Rechtsprechung
| BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Prüfung des Vorliegens von Verfahrensmängeln im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
Prüfung des Vorliegens von Verfahrensmängeln im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 10.17
- BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19
Sehen die gesetzlichen Bestimmungen eine mündliche Verhandlung vor, darf das prozessuale Vertrauen der Verfahrensbeteiligten, ihr von Art. 103 Abs. 1 GG geschütztes Äußerungsrecht noch in der mündlichen Verhandlung wahrnehmen zu können, allerdings nicht enttäuscht werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377 ).Eine solche liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. April 202 - 2 BvR 2126/11 - BVerfGK 19, 377 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leistungsbezogene …
Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19
Rn. 7 Der Hinweis des Gerichts, dass der Gebührensatz für die Beitragszahler nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats ermittelt worden sei, nimmt Bezug auf das bereits in der Hinweisverfügung vom 4. Juni 2019 angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juni 2007 - OVG 9 A 77.05 - (…juris Rn. 40 ff.), wonach die Zahl der Maßstabseinheiten für die Ermittlung des ermäßigten Gebührensatzes auf den Kreis der beitragsbelasteten Nutzer zu beschränken sei. - BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19
Zurückverweisung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19
Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 23.11.2017 - 9 B 21.17
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19
Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftiger, zweifelsfreier Widerspruch besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2017 - 9 B 21.17 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 27.07.2011 - 8 PKH 4.11
Entscheidung über die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung
Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19
Die Entscheidung darüber liegt im richterlichen Ermessen; maßgebend ist, ob der Entscheidung ein unstreitiger oder umfassend aufgeklärter Sachverhalt zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 8 PKH 4.11 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 03.06.2022 - 12 N 21.1208
Fehlgeschlagene Heilung einer Zweckentfremdungssatzung
Für die nach richterlichem Ermessen zu treffende Entscheidung über den Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nach § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO kommt es zunächst darauf an, dass der Entscheidung ein umfassend aufgeklärter Sachverhalt zugrunde liegt und dass die entscheidungserheblichen Rechtsfragen in den Schriftsätzen der Beteiligten eingehend und ausreichend erörtert worden sind (BayVGH, B.v. 05.03.2020 - 1 N 17.450 - Rn. 13, vgl. auch BVerwG, B.v. 01.12.2020 - 9 BN 6.19 - BeckRS 2020, 37194). - OVG Niedersachsen, 24.11.2021 - 10 LA 174/21
Beweiswürdigung; Tatsachenwürdigung; Überraschungsentscheidung
Soweit das Verwaltungsgericht damit möglicherweise den Sachverhalt unzutreffend gewürdigt und festgestellt hat, ist dies keine Frage des rechtlichen Gehörs, sondern der Tatsachen- und Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 VwGO (so auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24.6.2020 - 9 A 3758/19.A -, juris Rn. 33 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1.12.2020 - 9 BN 6.19 -, juris Rn. 12).
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