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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.04.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83   

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https://dejure.org/1984,64
BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83 (https://dejure.org/1984,64)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1984 - 9 C 161.83 (https://dejure.org/1984,64)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - 9 C 161.83 (https://dejure.org/1984,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung asylrechtlichen Schutzes - Anforderungen an eine Verfolgung aus politischen Gründen - Umfang des grundrechtlich geschützten Rechts auf Gewährung von Asyl nach Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 653
 
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Wird zitiert von ... (228)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Zur Auslegung des Begriffs der politischen Verfolgung in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und zu den Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Aufklärung der politischen Verfolgungsmotivation bei sogenannten politischen Straftaten (wie BVerwGE 67, 184 und 195).

    Asylrechtlichen Schutz genießt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat in seinen Urteilenvom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 184 und 195) bestätigt und näher erläutert hat, jeder, der wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist.

    Zusammenfassend kommt es sonach stets darauf an, ob ein Staat seine Bürger in ihrer politischen oder religiösen Überzeugung zu treffen, sie aus ethnischen oder Gründen der Nationalität zu disziplinieren, sie deswegen niederzuhalten oder sogar zu vernichten sucht oder ob er lediglich - wenn auch möglicherweise mit autoritären Mitteln - seine Herrschaftsstruktur aufrechtzuerhalten trachtet und dabei die Überzeugung seiner Staatsbürger unbehelligt läßt (Senatsurteil vom 17. Mai 1983, a.a.O. S. 189 f., 199 f.).

    Soweit es sich für seine Annahme, eine Verfolgung auf der Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen, die unmittelbar das Herrschaftssystem eines Staates schützen, habe stets asylbegründenden Charakter, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - (BVerwGE 39, 27 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30/68]) beruft, ist dazu imSenatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (…a.a.O. S. 197) bereits ausgeführt:.

    Der Senat hat dagegen betont (Urteil vom 17. Mai 1983, a.a.O. S. 191), daß diese Auffassung nicht auf die insoweit unergiebige (BVerfGE 9, 174 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]) Genese des Art. 16 GG gestützt werden kann:.

    Nicht wegen einer in der Schwere der Maßnahme liegenden Verletzung der Menschenwürde, sondern wegen ihrer Motivierung durch personelle Merkmale, an die mit Verfolgungsmaßnahmen anzuknüpfen dem Toleranzgebot grundlegend widerstreitet, wird eine Verfolgung zur politischen (BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Aus solchen Erwägungen hat der erkennende Senat in seinen Urteilenvom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - (…a.a.O.) beispielsweise darauf hingewiesen, erlittene oder zu befürchtende Folter bilde zwar häufig ein Indiz dafür, daß ihr politische Motive zugrunde lägen, doch sei zu berücksichtigen, daß Folter trotz ihres menschenrechtswidrigen und gegen allgemeine Völkerrechtsgrundsätze verstoßenden Charakters nicht immer auf solchen Motiven beruhen müsse.

    Allerdings werden grobe Verletzungen des Prinzips der tatbestandlichen Bestimmtheit von Strafnormen Anlaß sein, die Rechtsanwendung besonders sorgfältig auf Verfolgungstendenzen zu überprüfen(Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).

    Eine aus politischen Gründen, nämlich gerade wegen der zuvor erwähnten asylerheblichen persönlichen Merkmale oder Überzeugungen des Betroffenen verschärfte Strafverfolgung oder sonstige Maßnahme stellt vielmehr typischerweise eine asylrechtsbegründende politische Verfolgung dar (vgl.z.B. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. S. 191 f.).

    Allgemein wird für den Umfang der Sachsufklärungspflicht zur Feststellung einer politischen Verfolgung und insbesondere für die dabei zu berücksichtigenden objektiven Kriterien auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195) verwiesen.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Allerdings werden grobe Verletzungen des Prinzips der tatbestandlichen Bestimmtheit von Strafnormen Anlaß sein, die Rechtsanwendung besonders sorgfältig auf Verfolgungstendenzen zu überprüfen(Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).

    Allgemein wird für den Umfang der Sachsufklärungspflicht zur Feststellung einer politischen Verfolgung und insbesondere für die dabei zu berücksichtigenden objektiven Kriterien auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (BVerwGE 67, 195) verwiesen.

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Soweit es sich für seine Annahme, eine Verfolgung auf der Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen, die unmittelbar das Herrschaftssystem eines Staates schützen, habe stets asylbegründenden Charakter, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - (BVerwGE 39, 27 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30/68]) beruft, ist dazu imSenatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - (…a.a.O. S. 197) bereits ausgeführt:.

    "Wenn es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - heißt, eine konkrete Bestrafung wegen Republikflucht diene dem Zweck, die politische Herrschaft des Kommunismus zu sichern (BVerwGE 39, 27 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30/68]), so ist damit nicht eine abschließende Aussage zur Verfolgungsmotivation getroffen, sondern der entscheidende Satz eingeleitet, daß die dem Kläger drohenden Strafen seiner abweichenden politischen Überzeugung gelten (BVerwGE 39, 27 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30/68]).".

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Dies entspricht im rechtlichen Ansatz den Maßstäben, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei einer sogenannten Wiederholungsverfolgung anzulegen sind (vgl.z.B. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Für das Grundgesetz speziell kommt den Verfassungsmaterialien in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung zu (BVerfGE 62, 1 ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Der verfassungsrechtliche Asylanspruch ist weder von der Herkunft noch von der politischen Gesinnung des Verfolgten abhängig und auch nicht von der politischen Richtung, die in dem Verfolgerstaat herrscht (BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Soweit in den Verfassungsberatungen für die Begriffsbestimmung des Asylrechts das Völkerrecht, das gar keinen allgemein anerkannten Asylrechtsbegriff kennt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]/205), herangezogen wurde, ging es in Wahrheit um den völkerrechtlichen Begriff des politischen Delikts.
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Der Senat hat dagegen betont (…Urteil vom 17. Mai 1983, a.a.O. S. 191), daß diese Auffassung nicht auf die insoweit unergiebige (BVerfGE 9, 174 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]) Genese des Art. 16 GG gestützt werden kann:.
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Soweit in den Verfassungsberatungen für die Begriffsbestimmung des Asylrechts das Völkerrecht, das gar keinen allgemein anerkannten Asylrechtsbegriff kennt (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]/205), herangezogen wurde, ging es in Wahrheit um den völkerrechtlichen Begriff des politischen Delikts.
  • VG Köln, 18.03.1983 - 20 K 11888/81
    Auszug aus BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
    Vergeblich berufen sich demgegenüber das Berufungsgericht und der Kläger auf die Entstehungsgeschichte des Art. 16 GG, aus der sie im Hinblick auf die vom Parlamentarischen Rat bezweckte "Generosität" des Asylrechts herzuleiten suchen, daß die drohende Bestrafung wegen eines politischen Delikts, für das Schutz vor Auslieferung besteht, stets zur Asylberechtigung führen müsse (vgl. auch VG Köln, Urteil vom 18. März 1983 - 20 K 11888/81 - InfAuslR 1984, 92).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es bei der asylrechtlichen Beurteilung von Staatsschutzstrafverfahren entscheidend darauf an, ob ein Staat mit den Mitteln des Staatsschutzstrafrechts lediglich Angriffe gegen seine Grundordnung abwehren, die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, seinen Bestand wahren und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten will oder ob er gleichzeitig auch die Absicht verfolgt, den Straftäter wegen seiner abweichenden Überzeugung oder sonstiger asylerheblicher Merkmale zu treffen (Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195, vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21 und vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

    Nur in dem letztgenannten Fall liegt eine politische Verfolgung i.S. des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vor (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195; vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21; Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84

    Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger - Sympathisant …

    Auch für den Bereich der Staatsschutzdelikte stellt sich somit entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, die der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 und 9 C 3.84 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 21 und 22) als rechtsirrig verworfen hat, die für die Asylrechtsentscheidung in jedem Einzelfall maßgebliche Frage, welchem Zweck die befürchtete strafrechtliche Verfolgung dient: Sowenig eine Verfolgung derartiger politischer Straftaten, wenn und weil sie in Anwendung des Strafrechts erfolgt, immer nur als Verfolgung kriminellen Unrechts gelten kann, sowenig kann andererseits der Auffassung der Vorinstanz beigetreten werden, daß die Verfolgung wegen einer politischen Straftat immer auch politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts sei, weil das Staatsschutzrecht unmittelbar das Herrschaftssystem eines Staates schütze.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1984 - 9 C 161.83   

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