Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BayNatSchG Art. 34; BGB §§ 504 ff
Zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BayNatSchG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 17.06.1993 - M 11 K 92.964
- VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828
- BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 18.96
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2321
- NVwZ 1996, 1038 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90
Umgehung des Vorkaufsrechts
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828
Prtift man nun unter Wtirdigung aller oben dargelegten Umstande, warum und zu wessen Vorteil diese nicht in Geld bestehenden Leistungen in das gesamte Vertragswerk mitaufgenOmmen wurden, so gelangt man zu dem Ergebnis, daB diese nach den vertraglichen Vereinbarungen vom Klæ˜er zu erbringenden Leistungen æ¯"r diesen keinen ins Gewicht fallenden Nachteil é¤'r die Beigeladene zu 2) auch keinen nennens, spricht aber regelmaBig dafr, daB diese Zusatzvereinbarung mit dem eigentlichen Vertragsgegenstand, der die VerauBerung der S-Insel zum Inhalt hatte, nichts mehr zu tun hat, die Zusatzvereinbarung vielmehr nur wegen drohender Ausubung des Vorkaufsrechts geschlossen wurde (vgl. BGH, NJW 1980 S. 2304ãEURŽï¼� MittBayNot 1980, 196 ] undNJW 1992 s. 236ãEURŽï¼� MittBayNot 1992, 37 ]).In der zivilgegen die guten Sitten nichtig ( gerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1964 S. 540 und NJW 1992 S. 236 ãEURŽï¼� MittBayNot 1992, 37 ],jeweils m.w. N.), gegen deren Anwendung auf das gesetzliche Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG keine durchgreifenden Bedenken bestehen, besteht Einigkeit darin, daB es den Teilnehmern am Rechtsverkehr grundsatzlich nicht verwehrt ist, innerhalb der Rechtsordnung Vereinbarungen zu treffen, die die Ausubung des Vorkaufsrechts verhindern 姉nnen; nichtig gemaB § 1 38 BGB sind danach nur solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Vertrage, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Geprage der Sittenwidrigkeit erhalten.
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828
Die zu Wohneinheiten entwkkelte,, Drei-ObjektGrenze" (BFH-BeschluB vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBI II 1995, 617) schlieBt diese Annahme nicht aus. - BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828
In der zivilgegen die guten Sitten nichtig ( gerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1964 S. 540 und NJW 1992 S. 236 ãEURŽï¼� MittBayNot 1992, 37 ],jeweils m.w. N.), gegen deren Anwendung auf das gesetzliche Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG keine durchgreifenden Bedenken bestehen, besteht Einigkeit darin, daB es den Teilnehmern am Rechtsverkehr grundsatzlich nicht verwehrt ist, innerhalb der Rechtsordnung Vereinbarungen zu treffen, die die Ausubung des Vorkaufsrechts verhindern 姉nnen; nichtig gemaB § 1 38 BGB sind danach nur solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Vertrage, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Geprage der Sittenwidrigkeit erhalten. - BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79
Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des …
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828
Prtift man nun unter Wtirdigung aller oben dargelegten Umstande, warum und zu wessen Vorteil diese nicht in Geld bestehenden Leistungen in das gesamte Vertragswerk mitaufgenOmmen wurden, so gelangt man zu dem Ergebnis, daB diese nach den vertraglichen Vereinbarungen vom Klæ˜er zu erbringenden Leistungen æ¯"r diesen keinen ins Gewicht fallenden Nachteil é¤'r die Beigeladene zu 2) auch keinen nennens, spricht aber regelmaBig dafr, daB diese Zusatzvereinbarung mit dem eigentlichen Vertragsgegenstand, der die VerauBerung der S-Insel zum Inhalt hatte, nichts mehr zu tun hat, die Zusatzvereinbarung vielmehr nur wegen drohender Ausubung des Vorkaufsrechts geschlossen wurde (vgl. BGH, NJW 1980 S. 2304ãEURŽï¼� MittBayNot 1980, 196 ] undNJW 1992 s. 236ãEURŽï¼� MittBayNot 1992, 37 ]). - BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87
Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828
und 12.4.199 1 ihre privatrechtsgestaltende Wirkung noch nicht entfalten konnten, ein rechtswirksamer Vertrag zwischen der Beigeladenen zu 2) und dem Freistaat Bayern noch nicht besteht und auch die Verpflichtung des Vorkaufsberechtigten, den Kaufpreis zu zå±± len, noch nicht entstehen konnte (vgl. BGH vom 5.5.1988, NJW 1989, 37 ).
- VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und …
Es hat zunächst aus der Wertigkeit der Grundstücke - Übereignung eines 10.799 m² großen Grundstücks mit einem Wert von 11.878,90 Euro im Gegenzug zur Verschaffung eines halben Miteigentumsanteils an einem 1.579 m² großen Grundstück im Gesamtwert von 958, 20 Euro - nachvollziehbar darauf geschlossen, dass die Gegenleistung des Herrn M. F. hauptsächlich in der Ausgleichszahlung von 11.399,80 Euro liegt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 26.9.1995 - 9 B 93.2828 - BayVBl 1996, 210). - VG Sigmaringen, 18.11.2016 - 6 K 2177/14
Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses und Untersagung des …
Das beklagte Land vermag als Grundstückseigentümer kraft dieser Rechtsstellung das Ziel einer naturnahen Umgestaltung des Gewässerrandstreifens auch durch Flussbaumaßnahmen und Anpflanzungen wesentlich effektiver und umfassender zu realisieren als dies mit Bewirtschaftungsauflagen, Grunddienstbarkeiten, Einzelverträgen u. ä. möglich wäre (vgl. BayVGH, Urteil vom 26. September 1995 - 9 93.2828 -, BayVBl. 1996, 210 [211] zum naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht) und spart im übrigen den mit den genannten Alternativen verbundenen Kontrollaufwand. - VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 B 07.1760
Begriff der Verlandungsfläche in Art 34 Abs 1 S 1 Nr 1 NatSchG BY; Rechtfertigung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH vom 11.5.1994 NVwZ 1995, 304; BayVGH vom 26.9.1995 NJW 1996, 2321; BayVGH vom 24.2.2006 Az. 9 BV 03.3058) bestehen gegen die Gültigkeit der Regelungen über das Vorkaufsrecht in Art. 34 BayNatSchG, keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sie als Inhalts- und Schrankenbestimmung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG angesehen werden.
- VG Würzburg, 28.06.2016 - W 4 K 15.1041
Wirksamkeit eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Abgrenzung von Kauf und …
Vielmehr kommt es, wenn sich - wie hier - die Leistung einer Seite aus Geld- und Sachleistungen zusammensetzt, während die andere Seite nur eine Sachleistung erbringt, darauf an, welche Leistung sich nach den Interessen und Zwecken der Parteien als die Hauptleistung darstellt, wobei das quantitative Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistung allein ebenfalls nicht ausschlaggebend ist (vgl. BayVGH v. 26.9.1995, BayVBl 96, 210, 211). - VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.02046
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts
Die Innehabung des Eigentums durch den Beigeladenen zu 1 hat den Vorteil, nicht auf diese Verbote bzw. die Abwehr von Störungen (auch im Rahmen eines gesetzlichen Biotopschutzes) verwiesen zu sein, sondern - gegebenenfalls auch ohne Hemmnisse, resultierend aus entgegenstehenden Eigentumsrechten, - Optimierungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu können; hingegen besteht beim Grundstückserwerb durch private Dritte regelmäßig nur ein Schutz gegen unzulässige Eingriffe, Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG sind wegen der Privatnützigkeit des Eigentums aber in der Regel nicht zu erwarten (…vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6 f.; U.v. 26.0.1995 - 9 B93.2828 - BayVBl. 1996, 210 hinsichtlich eines Grundstücks im Naturschutzgebiet; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554; Hess VGH, U.v. 18.1.1996 - 3 UE 2544/93 - ESVGH 46, 128). - VG Ansbach, 30.09.2025 - AN 11 K 21.01962
Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, Angrenzen an ein …
Die Innehabung des Eigentums durch die Beklagte hat den Vorteil, nicht auf diese Verbote bzw. die Abwehr von Störungen verwiesen zu sein, sondern - gegebenenfalls auch ohne Hemmnisse, resultierend aus entgegenstehenden Eigentumsrechten - Optimierungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu können; hingegen besteht beim Grundstückserwerb durch private Dritte regelmäßig nur ein Schutz gegen unzulässige Eingriffe, Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen i.S.d. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG sind wegen der Privatnützigkeit des Eigentums aber in der Regel nicht zu erwarten (…vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6 f.; U.v. 26.9.1995 - 9 B 93.2828 - juris hinsichtlich eines Grundstücks im Naturschutzgebiet; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - juris; HessVGH, U.v. 18.1.1996 - 3 UE 2544/93 - juris). - VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20
Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines …
Vielmehr reicht es aus, dass nach allgemeiner Erfahrung die Verwirklichung naturschutzfachlicher Ziele durch den Eigentumserwerb seitens der öffentlichen Hand besser gefördert wird als durch entsprechende Maßnahmen von Privatpersonen, insbesondere im Rahmen zivilrechtlicher Vereinbarungen, wie etwa Bewirtschaftungsvereinbarungen (VGH München, Urteil vom 26.09.1995, 9 B 93.2828, NJW 1996, 2321, 2322;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom. 14.01.2013, 4 LA 173/12, juris Rn. 10). - VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1869
Wirksamkeit eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts
Es hat zunächst aus der Wertigkeit der Grundstücke -Übereignung eines 10.799 m2 großen Grundstücks mit einem Wert von 11.878,90 Euro im Gegenzug zur Verschaffung eines halben Miteigentumsanteils an einem 1.579 m2 großen Grundstück im Gesamtwert von 958, 20 Euro - nachvollziehbar darauf geschlossen, dass die Gegenleistung des Klägers hauptsächlich in der Ausgleichszahlung von 11.399,80 Euro liegt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 26.9.1995 -9 B 93.2828 - BayVBl 1996, 210). - VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.965
Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Rechtfertigung der …
Insofern führt der Beklagte zu Recht an, dass die öffentliche Hand als Grundstückseigentümer kraft dieser Rechtsstellung die Ziele des Naturschutzes bedeutend effektiver und umfassender zu realisieren vermag, als dies etwa bei Grundstücken in der Hand von Privatpersonen zu erwarten ist (vgl. BayVGH, U.v. 26.9.1995 - 9 B 93.2828 - NJW 1996, 2321/2322). - VG Würzburg, 28.06.2016 - W 4 K 15.1042
Wirksamkeit eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Abgrenzung von Kauf und …
Vielmehr kommt es, wenn sich - wie hier - die Leistung einer Seite aus Geld- und Sachleistungen zusammensetzt, während die andere Seite nur eine Sachleistung erbringt, darauf an, welche Leistung sich nach den Interessen und Zwecken der Parteien als die Hauptleistung darstellt, wobei das quantitative Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistung allein nicht ausschlaggebend ist (vgl. BayVGH v. 26.9.1995, BayVBl 1996, 210, 211). - VG München, 21.11.2013 - M 11 K 12.6135
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
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