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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2801
BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84 (https://dejure.org/1985,2801)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1985 - 9 C 106.84 (https://dejure.org/1985,2801)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1985 - 9 C 106.84 (https://dejure.org/1985,2801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger - Sympathisant der Republikanischen Volkspartei "Cumhuriyet Halk Partisi" (CHP) - Bedrohung mit politischer Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (129)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Asylrechtlichen Schutz genießt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat in seinen Urteilen vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 184 und 195) bestätigt und näher erläutert hat, jeder, der wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist.

    Zusammenfassend kommt es sonach stets darauf an, ob ein Staat seine Bürger in ihrer politischen oder religiösen Überzeugung zu treffen, sie aus ethnischen oder Gründen der Nationalität oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zu disziplinieren, sie deswegen niederzuhalten oder sogar zu vernichten sucht oder ob er lediglich - wenn auch möglicherweise mit autoritären Mitteln - seine Herrschaftsstruktur aufrechtzuerhalten trachtet und dabei die Überzeugung seiner Staatsbürger unbehelligt läßt (Senatsurteile vom 17. Mai 1983, a.a.O. S. 189 f., 199 f.).

    Nicht wegen einer in der Schwere der Maßnahme liegenden Verletzung der Menschenwürde, sondern wegen ihrer Motivierung durch personelle Merkmale, an die mit Verfolgungsmaßnahmen anzuknüpfen dem Toleranzgebot grundlegend widerstreitet, wird eine Verfolgung zur politischen (BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Aus solchen Erwägungen hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - (…a.a.O.) beispielsweise darauf hingewiesen, erlittene oder zu befürchtende Folter bilde zwar häufig ein Indiz dafür, daß ihr politische Motive zugrunde lägen, doch sei zu berücksichtigen, daß Folter trotz ihres menschenrechtswidrigen und gegen allgemeine Völkerrechtsgrundsätze verstoßenden Charakters nicht immer von solchen Motiven getragen sein müsse.

    Allerdings werden grobe Verstöße gegen die Regeln über ein faires Gerichtsverfahren Anlaß sein, die Rechtsanwendung besonders sorgfältig auf Verfolgungstendenzen zu überprüfen (Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).

    Im übrigen aber kann er - auch als nicht politisch Verfolgter - nach Maßgabe des allgemeinen Ausländerrechts und des Auslieferungsrechts einen Anspruch darauf haben, daß er vor ihm drohender menschenrechtswidriger Behandlung in seinem Heimatstaat dadurch geschützt wird, daß er dorthin nicht abgeschoben oder ausgeliefert wird (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. S. 194).

    Eine gerade wegen der zuvor aufgezeigten asylerheblichen persönlichen Merkmale oder Überzeugungen des Betroffenen erfolgende oder verschärfte Strafverfolgung oder sonstige Maßnahme stellt vielmehr typischerweise eine asylrechtsbegründende politische Verfolgung dar (vgl. z.B. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83], ferner Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).

    Wenn derartige Mißhandlungen und Quälereien zur Demütigung der Betroffenen oder aus reinem Sadismus erfolgen, so begründet dies allein ihren politischen Charakter noch nicht (BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83];… Senatsurteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 3.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 3.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Auslegung - Voraussetzungen - …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Auch für den Bereich der Staatsschutzdelikte stellt sich somit entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, die der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 und 9 C 3.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 21 und 22) als rechtsirrig verworfen hat, die für die Asylrechtsentscheidung in jedem Einzelfall maßgebliche Frage, welchem Zweck die befürchtete strafrechtliche Verfolgung dient: Sowenig eine Verfolgung derartiger politischer Straftaten, wenn und weil sie in Anwendung des Strafrechts erfolgt, immer nur als Verfolgung kriminellen Unrechts gelten kann, sowenig kann andererseits der Auffassung der Vorinstanz beigetreten werden, daß die Verfolgung wegen einer politischen Straftat immer auch politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts sei, weil das Staatsschutzrecht unmittelbar das Herrschaftssystem eines Staates schütze.

    Ebensowenig muß eine mit unserem Rechtsempfinden möglicherweise schwer vereinbare Art und Weise der Strafverfolgung in arideren Staaten zwingend auf einer spezifisch asylrelevanten Intoleranz beruhen (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 3.84 - a.a.O.).

    Wenn derartige Mißhandlungen und Quälereien zur Demütigung der Betroffenen oder aus reinem Sadismus erfolgen, so begründet dies allein ihren politischen Charakter noch nicht (BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; Senatsurteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 3.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Allerdings werden grobe Verstöße gegen die Regeln über ein faires Gerichtsverfahren Anlaß sein, die Rechtsanwendung besonders sorgfältig auf Verfolgungstendenzen zu überprüfen (Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).

    Läge es so, dann spräche wenig dafür, daß der Kläger staatliche Sanktionen wegen seiner Gesinnung befürchten muß (BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Eine Gruppenverfolgung liegt jedoch im Gegensatz zur Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit, bei der aus bestimmten Anlässen einzelne oder einige Mitglieder aus einer Gruppe herausgegriffen und einer politischen Verfolgung unterworfen werden, nur dann vor, wenn die Gruppe als solche Ziel einer politischen Verfolgung ist, so daß jedes einzelne Mitglied der Gruppe allein deswegen, weil es die gruppenspezifischen Merkmale aufweist, politische Verfolgung zu befürchten hat (Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Sofern das Oberverwaltungsgericht sich nach Maßgabe des hierfür geltenden Gewißheitsgrades von der Richtigkeit des klägerischen Vertrags über seine fluchtauslösende politische Betätigung überzeugen kann, wird es der Frage nachgehen müssen, ob nach den Maßstäben, die der erkennende Senat dafür in seinem erwähnten Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - (…a.a.O.) entwickelt hat, eine Gruppenverfolgung für Anhänger oder Mitglieder von Dev Yol anzunehmen ist.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Seine Ausführungen hierzu lassen aber nicht erkennen, daß es sich insoweit die für seine Entscheidung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene Überzeugungsgewißheit (vgl. dazu BGHZ 53, 245 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67]) verschafft hat, die auch in Asylstreitsachen in dem Sinne bestehen muß, daß das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Kläger behaupteten individuellen Schicksals erlangt hat.

    Ausgangspunkt dieser Ausführungen in dem genannten Urteil ist zunächst der allgemeine Grundsatz, daß das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewißheit verlangen darf, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß, der den Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (BGHZ 53, 245 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67]).

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Eine Gruppenverfolgung liegt jedoch im Gegensatz zur Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit, bei der aus bestimmten Anlässen einzelne oder einige Mitglieder aus einer Gruppe herausgegriffen und einer politischen Verfolgung unterworfen werden, nur dann vor, wenn die Gruppe als solche Ziel einer politischen Verfolgung ist, so daß jedes einzelne Mitglied der Gruppe allein deswegen, weil es die gruppenspezifischen Merkmale aufweist, politische Verfolgung zu befürchten hat (Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] und vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Schließlich gelten, wie vorsorglich bemerkt sei, soweit der Kläger auch noch Furcht vor Bestrafung wegen der Asylantragstellung geltend gemacht hat, die in der Rechtsprechung des Senats hierzu entwickelten Grundsätze (Urteile vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 und vom 30. Juli 1984 - BVerwG 9 C 98.83 -).
  • BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Schließlich gelten, wie vorsorglich bemerkt sei, soweit der Kläger auch noch Furcht vor Bestrafung wegen der Asylantragstellung geltend gemacht hat, die in der Rechtsprechung des Senats hierzu entwickelten Grundsätze (Urteile vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 und vom 30. Juli 1984 - BVerwG 9 C 98.83 -).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Zur Auslegung des Begriffs der politischen Verfolgung und zu den Anforderungen an die Aufklärung der politischen Verfolgungsmotivation sowie an die richterliche Überzeugung vom individuellen Verfolgungsschicksal (hier: hinsichtlich der Betätigung für "Dev Yol" in der Türkei; wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 109.84 -).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84
    Es hat keinen von ihm feststehend erachteten, sondern lediglich für wahrscheinlich gehaltenen Sachverhalt unter Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG subsumiert und damit zugleich unter Verkennung der in BVerwGE 55, 82 enthaltenen Grundsätze gegen materielles Recht verstoßen.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung …

  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Dieser Formulierung läßt sich entgegen der Ansicht des Beteiligten nicht entnehmen, der Verwaltungsgerichtshof habe diese Angabe für zweifelhaft gehalten und damit sein Urteil auf einen nur möglichen Umstand gestützt, hinsichtlich dessen es nicht die erforderliche Überzeugungsgewißheit erlangt habe, was in der Tat einen materiellrechtlichen Fehler darstellen würde (Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 106.84 - BVerwGE 71, 180).
  • VG Würzburg, 02.01.2023 - W 8 K 22.30737

    Erfolglose Klage (Asylfolgeantrag) Iran

    Das Gericht hat sich für seine Entscheidung die volle Überzeugung von der Wahrheit, nicht bloß von der Wahrscheinlichkeit zu verschaffen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 106.84 - BVerwGE 71, 180).
  • VG Würzburg, 30.10.2017 - W 8 K 17.31240

    Negative Religionsfreiheit und geschlechtsspezifische Verfolgung im Iran

    Das Gericht hat sich für seine Entscheidung die volle Überzeugung von der Wahrheit, nicht bloß von der Wahrscheinlichkeit zu verschaffen (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 106.84 - BVerwGE 71, 180).
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