Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.2012 - 9 C 11.3040   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24271
VGH Bayern, 26.01.2012 - 9 C 11.3040 (https://dejure.org/2012,24271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2012 - 9 C 11.3040 (https://dejure.org/2012,24271)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 9 C 11.3040 (https://dejure.org/2012,24271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,24271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung; Erinnerung; Beschwerde; Rechtsanwaltsgebühren; "dieselbe Angelegenheit" i.S. des § 16 Nr. 5 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2011 - 8 S 1247/11

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsvergütung in einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 9 C 11.3040
    §§ 16 bis 18 RVG bestimmen ergänzend, welche Verfahren oder Verfahrensabschnitte noch als "dieselbe Angelegenheit" (§ 16 RVG), "verschiedene Angelegenheiten" (§ 17 RVG) oder "besondere Angelegenheiten" (§ 18 RVG) gelten (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 8.11.2011 Az. 8 S 1247/11 - juris RdNr. 16).

    Ist der Rechtsanwalt in beiden Verfahren tätig geworden, entstehen seine Gebühren für den jeweiligen Rechtszug daher bereits im Ausgangsverfahren und sind im Abänderungsverfahren nicht - nochmals - erstattungsfähig (vgl. zu all dem VGH Baden-Württemberg vom 8.11.2011 a.a.O. RdNr. 16 m.w.N.; BayVGH vom 22.04.2007 Az. 22 M 07.40006 - juris = BayVBl 2008, 702).

    Wirtschaftlicher Hintergrund der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz getroffenen pauschalierenden Regelung ist nämlich der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsangelegenheiten, soweit er zuvor auch im Ausgangsverfahren tätig war, in der Regel keine besondere Einarbeitungszeit benötigt, sondern vielmehr - wie auch im vorliegenden Fall - ohne weiteres auf seine frühere Arbeit zurückgreifen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 8.11.2011 a.a.O. RdNr. 18, BayVGH vom 24.4.2007 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 9 C 11.3040
    Ist - wie hier - eine Partei anwaltlich vertreten, so ist diese Hinweisweispflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerfG vom 8.5.1991 Az. 2 BvR 170/85 - juris RdNr. 12).
  • VGH Bayern, 24.04.2007 - 22 M 07.40006

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren für Verfahren nach § 80 …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 9 C 11.3040
    Ist der Rechtsanwalt in beiden Verfahren tätig geworden, entstehen seine Gebühren für den jeweiligen Rechtszug daher bereits im Ausgangsverfahren und sind im Abänderungsverfahren nicht - nochmals - erstattungsfähig (…vgl. zu all dem VGH Baden-Württemberg vom 8.11.2011 a.a.O. RdNr. 16 m.w.N.; BayVGH vom 22.04.2007 Az. 22 M 07.40006 - juris = BayVBl 2008, 702).
  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 9 CS 11.1870

    Nachbarstreitigkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Doppelhaus; Vollgeschoss; Gebot …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 9 C 11.3040
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. Januar 2012 Az. 9 CS 11.1870 zurück.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - 13 B 275/18

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Vergütung des …

    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 7 KSt 6.03, 7 VR 1.02 -, AGS 2003, 456 = juris, Rn. 3 (noch zu § 40 Abs. 2 BRAGO); OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 19 E 524/14.A - n.v.; BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 9 C 11.3040 -, juris, Rn. 12 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2011 - 8 S 1247/11 -, AGS 2012, 17 = JZ 2012, 421 = juris, Rn. 16.
  • VG Berlin, 31.10.2012 - 35 KE 32.12

    Rechtsanwaltsvergütung - keine gesonderte Kostenerstattung für …

    Ist der Rechtsanwalt - wie im vorliegenden Fall - in beiden Verfahren tätig geworden, entstehen seine Gebühren für den jeweiligen Rechtszug daher bereits im Ausgangsverfahren und sind im Abänderungsverfahren nicht - nochmals - erstattungsfähig (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 26. Januar 2012 - VGH 9 C 11.3040 -, Rn. 13, …und vom 24. April 2007 - VGH 22 M 07.40006 -, Rn. 3 ff.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2011 - VGH 8 S 1247.11 -, Rn. 16; für die Rechtslage unter Geltung der BRAGO auch schon BVerwG…, Beschluss vom 23. Juli 2003 - BVerwG 7 KSt 6.03, 7 VR 1.02 -, Rn. 1 ff.; alle zit. nach juris).

    Rn. 8 Wirtschaftlicher Hintergrund der pauschalierenden Regelung in § 16 Nr. 5 RVG ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsangelegenheiten, soweit er zuvor auch im Ausgangsverfahren tätig war, in der Regel keine besondere Einarbeitungszeit benötigt und ohne Weiteres auf seine frühere Arbeit zurückgreifen kann (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 26. Januar 2012, a.a.O., Rn. 16, und 24. April 2007, Rn. 6; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2011, a.a.O., Rn. 18).

  • VG München, 04.04.2019 - M 12 M 18.30420

    Unbegründete Kostenerinnerung

    Nach § 16 Nr. 5 RVG stellen das Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und jedes Verfahren über deren Abänderung oder Aufhebung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit dar (vgl. BayVGH, B.v. 26.01.2012 - 9 C 11.3040 - juris Rn. 13).

    Ist der Rechtsanwalt - wie im vorliegenden Fall - in beiden Verfahren tätig geworden, entstehen seine Gebühren für diesen Rechtszug bereits im Ausgangsverfahren und sind im Abänderungsverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 8.11.2011 - 8 S 1247/11 - juris; VG München, B.v. 19.7.18 - M 8 M 18.51372; VG München, B.v. 22.7.2015 - M 22 M 15.50672; VGH München, Beschluss vom 26.01.2012 - 9 C 11.3040).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht