Rechtsprechung
| BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus der Türkei - Erwartete "Zwangsheirat" und "Zwangsbekehrung" als ein asylrechtlich erheblicher Eingriff in die religiöse Überzeugung syrisch-orthodoxer Christinnen - Voraussetzung für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Das ist - wie im Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - (BVerwGE 85, 12) im einzelnen ausgeführt ist - fehlerhaft.In dieser Hinsicht muß zwar, wenngleich das Berufungsgericht nicht näher erläutert, wie eine "Zwangsheirat" vonstatten gehen und in welcher Weise damit eine "Zwangsbekehrung" verbunden sein soll, mangels substantiierter Verfahrensrügen der Revision davon ausgegangen werden, daß der befürchtete Übergriff den Charakter eines asylrechtlich erheblichen Eingriffs in die religiöse Überzeugung syrisch-orthodoxer Christinnen hat (vgl. dazu Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - a.a.O.).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; 80, 315, 335 f.; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 8 C 818.81 - BVerwGE 67, 317). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; 80, 315, 335 f.; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 8 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Deshalb könnte die Klägerin als asylberechtigt nur anerkannt werden, wenn ihr bei einer Rückkehr in die Türkei aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes eine ihrem Heimatstaat zurechenbare politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen würde (BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88). - BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt - sowie Urteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41, 43 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160, 163) [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] . - BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt - sowie Urteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41, 43 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160, 163) [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] . - BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Deshalb könnte die Klägerin als asylberechtigt nur anerkannt werden, wenn ihr bei einer Rückkehr in die Türkei aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes eine ihrem Heimatstaat zurechenbare politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen würde (BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88). - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren gemäß §§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 GKG auf 9.000 DM festgesetzt (Begehren auf Anerkennung als Asylberechtigte: 6.000 DM; Begehren auf Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG: 3.000 DM; vgl. Streitwertbeschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91). - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; 80, 315, 335 f.; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 8 C 818.81 - BVerwGE 67, 317). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt - sowie Urteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41, 43 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160, 163) [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] . - BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 5.88
Bestrafung - Heimatland - Ungarn - Asylbewerber - Illegales Verbleiben im Ausland …
- BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
- BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Dabei kann dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte und die Entführungsgefahr begründende Unwilligkeit des früheren Klägers zu 1, in der Türkei zu leben, ein nach der Ausreise der Kläger zu 2 und 3 eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachflucnttatbestand ist und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des früheren Klägers zu 1 aus Deutschland an in die Türkei zurückgekehrte Familienmitglieder, durch die eine Notlage verhindert werden könnte, unterblieben sind (vgl. dazu bereits Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -). - VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90
Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare …
Auf Istanbul als letzten Wohnort ist maßgebend abzustellen, denn die Kläger zu 1. bis 6. haben nach ihren eigenen Angaben den Ausreiseentschluß erst in Istanbul gefaßt, nachdem sie wegen der in ihrem Heimatdorf P/Kreis Eruh erlittenen und weiter befürchteten Maßnahmen zunächst versuchen wollten, auf gewisse Dauer in Istanbul zu leben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87 - und vom 20.2.1991 - 2 BvR 507/90 - BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 135.90 -).Zum anderen fehlt den gegen die Kläger zu 1. und 2. gerichteten gelegentlichen Beschimpfungen bereits die zur Annahme eines Verfolgungstatbestandes erforderliche Intensität (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 135.90 -).
Rn. 58 Den nach alledem unverfolgt ausgereisten Klägern zu 1. bis 6. droht auch bei einer Rückkehr in die Türkei an ihren letzten Wohnort Istanbul (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 135.90 -) nicht - im Sinne eines Nachfluchtgrundes - mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung.
Außerdem ist es auch im Rahmen des § 51 Abs. 1 AuslG erforderlich, daß der Heimatstaat für eine dem Ausländer drohende politische Verfolgung verantwortlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 135.90 -).
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen
Die Kläger zu 2 bis 4 waren in Istanbul, ihrem letzten, für die Frage, ob sie verfolgt oder unverfolgt ausgereist sind, maßgebenden Wohnort (BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87 - Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 - n. v.) nicht von politischer Verfolgung betroffen.Dabei kann auch in diesem Verfahren dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte Unwilligkeit des Ehemannes bzw. Vaters der Kläger zu 2 bis 4, in der Türkei zu leben, überhaupt ein nach dessen Ausreise eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist (vgl. bereits BVerwGE 85, 12 (23 [BVerwG 06.03.1990 - 9 C 14/89]/24)) und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Klägers zu 1 aus Deutschland unterblieben sind (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -); das Berufungsgericht begnügt sich insoweit mit der nicht weiter belegten Behauptung, die Klägerinnen zu 2 und 3 seien zum Aufbau einer Existenz auch dann nicht in der Lage, wenn ihnen ihr Ehemann bzw. Vater zu ihrer Unterstützung "gewisse Geldbeträge" in die Türkei überweisen würde.
- BVerwG, 20.04.1993 - 9 C 5.93
Abweisung eines syrisch-orthodoxe Christen türkischer Staatsangehörigkeit - …
Die Kläger zu 3 bis 5 waren in Z..., ihrem letzten, für die Frage, ob sie verfolgt oder unverfolgt ausgereist sind, maßgebenden Wohnort (BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87 - Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -), nicht von politischer Verfolgung betroffen.Dabei kann auch in diesem Verfahren dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte Unwilligkeit des Vaters der Kläger zu 3 bis 5, in der Türkei zu leben, überhaupt ein nach dessen Ausreise eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist (vgl. bereits Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ) und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Klägers zu 1 aus Deutschland unterblieben sind (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -).
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97
Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung …
Selbst bei Fehlen eigener Erwerbschancen ist die Annahme einer Existenzgefährdung nur im Ausnahmefall dann gerechtfertigt, wenn auch ausgeschlossen erscheint, daß die Betreffenden finanzielle Unterstützung von im Ausland lebenden Familienmitgliedern erhalten (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 135.90) und sich staatliche Stellen oder eine der zahlreichen wohltätigen Stiftungen, insbesondere religiöser Art, der Betreffenden annehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A; Rumpf, 20.08.1997 an VG Hamburg). - BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 69.91
Sinn der der Gefahrenprognose zugrunde zu legenden Hypothese über den Aufenthalt …
Die Kläger waren in Istanbul, ihrem letzten, für die Frage, ob sie verfolgt oder unverfolgt ausgereist sind, maßgebenden Wohnort (BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87 - Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -) nicht von politischer Verfolgung betroffen.Dabei kann auch in diesem Verfahren dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte Unwilligkeit des Klägers zu 1, in der Türkei zu leben, überhaupt ein nach der Ausreise der Kläger eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist (vgl. bereits Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ) und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Klägers zu 1 aus Deutschland unterblieben sind (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -).
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.1993 - A 12 S 840/92
Zur Frage der Gefahr einer gruppengerichteten Verfolgung arabisch-orthodoxer …
Den vom Kläger geschilderten Beschimpfungen fehlt bereits die zur Annahme eines Verfolgungstatbestandes erforderliche Intensität (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.3.1992 - 9 C 135.90 -). - BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 10.91
Inländische Fluchtalternative - Qualifizierung als mittelbare staatliche …
Dabei kann auch in diesem Verfahren dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte Unwilligkeit des Ehemannes bzw. Vaters der Kläger zu 2 bis 6, in der Türkei zu leben, überhaupt ein nach der Ausreise eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist (vgl. bereits Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ) und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Klägers zu 1 aus Deutschland unterblieben sind (vgl. dazu Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -); das Berufungsgericht begnügt sich insoweit mit der nicht weiter belegten Behauptung, die Klägerin zu 2 sei zum Aufbau einer Existenz auch dann nicht in der Lage, wenn ihr Ehemann zu ihrer Unterstützung "gewisse Geldbeträge" in die Türkei überweisen würde (UA Seiten 60 und 70). - VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - A 13 S 1940/91
Somalia: mangels effektiver Gebietsgewalt der Staatsmacht keine politische …
- BVerwG, 03.12.1993 - 9 C 450.93
Verfahren zur Anerkennung der Asylberechtigung einer türkischen Staatsangehörigen …
Dabei kann dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte und die Entführungsgefahr begründende Unwilligkeit des Ehemannes der Klägerin, in der Türkei zu leben, ein nach der Ausreise der Klägerin eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil unter Hinweis auf den derzeitigen Sozialhilfebezug der Kläger weitere tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Ehemannes aus Deutschland an in die Türkei zurückgekehrte Familienmitglieder, durch die eine Notlage verhindert werden könnte, unterblieben sind (vgl. dazu bereits Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.02.1993 - A 13 S 710/92
Streitgegenstand einer Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten gegen die …
- BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
Asylantrag eines türkischen Staatsangehörige aramäischer Volkszugehörigkeit und …
- VG Aachen, 08.10.2004 - 4 K 1010/02
Algerien, Kabylen, Militärangehörige, Kritik, Wehrdienstentziehung, Desertion, …
- VG Aachen, 08.10.2004 - 4 K 724/02
Ausgestaltung des Asylanspruchs eines algerischen über Tunesien eingereisten …
- BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93
Asylberechtigung eines türkischen Staatsangehörigen aramäischer …
- BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 10.93
Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anforderungen an …
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - A 13 S 1906/92
Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.1992 - A 13 S 2603/92
Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 Abs 1: Existenz eines Staates im …
- BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 464.93
Anspruch auf Asyl - Bestehen einer politischen Verfolgung mit beachtlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.1992 - A 13 S 2446/92
Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 Abs 1: Existenz eines Staates im …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.1991 - 9 C 135.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
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