvereinbarkeit einer Norm sowie daran anknüpfender Folgen auch inhaltsgleiche Normen anderer Gesetzgeber erfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 607/20

    Rechtliches Gehör; Übergehen von Vorbringen; Beruhen

    Zwar reicht die Bindungswirkung grundsätzlich nicht so weit, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit bzw. Unvereinbarkeit einer Norm sowie daran anknüpfender Folgen auch inhaltsgleiche Normen anderer Gesetzgeber erfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2017 - 9 B 72.16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2019 - 1 LZ 230/17

    Heilung eines Schmutzwasserbeitragsbescheides ex nunc; Inkrafttreten einer …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht