Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1994 - 9 C 146.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anerkennung als Asylberechtigter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91
Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 9 C 146.93
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Familienasyl nach § 7 a Abs. 3 Satz 1 AsylVfG a.F. oder § 26 Abs. 1 AsylVfG n.F. Wie der erkennende Senat durch Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - (DVBl 1993, 327 = DÖV 1993, 390 = NVwZ 1993, 792 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159) entschieden hat, erfordert § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG n.F. - ebenso wie § 7 a Abs. 3 Satz 1 AsylVfG a.F. - für das "Ehegattenasyl", daß die eheliche Lebensgemeinschaft bereits im Verfolgerstaat bestanden hat. - BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92
Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 9 C 146.93
Die diesbezüglichen Feststellungen des Berufungsgerichts, die die Klägerin weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht angegriffen hat, sind revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur Frage, ob das Vorhandensein der die Religionsfreiheit der Ahmadis einschränkenden Strafvorschriften der Sektionen 298 B, 298 C und 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs bereits für sich allein politische Verfolgung ist, Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 u.a. -). - BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86
Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte - …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 9 C 146.93
Bei nicht von der personellen Reichweite des § 26 Abs. 1 AsylVfG n.F. erfaßten Ausländern, die in besonderer Nähe zum Verfolgten stehen, bleibt zwar zu berücksichtigen, ob es im Zusammenhang mit der Verfolgung eines politischen Gegners nicht nur zur Verfolgung des Ehegatten und der minderjährigen Kinder, sondern auch zur Verfolgung sonstiger Verwandter, eines mit einem Verfolgten Verlobten oder mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners gekommen ist; sollten solche Fälle festgestellt sein, so sind sie als ein für die Gefahr eigener Verfolgung dieser Personen sprechender Umstand zu würdigen (vgl. Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244 ). - BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 9 C 146.93
Der Senat hat seine Auffassung, daß es nicht allein auf die rechtliche Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit des familienrechtlichen Rechtsgeschäfts "Eheschließung" im Heimatland, sondern auch auf das tatsächliche Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Heimatland ankommt, darauf gestützt, daß sich die Gewährung des Familienasyls an den Ehegatten - auch - wegen dessen Nähe zum Verfolgungsgeschehen und damit wegen der daraus gleichfalls für ihn herrührenden Gefahr rechtfertigt (Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 48.91 - BVerwGE 88, 326 ).
- OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung; …
1.3.1 Ein Anspruch auf die Gewährung von Familienasyl nach § 26 AsylVfG, der nicht als Grundrecht gewährleistet ist (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 20.8.1998 - 2 BvR 10/98 -, NVwZ-Beil. Nr. 12/1998, 115), setzt eine Eheschließung bereits im Herkunftsstaat - hier also Syrien - voraus (…BVerwG, Urt. v. 15.12.1992 - BVerwG 9 C 61.91 -, DVBl. 1993, 327 = DÖV 1993, 390 = NVwZ 1993, 792 = InfAuslR 1993, 152 = AuAS 1993, 358 = EZAR 215 Nr. 5 ; Urt. v. 31.3.1994 - BVerwG 9 C 146.93 - ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.11.1992 - A 16 S 734/92 -, AuAS 1993, 60; Göbel-Zimmermann, Asyl- und Flüchtlingsrecht, NJW-Schriftenreihe, Heft 41/2, 1999, RdNr. 72; Birk/Repp, ZAR 1992, 14(18); a. A. VG Wiesbaden, Urt. v. 12.9.1994 - 3/2 E 7282/93 -, EZAR 215 Nr. 8 = NVwZ-Beil. - VG Saarlouis, 07.04.2015 - 5 K 2074/14
Familienflüchtlingsschutz; Bestehen der Ehe im Verfolgerstaat
Rn. 25 Die Notwendigkeit des Bestehens einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft im Verfolgerstaat folgt aus dem Wortlaut sowie aus Sinn und Zweck des Ehegattenasyls.(BVerwG, Urteile vom 15.12.1992 - 9 C 61.91 - und vom 31.01.1994 - 9 C 146.93 - VGH Baden-Württemberg vom 29.10.1992 und vom 13.11.1992; BayVGH vom 17.08.1993; OVG Rheinland-Pfalz vom 05.07.1993) Denn einerseits ließe sich der Gebrauch des Perfekts ("bestanden" statt "besteht") und der Worte "in dem" kaum erklären, andererseits soll das Ehegattenasyl neben anderem dem Lebenspartner wegen seiner Nähe zum Verfolgungsgeschehen Schutz vor potentieller eigener politischer Verfolgung gewähren.
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| BVerwG, 10.03.1994 - 9 C 146.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Revisionsverfahren
Verfahrensgang
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