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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4509
BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09 (https://dejure.org/2010,4509)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.2010 - 9 B 85.09 (https://dejure.org/2010,4509)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 2010 - 9 B 85.09 (https://dejure.org/2010,4509)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    FlurbG § 139; VwGO § 86 Abs. 1 und 2
    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung; Ablehnung eines Beweisantrags; Darlegung der eigenen Sachkunde des Gerichts; fachkundige Besetzung des Flurbereinigungsgerichts; agrarwirtschaftliche Beurteilung des Sachverhalts

  • openjur.de

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung; Ablehnung eines Beweisantrags; Darlegung der eigenen Sachkunde des Gerichts; fachkundige Besetzung des Flurbereinigungsgerichts; agrarwirtschaftliche Beurteilung des Sachverhalts.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FlurbG § 139
    Ablehnung eines Beweisantrags; Amtsermittlungspflicht; Darlegung der eigenen Sachkunde des Gerichts; Sachaufklärung; Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; agrarwirtschaftliche Beurteilung des Sachverhalts; fachkundige Besetzung des Flurbereinigungsgerichts

  • rechtsinformationen.bund.de

    Sachkenntnis des Flurbereinigungsgerichts; Ablehnung eines Beweisantrags; Beurteilung agrarwirtschaftlicher Fragen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 FlurbG, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 44 FlurbG
    Sachkenntnis des Flurbereinigungsgerichts; Ablehnung eines Beweisantrags; Beurteilung agrarwirtschaftlicher Fragen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung und Begründung der eigenen Sachkunde eines fachkundig besetzten Flurbereinigungsgerichts im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Beweisantrags; Voraussetzungen eines gerichtlichen Aufklärungsmangels bei der Beurteilung agrarwirtschaftlicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung und Begründung der eigenen Sachkunde eines fachkundig besetzten Flurbereinigungsgerichts im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Beweisantrags; Voraussetzungen eines gerichtlichen Aufklärungsmangels bei der Beurteilung agrarwirtschaftlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 126
  • DVBl 2011, 120
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Da hinsichtlich einer der beiden anderen die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts zu diesem Punkt selbstständig tragenden Erwägungen keine durchgreifenden Zulassungsgründe vorliegen, würde sich die hier aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen (vgl. den Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 2 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Dies ist dann der Fall, wenn sich dem Tatsachengericht eine Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, weil bereits vorliegende Gutachten nicht geeignet waren, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln, etwa weil sie grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, weil sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachtens besteht (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 u.a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 Rn. 12 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 20).
  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Die Begründung für das Vorliegen eigener ausreichender Sachkenntnis muss vom Tatsachengericht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt werden (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 2 und vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57 S. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 10 B 20.06

    Zulässigkeit der Abkoppelung des Abgabenrechts aus der übrigen Rechtsordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Dies ist dann der Fall, wenn sich dem Tatsachengericht eine Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, weil bereits vorliegende Gutachten nicht geeignet waren, dem Gericht die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln, etwa weil sie grobe offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, weil sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachtens besteht (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - BVerwG 10 B 20.06 u.a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 353 Rn. 12 …und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 20).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06

    Anspruch auf Abänderung eines Flurbereinigungsplans und Zuweisung einer anderen …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Die Annahme, der Kläger hätte sich gegen die Ergebnisse der Wertfeststellung wenden müssen, in deren Rahmen Abschläge für eine betriebswirtschaftliche Wertminderung hängiger Grundstücke angebracht worden seien, dürfte kaum mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang stehen, derzufolge ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens in der Regel nicht verpflichtet ist, die Wertfeststellung im gesamten Flurbereinigungsgebiet nachzuprüfen, sondern lediglich die der seinem Altbesitz benachbarten Grundstücke (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - BVerwGE 47, 96 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 S. 27 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 10 C 2.06 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85 Rn. 20; siehe hierzu auch noch unter 2.).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (Urteil vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ).
  • BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72

    Zulässigkeit einer Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland - …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Dies gilt insbesondere für die Feststellung der Nutzungsart und Bodengüte (Beschlüsse vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 31 S. 2 und vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 9 S. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Die Annahme, der Kläger hätte sich gegen die Ergebnisse der Wertfeststellung wenden müssen, in deren Rahmen Abschläge für eine betriebswirtschaftliche Wertminderung hängiger Grundstücke angebracht worden seien, dürfte kaum mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang stehen, derzufolge ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens in der Regel nicht verpflichtet ist, die Wertfeststellung im gesamten Flurbereinigungsgebiet nachzuprüfen, sondern lediglich die der seinem Altbesitz benachbarten Grundstücke (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - BVerwGE 47, 96 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 S. 27 …und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 10 C 2.06 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 85 Rn. 20; siehe hierzu auch noch unter 2.).
  • BVerwG, 22.09.1989 - 5 B 146.88
    Auszug aus BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09
    Ein Flurbereinigungsgericht ist daher nur unter besonderen Umständen gehalten, Sachverständige hinzuzuziehen, etwa in Fällen, die schwierig gelagert sind oder besondere Spezialkenntnisse erfordern (Beschluss vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 14 S. 9;… Wingerter, in: Seehusen/Schwede/Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, § 139 Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.1979 - 5 B 42.78

    Verfahrensfehler bei unterbliebener Anhörung eines Weinbausachverständigen zu …

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …

    Gleiches gilt, soweit es die Einholung eines Sachverständigenbeweises ablehnt, weil es aufgrund der bereits vorliegenden Gutachten und fachkundigen Stellungnahmen hinreichend sachkundig ist (…Beschlüsse vom 14. April 2011 a.a.O. und vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 6); auch insoweit kann es die Würdigung der Gutachten und Stellungnahmen den schriftlichen Urteilsgründen vorbehalten.
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Gleiches gilt, soweit es die Einholung eines Sachverständigenbeweises ablehnt, weil es aufgrund der bereits vorliegenden Gutachten und fachkundigen Stellungnahmen hinreichend sachkundig ist (Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - NVwZ-RR 2011, 126); auch insoweit kann es die Würdigung der Gutachten und Stellungnahmen den schriftlichen Urteilsgründen vorbehalten.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf zu Unrecht angenommene eigene Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt hiernach erst dann in Betracht, wenn dessen Beurteilung agrarwirtschaftlicher Fragen gravierende Mängel aufweist, namentlich wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2010 - 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, 9).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast; …

    Das gilt namentlich für das Flurbereinigungsgericht, bei dem die durch § 139 FlurbG vorgeschriebene besondere Besetzung eine sachverständige Würdigung der zu beurteilenden Sachverhalte regelmäßig gewährleistet (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2010 - 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls; …

    Für die hier auch nach Ansicht des Berufungsgerichts entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 16 = NVwZ 2007, 345 m.w.N.; zur Begründungspflicht für die Annahme eigener Sachkunde auch Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 = NVwZ-RR 2011, 126).
  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem …

    Dem entsprechend gelten auch geringere Anforderungen an die Darlegung und Begründung der eigenen Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts; diese muss im "Normalfall", d.h. bei Sachverhalten, mit denen das Flurbereinigungsgericht regelmäßig befasst ist, nicht besonders begründet werden (Beschlüsse vom 22. September 1989 - BVerwG 5 B 146.88 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 14 und vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5;… Mayr, in: Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 139 Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht kommt jedoch in Betracht, wenn die Beurteilung der agrarwirtschaftlichen Fragen gravierende Mängel aufweist, namentlich von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin schlechterdings unvertretbar ist (Beschluss vom 4. November 2010 a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu …

    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht - unter Berufung auf zu Unrecht angenommene eigene Sachkunde - hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschlüsse vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - RdL 2011, 74 …und vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1109

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Rechtsbehelfsbelehrung; Untätigkeitsklage; Treu …

    Rn. 22 Im vorliegenden Fall hat die Beweisaufnahme durch den insbesondere für die Feststellung der Bodengüte sachverständig besetzten Senat (BVerwG, B.v. 20.10.2011 - 9 B 15.11 - juris; B.v. 4.11.2010 - 9 B 85.09 - RdL 2011, 74) gezeigt, dass der Nässebereich im östlichen Teil des Einlageflurstücks noch 20 m weiter reicht als vom Vorstand der Beklagten im Änderungsbeschluss vom 20. März 2003 angenommen.

    Nach Einschätzung des sachverständig besetzten Senats (vgl. BVerwG, B.v. 4.11.2010 - 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 = RdL 2011, 74) ist in dem betroffenen Teilbereich, der mit der Bodenwertzahl 13 eingewertet ist, ein Abschlag von zwei Punkten (-2 N) angebracht.

  • BVerwG, 21.02.2019 - 9 B 28.18

    Flurbereinigung; Wertermittlung bei Waldgrundstücken

    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden fachlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5…, vom 20. Oktober 2011 - 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N. …und vom 15. Mai 2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 13 A 16.2394

    Zuteilung von Hangflächen mit Unfallgefahr

    Diese ca. 100 m lange Grünlandfläche von ca. 1.600 m², welche hohe Hangabschläge von -4H und -5H aufweist, kann nach Einschätzung des zur Beurteilung landwirtschaftlicher Sachverhalte nach § 139 FlurbG fachmännisch besetzten Flurbereinigungssenats (BVerwG, B.v. 4.11.2010 - 9 B 85.09 - RdL 2011, 74) nicht ohne Unfallgefahr abgemäht werden.

    Es ist aber weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht seit Erlass des Urteils am 14. Juli 2015 eine Änderung eingetreten, die eine Änderung der damaligen Einschätzung des zur Beurteilung landwirtschaftlicher Sachverhalte nach § 139 FlurbG fachmännisch besetzten Flurbereinigungssenats (BVerwG, B.v. 4.11.2010 - 9 B 85.09 - RdL 2011, 74) notwendig machen oder rechtfertigen würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 57.16

    Abwägungskontrolle; Aufklärungsrüge; Bestandssicherung; …

  • BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14

    Abfindung; Landabfindung; Nachbarrecht; Grenzabstand; Waldrandlage; Wildschäden; …

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11

    Flurbereinigung; Abfindungsstreit; Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachkunde des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 9a D 108/19

    Rechtmäßige Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 22.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der …

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 21.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der …

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 13 A 14.2106

    Die Zuteilung eines nur schwer zu bewirtschaftenden Steilhangs durch den …

  • BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11

    Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der …

  • OVG Bremen, 24.03.2022 - 2 B 464/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beendigung einer vorläufigen Inobhutnahme …

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 13.1852

    Flurbereinigung; Wertermittlung

  • BVerwG, 23.05.2013 - 9 B 10.13

    Begründetheit einer Beschwerde gegen das Urteil des Flurbereinigungsgerichts …

  • BVerwG, 21.04.2011 - 9 B 66.10

    Beanstandung der Beurteilung der Ackerfähigkeit durch das …

  • VG Augsburg, 05.10.2015 - Au 3 S 15.1266

    Erneute Zwangsgeldandrohung; Wasserkraftanlage; bestandskräftige Auflage; …

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1392

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Nässeabschlag

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1393

    Im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren kann die Überprüfung des Bodenwerts …

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1395

    Flurbereinigung; Wertermittlung

  • VG Köln, 07.12.2022 - 25 L 1840/22
  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1394

    Flurbereinigung; Wertermittlung

  • VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1390

    Flurbereinigung; Wertermittlung; optischer Hanggefällmesser/GPS

  • VGH Bayern, 27.03.2025 - 13 A 24.1199

    Nutzungswert iSd § 28 Abs. 1 FlurbG

  • VGH Bayern, 27.03.2025 - 13 A 24.1221

    Erfolgreiche Klage auf abweichende Wertermittlung im vereinfachten …

  • VGH Bayern, 27.03.2025 - 13 A 24.1218

    Erfolgreiche Klage auf abweichende Wertermittlung im vereinfachten …

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