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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3328
BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwVfG § 51

  • Wolters Kluwer

    Divergenzrüge - Gebührenbescheid - Bestandskraft - Wiederaufgreifen des Verfahrens - Zweitbescheid - Verfügung - Rechtsbehelfsbelehrung - Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 58 § 132 Abs. 2 Nrn. 2, 3; VwVfG § 51
    Divergenzrüge; Gebührenbescheid; Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Zweitbescheid; Verfügung, wiederholende; Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG - "Wiederholende Verfügung" mit Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3119 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 482
  • DÖV 2002, 485
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die abweichenden Aussagen in BVerwGE 13, 99 sind überholt.

    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .

    Die abweichenden Aussagen im Urteil vom 10. Oktober 1961 (a.a.O., S. 103), die daran anknüpfen, eine wiederholende Verfügung diene "der Unterrichtung, nicht der Regelung", sind spätestens seit In-Kraft-Treten der Verwaltungsverfahrensgesetze überholt.

  • BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95

    Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3).

    Diese Verfahrensweise beruht auf der richtigen Erkenntnis, dass auch die Ablehnung eines Wiederaufgreifens des Verfahrens ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3, S. 6 f. m.w.N.) der insoweit auch einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich ist (vgl. § 58 VwGO).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .
  • VGH Bayern, 28.09.2026 - 10 ZB 26.486

    Haltungsuntersagung, Aufhebung eines sog. Negativzeugnis, Abgrenzung von …

    Mangels damaliger Bestandskraft des Ausgangsbescheids scheidet es auch aus, das Schreiben vom 13. Februar 2025 als Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Art. 51 BayVwVfG zu verstehen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 10.12.2001 - 9 B 86/01 - Ls. und Rn. 4;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Mai 2025, § 51 VwVfG Rn. 92).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 3.08

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Handelsstatistik; Deutung eines zweiten …

    Der Widerspruchsentscheid enthält damit lediglich eine wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens und keinen Zweitbescheid, der neben der positiven Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und - bei Bestätigung des Erstbescheids - die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (vgl. Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - VIZ 1995, 656; Beschluss vom 10. Dezember 2001 - BVerwG 9 B 86.01 - NVwZ 2002, 482).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2026 - 9 S 669/25

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs wegen (vermeintlich) zu hoch …

    Denn auch eine Entscheidung, mit der lediglich ein Wiederaufgreifen abgelehnt wird, ist ein Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 -, juris Rn. 4, …und vom 10.08.1995 - 7 B 296.95 -, juris Rn. 3; Kellner, BayVBl 2025, 289, 296).
  • VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
    Rn. 49 Vgl. zur Verwaltungsakt-Qualität einer wiederholenden Verfügung bei Bestandskraft: BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, juris Rn. 4; von Alemann/Scheffczyk, in Bader/Ronellenfisch, BeckOK VwVfG, 47. Edition, Stand 1. April 2020, § 35 Rn. 189; Barczak, in: JuS 2018, 238, 242.
  • VG Göttingen, 13.08.2002 - 3 A 3280/00

    Zulage wegen Wahrnehmung der Funktionen eines höherwertigen Amtes; Aufgaben eines …

    Denn eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, der das Gericht folgt, ein Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 -, NVwZ 2002, 492/493; Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296.95 -, Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3).

    Die abweichenden Aussagen im Urteil des BVerwG vom 10.10.1961 (- 6 C 123.59 -, BVerwGE 13, 99/103) sind überholt (BVerwG, Beschluss vom 10.12.2001, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1275/04

    Zum Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer …

    Nur unter diesem Aspekt kann sie auf Setzung einer Rechtsfolge gerichtet sein und auch einen verfahrensgestaltenden Verwaltungsakt darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2012 - 4 ZKO 521/11 - n. v.; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 7 C 3/08 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 51, vom 31. Januar 1974 - VIII C 20.72 -, BVerwGE 44, 333, 334 und vom 21. März 1979 - 6 C 10/78 -, BVerwGE 57, 342, 345 sowie Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482;… Henneke, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Auflage 2010, § 35 Rn. 71).
  • VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206

    Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge

    Hinsichtlich ihrer verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung gilt, dass die sog. wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach § 51 VwVfG gegeben sind, während der Zweitbescheid neben der positiven (Inzident-)Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und bei Bestätigung oder nicht antragsgemäßer Änderung des Erstbescheids die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2001 - 9 B 86.01 - juris Rn. 4;… B.v. 10.8.1995 - 7 B 296.95 - juris Rn. 3;… VG Mainz, U.v. 31.5.2016 - 1 K 21/15.MZ - juris Rn. 37).
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum …

    Somit liegt auch keine wiederholende Verfügung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes vor, die nach der Rechtsprechung des Eufach0000000009s unter Umständen zu einer Verwaltungsaktsqualität der wiederholenden Verfügung und damit zu einer verwaltungsgerichtlichen Angreifbarkeit führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 3 ZB 17.906

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Antrag auf pauschale Dienstbefreiung …

    Ebenso wenig auf die Frage, ob die wiederholende Verfügung deshalb Verwaltungsakt ist, weil sie auch die (konkludente) Entscheidung darüber beinhaltet, dass Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Art. 51 BayVwVfG nicht vorliegen (vgl. von Alemann/Scheffczyk a.a.O. Rn.189 unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 2002, 482;… vgl. auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 51 Rn. 5).
  • VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17

    Einordnung eines Bescheides als Zweitbescheid oder als wiederholende Verfügung; …

    Die wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem verfahrensrechtlichen Regelungsgehalt ebenfalls ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.09.2011 - 4/11
  • VG Minden, 03.07.2020 - 12 K 3207/18
  • VG Schleswig, 13.06.2016 - 4 A 114/14

    Grundstückseigener Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage

  • VG Mainz, 31.05.2016 - 1 K 21/15

    Zur Abgrenzung von wiederholender Verfügung und Zweitbescheid - Vertretbarkeit …

  • VG Gießen, 15.11.2023 - 8 K 1297/23

    Zu den Grenzen der gerichtlichen Überprüfung der Wirtschaftsplanung von …

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 19.485

    Unzulässige und unbegründete Klage auf Gewährung von Beihilfeleistungen für …

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