Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
BauGB §§ 127, 133 Abs. 2 Satz 1; BauGB-AG NRW § 3 Abs. 1, 2 und 5
Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm
- rechtsinformationen.bund.de
Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 127 BauGB, § 133 Abs 2 S 1 BauGB, § 3 Abs 1 BauGBAG NW 2015, § 3 Abs 2 BauGBAG NW 2015, § 3 Abs 5 BauGBAG NW 2015
Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm - doev.de
Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Die für die verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen relevante Vorteilslage kann trotz Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm eintreten, wenn aufgrund des langen Zeitablaufs feststeht, dass mit einer Änderung der ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erschließungsbeiträge - und die zeitliche Begrenzung ihrer Erhebung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Entstehen der Vorteilslage bei Erschließungsbeiträgen - Entstehen der Vorteilslage bei Erschließungsbeiträgen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Heranziehung zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Erschließungsanlage
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.12.2019 - 17 K 10842/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 15 A 299/20
- BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Papierfundstellen
- BVerwGE 177, 48
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Dieser wollte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und den im Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - (BVerfGE 159, 183) formulierten Anforderungen entsprechen, indem für das Erschließungsbeitragsrecht rückwirkend eine verfassungsgemäße Rechtslage für alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen hergestellt werden sollte (vgl. LT-Drs. 17/16553 S. 2, 9).Rn. 22 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bestehen vor diesem Hintergrund nicht, die Rückwirkung der Regelung ist vielmehr verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183 Rn. 92).
Dessen nähere Bestimmung richtet sich nach der jeweils abzugeltenden Leistung, im Erschließungsbeitragsrecht also nach dem durch die Erschließung vermittelten Vorteil i. S. d. §§ 127 ff. BauGB; Anknüpfungspunkt ist dabei ein in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossener Vorgang (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183 Rn. 68).
Bei Beachtung dieser Vorgaben steht den Fachgerichten im Rahmen der grundgesetzlichen Bindungen ein Spielraum zu, der in verfassungsrechtlicher Hinsicht nur eingeschränkt überprüfbar ist (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183 Rn. 69).
Sie konkretisiert die Anforderungen an die Entstehung der erschließungsrechtlichen Vorteilslage aus der Perspektive des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183 Rn. 71).
Dass in einem solchen Fall die Vorteilslage trotz Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm eintreten kann, hat auch das Bundesverfassungsgericht anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183 Rn. 75).
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Der Umstand, dass eine Anlage über viele Jahre nicht weitergebaut wird, kann den Schluss rechtfertigen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28…, vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - BVerwGE 156, 326 Rn. 26 und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 14). - BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass beitragsfähige Erschließungsanlage die Anlage in ihrem tatsächlich angelegten Umfang ist; maßgebend für die Bestimmung der Erschließungsanlage ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild, nicht aber eine nur "auf dem Papier" stehende planerische Festsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1991 - 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 und vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 ).
- BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15
Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Der Umstand, dass eine Anlage über viele Jahre nicht weitergebaut wird, kann den Schluss rechtfertigen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28, vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - BVerwGE 156, 326 Rn. 26 …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 14). - BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15
Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Der Umstand, dass eine Anlage über viele Jahre nicht weitergebaut wird, kann den Schluss rechtfertigen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28…, vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - BVerwGE 156, 326 Rn. 26 …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 14). - BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage, …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass beitragsfähige Erschließungsanlage die Anlage in ihrem tatsächlich angelegten Umfang ist; maßgebend für die Bestimmung der Erschließungsanlage ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild, nicht aber eine nur "auf dem Papier" stehende planerische Festsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1991 - 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 und vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 ). - BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73
Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Sie teilt das rechtliche Schicksal des eigentlichen Erschließungsbeitrags insofern, als auch ihre Rechtsgrundlage entfällt, sobald feststeht, dass eine Beitragspflicht endgültig nicht mehr entstehen kann (BVerwG, Urteil vom 5. September 1975 - 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 S. 19). - VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Rn. 40 Ungeachtet des Umstands, dass sich die Bestimmung ihrem unmittelbaren Aussagegehalt nach nur auf die Frage der Erstattung bereits geleisteter Vorausleistungen bezieht, kann sie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit jedenfalls nicht den Erlass von Vorausleistungsbescheiden zu einem Zeitpunkt legitimieren, in dem die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 2 BauGB-AG NRW bereits abgelaufen ist (vgl. Driehaus, KStZ 2022, 1 und KStZ 2022, 101 ; zu der als Vorbild von § 3 Abs. 5 BauGB-AG NRW dienenden Bestimmung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes auch VGH München, Urteil vom 16. November 2018 - 6 BV 18.445 - juris Rn. 22 f.). - BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Rn. 24 a) Mit der Neuregelung des § 3 BauGB-AG NRW hat der für die Festsetzung der Ausschlussfrist zuständige Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen jedenfalls für das Erschließungsbeitragsrecht die nach dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Begrenzung für die Erhebung vorteilsausgleichender kommunaler Abgaben geschaffen (vgl. dazu grundlegend BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143). - BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17
Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21
Entscheidend ist, ob die Anlage sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d. h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 Rn. 55 …und vom 12. Dezember 2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
- BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14
Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche …
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94
Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die …
- BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
Rettungswesen: Regelung im Land Berlin
- BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17
Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23
Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …
Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 50 ; jeweils mwN).Rn. 109 Die Beurteilung der für die Vorteilslage entscheidenden Frage, ob die Erschließungsanlage aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Betroffenen sowohl in ihrem räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d. h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 50 ; jeweils mwN), kann jedoch nicht ohne Rücksicht auf die hierfür geltenden rechtlichen Kriterien und Bewertungen erfolgen.
Rn. 113 Die - hiervon abweichende - ständige Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Vorteilslage entscheidend darauf ankommt, ob die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 25, 33 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 S 290/22 - juris Rn. 50 ; jeweils mwN), hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ausdrücklich gebilligt.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, dass die Rechtsprechung auch den Eintritt der für die zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung relevanten Vorteilslage davon abhängig macht (vgl. zu § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 34).
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung im Urteil vom 15.11.2022 (- 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 27 ff.) nur deshalb im Ergebnis nicht beanstandet, weil es in dem betreffenden Fall von einer endgültigen Aufgabe des ursprünglichen Bauprogramms ausgegangen ist.
- BVerwG, 08.04.2025 - 9 C 1.24
Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei …
Rn. 20 a) Die Entscheidung des Berufungsgerichts erweist sich ohne weitere Feststellungen nicht aufgrund der in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 mit Art. 1 des Vierten Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 19. Mai 2022 (GVBl. S. 207) neu eingefügten Ausschlussfrist in § 3 Abs. 2 Nr. 8 KAG RP, die im vorliegenden Revisionsverfahren zu berücksichtigen ist (BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183 Rn. 92; zur Berücksichtigung von Rechtsänderungen, die nach Erlass der Berufungsentscheidung eingetreten sind, im Revisionsverfahren vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48 Rn. 20), als im Ergebnis richtig.Maßstab ist hier insbesondere das Verfassungsgebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit, dem die landesgesetzliche Regelung gerade Rechnung tragen soll (BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48 Rn. 30).
Rn. 23 Für das Entstehen der für die zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung relevanten Vorteilslage kommt es maßgeblich auf die tatsächliche - bautechnische - Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme an, nicht jedoch darauf, ob darüber hinaus auch die weiteren, für den Betroffenen nicht erkennbaren rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen (vgl. zu den Anforderungen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit im Einzelnen BVerfG…, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183 Rn. 67 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48 Rn. 30 ff. und Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 Rn. 55 f.; Sieveking, juris PR-BVerwG 14/2023; Steinkühler, juris PR-BVerwG 9/2019).
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2026 - 2 S 748/26
Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Bauprogramm; …
Rn. 34 Maßgebliche Bedeutung kommt dem Bauprogramm darüber hinaus im Rahmen des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für das Erschließungsbeitragsrecht geltenden Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit zu, nämlich für die Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts der tatsächlichen Vorteilslage für die Beitragsschuldner (…vgl. Beschluss vom 30.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 70); danach entsteht die für den Beitragsschuldner maßgebliche Vorteilslage, wenn die Erschließungsanlage den in der Satzung geregelten Merkmalen der endgültigen Herstellung ( § 34 Nr. 3 KAG ) sowie dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen vollständig entspricht (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht des Bundes, BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 33;… vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.2024 - 2 S 1770/23 - juris Rn. 113 …und vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 ).In diesem Fall kann jedoch ausnahmsweise die für die verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen relevante Vorteilslage trotz Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm dann eintreten, wenn aufgrund eines langen Zeitablaufs feststeht, dass mit einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr gerechnet werden kann und danach die Gemeinde ihr ursprüngliches Bauprogramm - sei es in satzungsrechtlich verbindlicher, sei es in lediglich nachrichtlicher oder formloser Art aufgestellt - tatsächlich aufgegeben hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 35 mwN zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 75; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26.08.2024 - 2 S 1745/23 - juris Rn. 42 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2023 - 6 C 10098/23
Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen; sachliche …
Rn. 15 Dem steht nicht entgegen, dass die G.-Straße, welche die Grundstücke der Antragsteller zu 1. und 3. erschließt, nicht erstmalig endgültig hergestellt ist (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, juris Rn. 19, und 15. November 2022 - 9 C 12.21 -, juris Rn. 34), da sie das nach der Erschließungsbeitragssatzung - EBS - der Antragsgegnerin vom 8. September 1999 erforderliche Herstellungsmerkmal einer betriebsfertigen Beleuchtungseinrichtung (§ 7 Nr. 1 b) Satz 1 EBS) nicht aufweist (…vgl. dazu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Erg. Lfg. 68, März 2023, § 8 Rn. 210). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23
Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen …
Entscheidend ist daher, ob die Anlage sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 -, juris Rn. 25).War ein Eintritt der Vorteilslage bereits aus den vorgenannten Gründen zu verneinen, bedurfte es zudem keiner weiteren Vertiefung, ob das Erfordernis der vollständigen Erfüllung des Ausbauprogramms gegeben oder hiervon - wie der Kläger wohl meint - unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit eine Ausnahme geboten war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 -, juris Rn. 26).
- VG Bayreuth, 20.03.2025 - B 4 K 23.741
Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit nicht weitergebaut wird, kann zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 35;… U.v. 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 14;… BVerwG, U.v. 12.5.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 28).In neueren Entscheidungen wird gefordert, dass die Realisierung des ursprünglichen Bauprogramms durch den längeren Baustopp aufgegeben werden muss (BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 35;… so auch zur Vorteilslage: BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 11).
Zum anderen ist aufgrund der vorgelegten Unterlagen der Beklagten anzunehmen, dass zum Zeitpunkt des Endes der Bauarbeiten im zweiten Bauabschnitt im Jahr 2000 bereits ein hinreichend konkretes Bauprogramm für die gesamte "B. …-Straße" existierte, dessen vollständige Realisierung durch den längeren Baustopp nicht weiter fortgeführt wurde (vgl. zur Maßgeblichkeit des Bauprogramms: BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 35).
Rn. 44 Es ist - entsprechend obiger Ausführungen zur Aufgabe des ursprünglichen Bauprogramms - davon auszugehen, dass mit dem Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2000 die Herstellung der südöstlichen Erschließungsanlage in tatsächlicher Sicht endgültig abgeschlossen und die Vorteilslage eingetreten war (so auch BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 36, welches im Falle, in dem das ursprüngliche Bauprogramm durch einen jahrzehntelangen Nichtweiterbau als aufgegeben betrachtet wurde, den Zeitpunkt des Eintritts der Vorteilslage mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Baumaßnahmen gleichstellte).
- VG Münster, 26.04.2023 - 3 K 3067/21
Erschließungsbeitragsrecht, Vorteilslage, Abweichung vom Bauprogramm
Das Erfordernis, den Ausbauzustand mit dem Bauprogramm zu vergleichen, ist jedenfalls dann unzumutbar, wenn aufgrund langen Zeitablaufs feststeht, dass mit einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr gerechnet werden kann und das ursprüngliche Bauprogramm zu einem dem Bürger nicht näher bekannten Zeitpunkt tatsächlich aufgegeben worden ist (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 - und OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2021 - 15 A 299/20 -).Rn. 84 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 -, juris, Rn. 35, und Beschlüsse vom 12. Dezember 2019 - 9 B 53.18 -, juris, Rn. 7, und vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 -, juris, Rn. 55.
Rn. 127 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 9 C 12.21 -, juris, Rn. 35.
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 1379/24
Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht nach dem rechtlichen …
Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d. h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.04.2024 - 2 S 1770/23 - juris Rn. 98 ;… Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 81 ; BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 25; jeweils mwN).Rn. 82 d) Im vorliegenden Fall führt auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht weiter, wonach die für die verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen relevante Vorteilslage trotz Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm eintreten kann, wenn aufgrund eines langen Zeitablaufs feststeht, dass mit einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr gerechnet werden kann und das ursprüngliche Bauprogramm tatsächlich aufgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - BVerwGE 177, 48, juris Rn. 35 mwN; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 44 ).
- VGH Baden-Württemberg, 26.08.2024 - 2 S 1745/23
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines Abschnitts; …
Rn. 42 4. Der hier abgerechnete Abschnitt der Erschließungsanlage und damit die von 1976 bis 1979 ausgebauten Teilstücke sind auch - entgegen der Annahme der Antragstellerin - nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 35 f., vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171, juris Rn. 28 f., vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.11.2022 - 2 S 595/22 - juris Rn. 73 und 75) durch Zeitablauf in eine selbständige Erschließungsanlage hineingewachsen.Ein "Hineinwachsen" eines Abschnitts einer weitergehenden Erschließungsanlage in eine selbständige Anlage setzt die Feststellung voraus, dass die Gemeinde die Absicht zum Weiterbau der Erschließungsanlage und damit ihr ursprüngliches Bauprogramm endgültig aufgegeben hat (BVerwG, Urteile vom 15.11.2022 - 9 C 12.21 - juris Rn. 35…, vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 29 …und vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - juris Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20
Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu den zeitlichen Dimensionen der natürlichen Betrachtungsweise in seinen Urteilen vom 15. November 2022 (- 9 C 12.21 u. a. - juris Rn. 35) zwischenzeitlich dahingehend konkretisiert, dass die für die verfassungsrechtlich gebotene zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen relevante Vorteilslage trotz Abweichung vom ursprünglichen Bauprogramm (erst) eintreten könne, wenn aufgrund des langen Zeitablaufs feststehe, dass mit einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr gerechnet werden könne und das ursprüngliche Bauprogramm tatsächlich aufgegeben worden sei. - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 - 4 L 254/23
Erhebung eines Herstellungsbeitrages nach dem Ablauf der in § 13b Satz 1, § 18 …
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2025 - 11 S 134/22
Erstattung von gewährten Sozialleistungen für nachgereiste Familienangehörige …
- BVerwG, 07.12.2023 - 9 B 16.23
Erhebung von Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag
- VGH Hessen, 15.01.2026 - 5 A 677/23
Beitragserhebung über 30 Jahre nach Entstehung der Vorteilslage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2026 - 15 A 1801/23
Ankommen maßgeblich auf die tatsächliche Durchführung der jeweiligen …
- VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182
Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2023 - 2 LA 80/19
Herstellung einer Regenwasserkanalisation im Trennsystem
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