Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.12.1989 - 9 B 86.01531 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 08.06.2020 - M 1 SN 20.1828
Nachtragsbaugenehmigung, Ersatzbau des Salettls am Watzmannhaus
Von einer unzumutbaren Belastung im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG kann nur gesprochen werden, wenn der Eintritt der Verbotsfolge in Ansehung der Gegebenheiten des Einzelfalles und der ihn prägenden besonderen Umstände als "nicht gerechtfertigt" (vgl. OVG NW, U.v. 2.5.1988 - 10 A 1109/84 - NuR 1989, 230 (231)), "unbillig" (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.1989 - 9 B 86.01531 - NuR 1990, 275 (277)) oder "unangemessen" (vgl. OVG Saarl., U.v. 6.5.1981 - 2 R 115/80 - RdL 81, 323) erscheint (…vgl. Gellermann in Landmann/Rohmer, UmweltR, 91. EL September 2019, § 67 BNatSchG Rn. 14). - VG Bayreuth, 24.11.2022 - B 9 K 21.165
Umwandlung von Dauergrünland
Von einer unzumutbaren Belastung im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG kann daher nur gesprochen werden, wenn der Eintritt der Verbotsfolge in Ansehung der Gegebenheiten des Einzelfalles und der ihn prägenden besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt (OVG NW, U.v. 2.5.1988 - 10 A 1109/84 - juris), unbillig (BayVGH, U.v. 5.12.1989 - 9 B 86.01531 - juris) oder unangemessen (OVG Saarl, U.v. 6.5.1981 - 2 R 115/80 - juris) erscheint. - VG Arnsberg, 17.11.2004 - 1 K 657/03
Befreiung von den Verboten eines Landschaftsplans für die Errichtung einer …
Rn. 46 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 5. Dezember 1989 - 9 B 86.01531 -, NuR 1990, 275 (276) - zu einer naturschutzrechtlichen Befreiung - BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1978 - 4 C 54.75 -, aa0 (Seite 75) - zu einer baurechtlichen Befreiung - Lorz/Müller/Stöckel, Naturschutzrecht, 2. Auflage, § 62 BNatSchG Randnummer 5.
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