Rechtsprechung
| BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Kenntnisnahme und der Erwägung des Vortrags der Parteien zur Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Kenntnisnahme und der Erwägung des Vortrags der Parteien zur Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Eine Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten, tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Es wird von jeher von einem Richter erwartet, dass er auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage geäußert hat (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30 ). - BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Eine solche Annahme wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluss zuließen, dass das Gericht die Ausführungen des Antragstellers nicht erwogen hat (vgl. Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
- BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98
Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Rn. 11 Soweit die Beschwerde meint, das Oberverwaltungsgericht weiche mit der Ansicht, das über § 170a KV M-V rückwirkend in Kraft gesetzte Reichszweckverbandsgesetz stelle die "Eingriffsmöglichkeit" für den Erlass von Satzungen dar, von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2002 - 2 BvL 14/98 - (LKV 2002, 569) ab, erfüllt sie schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes stellt. - BVerwG, 07.01.2008 - 9 B 81.07
Straßenausbaubeitrag; Kommunalabgabe; Verjährung; Abgabenordnung; …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Dass hinsichtlich der Auslegung des Bundes(verfassungs)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung noch weiterer Klärungsbedarf besteht und der vorliegende Rechtsstreit zu dieser Klärung beitragen könnte (vgl. hierzu Beschluss vom 7. Januar 2008 - BVerwG 9 B 81.07 - Buchholz 401.0 § 171 AO Nr. 1 S. 3), legt die Beschwerde nicht dar. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Eine Bevorzugung der "altangeschlossenen" Grundstücke wäre im Grundsatz willkürlich (OVG Greifswald, Urteil vom 13. November 2001 - 4 K 16/00 - NVwZ-RR 2002, 687; Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 L 197/05 - NordÖR 2006, 160 …und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 L 192/08 - juris Rn. 17 ff.). - BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96
Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Da es sich bei dem Vorteilsbegriff nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern um einen landesrechtlichen Begriff handelt, dem durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das bundesrechtliche Äquivalenzprinzip nur sehr weite Grenzen gesetzt werden (vgl. Beschluss vom 30. April 1996 - BVerwG 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37 S. 5), genügt es zur Darlegung einer einen bundesrechtlichen Rechtssatz betreffenden Divergenz nicht, auf unterschiedliche Begriffsinhalte in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 192/08
Keine Bevorzugung altangeschlossener Grundstücke bei Beiträgen für neue …
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Eine Bevorzugung der "altangeschlossenen" Grundstücke wäre im Grundsatz willkürlich (OVG Greifswald, Urteil vom 13. November 2001 - 4 K 16/00 - NVwZ-RR 2002, 687; Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 L 197/05 - NordÖR 2006, 160 und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 L 192/08 - juris Rn. 17 ff.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2005 - 1 L 197/05
Auszug aus BVerwG, 24.04.2012 - 9 BN 1.12
Eine Bevorzugung der "altangeschlossenen" Grundstücke wäre im Grundsatz willkürlich (OVG Greifswald, Urteil vom 13. November 2001 - 4 K 16/00 - NVwZ-RR 2002, 687; Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 L 197/05 - NordÖR 2006, 160 …und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 L 192/08 - juris Rn. 17 ff.).
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14
Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; …
Rn. 16 Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16).Dem landesrechtlichen Vorteilsbegriff werden bundesrechtlich durch den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip nur sehr weite Grenzen gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1995 - 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 2, Beschlüsse vom 30. April 1996 - 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37 S. 5 f. und vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 15.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Rn. 16 Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16). - BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 21.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Rn. 16 Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16).Dem landesrechtlichen Vorteilsbegriff werden bundesrechtlich durch den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip nur sehr weite Grenzen gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1995 - 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 2, Beschlüsse vom 30. April 1996 - 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37 S. 5 f. und vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 20.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Rn. 16 Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16).Dem landesrechtlichen Vorteilsbegriff werden bundesrechtlich durch den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip nur sehr weite Grenzen gezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1995 - 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 2, Beschlüsse vom 30. April 1996 - 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37 S. 5 f. und vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 17.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Rn. 16 Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16). - BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 16.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Rn. 16 Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16). - BVerwG, 06.11.2012 - 9 BN 2.12
Öffentliche Einrichtung; Finanzierung, Altanschließer
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2012 - BVerwG 9 BN 1.12 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 18.14
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für "Altanschließer"
Rn. 16 Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16). - VG Schwerin, 05.09.2016 - 4 A 206/13
Schmutzwasserbeiträge; absolute Obergrenze für die Beitragserhebung
Rn. 191 "... Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16). - VG Gera, 12.12.2024 - 2 K 637/22
Heranziehung zu Beiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; ehemalige …
Rn. 80 "Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich um einen landesrechtlichen und damit - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - nicht revisiblen Begriff (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2012 - 9 BN 1.12 - juris Rn. 16).
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