Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer Zweitwohnung auch für die persönliche Lebensführung und zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage; Auswirkungen eines Aufenthalts des Wohnungsinhabers in der Zweitwohnung zur Erhaltung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2007 - 2 LB 22/07
- OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 2 LB 22/07
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Daher kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung - auch - für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern (Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ). - BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
§ 144 Abs. 4 VwGO ist in einem solchen Fall nur ausnahmsweise anwendbar, wenn sich die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG auf Feststellungen bezieht, auf die es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 5 f. und vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 25). - BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
§ 144 Abs. 4 VwGO ist in einem solchen Fall nur ausnahmsweise anwendbar, wenn sich die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG auf Feststellungen bezieht, auf die es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 5 f. und vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 25).
- BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02
Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Damit fehlt dem Revisionsgericht die tatrichterliche Grundlage für eine materiell-rechtliche Entscheidung, so dass der erkennende Senat das Berufungsurteil auch nicht auf die Richtigkeit des Ergebnisses aus anderen Gründen prüfen kann (Urteile vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67). - BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 20.90
Sammlungsrechtliche Erlaubnispflicht - Persönliche Mitgliederwerbung - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 S. 5 und Beschluss vom 7. April 1999 - BVerwG 9 B 999.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 55 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 1780/82 - BVerfGE 64, 224 ). - BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Damit fehlt dem Revisionsgericht die tatrichterliche Grundlage für eine materiell-rechtliche Entscheidung, so dass der erkennende Senat das Berufungsurteil auch nicht auf die Richtigkeit des Ergebnisses aus anderen Gründen prüfen kann (Urteile vom 30. August 1962 - BVerwG 8 C 49.60 - BVerwGE 15, 24 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67). - BVerwG, 07.04.1999 - 9 B 999.98
Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 S. 5 und Beschluss vom 7. April 1999 - BVerwG 9 B 999.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 55 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 1780/82 - BVerfGE 64, 224 ). - BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 S. 5 und Beschluss vom 7. April 1999 - BVerwG 9 B 999.98 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 55 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 1780/82 - BVerfGE 64, 224 ). - BVerwG, 15.04.1964 - V C 97.63
Voraussetzung für die Gewährung von Härtebeihilfen nach dem Allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Die Klägerin hat weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht mehr unvoreingenommen entscheiden könnte, noch sind solche Anhaltspunkte ersichtlich (vgl. dazu Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 97.63 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 8).
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).In der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer ist geklärt, dass die Übernachtung des Wohnungseigentümers in der Zweitwohnung dem Bereich der Einkommenserzielung zuzurechnen ist, wenn der Zweck des Aufenthalts der Erhaltung bzw. Verwaltung der Wohnung dient (Urteil vom 19. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 15).
- BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; …
Dies gilt in den Fällen des Gehörsverstoßes jedoch dann nicht, wenn die unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör getroffene Feststellung zu einer einzelnen Tatsache nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblich war (Urteile vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 = Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 21 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26;… vgl. auch Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 138 Rn. 25) oder wenn - wie hier gerügt - lediglich nicht hinreichend Gelegenheit bestand, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen. - OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles …
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).In der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer ist geklärt, dass die Übernachtung des Wohnungseigentümers in der Zweitwohnung dem Bereich der Einkommenserzielung zuzurechnen ist, wenn der Zweck des Aufenthalts der Erhaltung bzw. Verwaltung der Wohnung dient (Urteil vom 19. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 15).
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).In der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer ist geklärt, dass die Übernachtung des Wohnungseigentümers in der Zweitwohnung dem Bereich der Einkommenserzielung zuzurechnen ist, wenn der Zweck des Aufenthalts der Erhaltung bzw. Verwaltung der Wohnung dient (Urteil vom 19. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 15).
- VG Schleswig, 29.03.2021 - 4 B 2/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheid
Nach bekannter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seien kurze Kontrollbesuche zur Instandsetzung und Ausführung von Reparaturarbeiten sowie anlässlich von Besprechungen und Eigentümerversammlungen Ausdruck der typischen Nutzung als reine Kapitalanlage und daher steuerunschädlich (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2008, 9 C 16.07).Es ist nicht erkennbar, dass es insoweit keine Möglichkeiten zur Glaubhaftmachung gibt (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2008 - 9 C 16.07 -, Rn. 15, juris).
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; …
Denn hier hat die Klägerin das Jagdrecht nicht selbst ausgeübt, um so die Voraussetzungen für die Erzielung von Einnahmen beispielsweise durch Steigerung der forstwirtschaftlichen Erträge zu schaffen (vgl. auch Urteil vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 15), sondern nur deshalb, weil sie hierzu bis zur erneuten Verpachtung des Jagdbezirks jagdrechtlich verpflichtet war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem. …
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfGE 65, 325 (347) = NJW 1984, 785 = NVwZ 1984, 302 L; BVerwGE 58, 230 (234 f.) = NJW 1980, 796; BVerwG, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 = NVwZ 2001, 439, und BVerwG, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 = BeckRS 2009, 31230 Rdnrn. 14 f.;… BVerwG, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 = BeckRS 2006, 27381 Rdnr. 5).In der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer ist geklärt, dass die Übernachtung des Wohnungseigentümers in der Zweitwohnung dem Bereich der Einkommenserzielung zuzurechnen ist, wenn der Zweck des Aufenthalts der Erhaltung bzw. Verwaltung der Wohnung dient (BVerwG, Urt. v. 19.12.2008 9 C 16/07, BeckRS 2009, 31230 Rdnr. 15).
- VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016
Ihm ist vielmehr auch in diesem Fall von Verfassungs wegen die Möglichkeit eröffnet, diese Vermutung zu erschüttern, etwa indem er in geeigneter Weise belegt, dass sein Aufenthalt in der Zweitwohnung sich auf das zur Durchführung der Renovierungsarbeiten oder zur Teilnahme einer Eigentümerversammlung Notwendige beschränkt hat und er sich ansonsten eine andere Unterkunft hätte suchen müssen (BVerwG, Urt. v. 19.12.2008, - 9 C 16.07 -). - VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22
Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu …
Es ist nicht erkennbar, dass es insoweit keine Möglichkeiten zur Glaubhaftmachung gibt (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2008 - 9 C 16.07 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus
- BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10
Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
Gemeinden können jagdsteuerpflichtig sein
- VG Arnsberg, 11.02.2016 - 5 K 632/15
Zweitwohnungssteuer bei Nießbrauchsrecht eines Dritten
- BVerwG, 30.10.2013 - 9 B 42.13
Widerlegliche Vermutung bei einer Zweitwohnung für Nutzung zur persönlichen …
- VG Schleswig, 19.01.2022 - 4 B 10009/21
Zweitwohnungssteuer: Innehaben der Zweitwohnung
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1604
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Lage der Zweitwohnung im selben Feriengebiet …
- VG Schleswig, 28.05.2026 - 4 B 8/26
- VG Schleswig, 04.02.2026 - 4 B 45/25
Zweitwohnungssteuer für eine an eine unter Eheleuten gegründete GbR vermietete …
- VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2020 - 1 L 483/16
- VGH Hessen, 22.04.2024 - 2 A 402/24
Gehörsrüge bei nicht ordnungsgemäß eingeführten Erkenntnismitteln
- VG Stade, 15.08.2024 - 10 A 1019/21
Eigennutzungsausschluss; Kapitalanlage; Renovierungsarbeiten; Überregionale …
- VG München, 03.02.2011 - M 10 K 10.3523
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Ausschluss der Eigennutzung durch …
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