Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.1997 - 9 B 89.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Divergenzrüge - Zugehörigkeit zu der Gruppe der LTTE-Verdächtigen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 22.11.1996 - 12 L 1749/96
- BVerwG, 20.08.1997 - 9 B 89.97
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers
Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 9 B 89.97
Entgegen den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO fehlt es aber an der Bezeichnung eines Rechtssatzes, mit dem das Berufungsgericht dem in der Beschwerdebegründung zitierten, vom Bundesverfassungsgericht in dem Kammerbeschluß vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 - aufgestellten Rechtssatz widersprochen hat.
- OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
Abschaltzeiten; brutto; Ersatzzahlung; Gesamtinvestitionskosten; Mäusebussard; …
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - 9 B 89.97 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -). - OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11
Untersagung des Abschlusses von Vereinbarungen betreffend das Projekt …
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997 - 9 B 89.97 - und 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 11.01.2001 - 12 LA 323/01
Abschiebungshindernisse; Kosovo; Menschenrechtskonvention; nichtalbanische …
Die Darlegung der Divergenz erfordert, sofern - wie hier - eine Abweichung in einer Rechtsfrage geltend gemacht wird, die Bezeichnung eines die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes in einer Entscheidung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG angeführten Gerichte und die Angabe eines ebensolchen - die Entscheidung tragenden - abstrakten Rechtssatzes in dem Urteil des Verwaltungsgerichts (Senat, st. Rspr., vgl. u.a. Beschl. v. 24.7.1996 - 12 L 4209/96 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), wobei ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden muss (BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - BVerwG 9 B 89.97 -).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 4 LA 171/10
Beweiskraft eines von einer mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft …
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997 - 9 B 89.97 - und 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 12 L 3935/00
Albaner; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Gruppenverfolgung; Jugoslawien; …
Die Darlegung der Divergenz erfordert, sofern - wie hier - eine Abweichung in einer Rechtsfrage geltend gemacht wird, die Bezeichnung eines die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes in einer Entscheidung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG angeführten Gerichte und die Angabe eines ebensolchen - die Entscheidung tragenden - abstrakten Rechtssatzes in dem Urteil des Verwaltungsgerichts (Senat, st. Rspr., vgl. u.a. Beschl. v. 24.7.1996 - 12 L 4209/96 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), wobei ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden muss (BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - BVerwG 9 B 89.97 -). - OVG Niedersachsen, 22.08.2012 - 4 LA 166/11
Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Berufsfachschule
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997 - 9 B 89.97 - und 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 16.02.1999 - 12 L 653/99
Verfahrensfehler;; Gehör, rechtliches; Gründe, nicht mit versehen; …
Die Darlegung der Divergenz erfordert, sofern - wie hier - eine Abweichung in einer Rechtsfrage geltend gemacht wird, die Bezeichnung eines die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes in einer Entscheidung der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG angeführten Gerichte und die Angabe eines ebensolchen - die Entscheidung tragenden - abstrakten Rechtssatzes in dem Urteil des Verwaltungsgerichts (Senat, st. Rspr., vgl. u.a. Beschl. v. 24.7.1996 - 12 L 4209/96 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), wobei ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden muß (BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - BVerwG 9 B 89.97 -). - OVG Niedersachsen, 17.06.2003 - 8 LA 41/03
Angliederung; Angliederungsverfügung; Eigenjagdbezirk; Ermessen; …
Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlichen Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - 9 B 89.97 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -).
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