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| AG Hamburg, 16.03.1993 - 9 C 1812/92 |
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Fund; Finderlohn; Gestohlene Sache
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2627
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.11.1952 - IV ZR 178/52
Platzanweiserin - § 965 BGB
Auszug aus AG Hamburg, 16.03.1993 - 9 C 1812/92
Auch gestohlene Sachen können verloren sein, maßgeblich ist hier allein, ob der Dieb seinen Besitz aufgegeben hat und auch kein neuer Besitz begründet wurde (BGHZ 8, 130 ff.; OLG Hamm, NJW 1979, 725). - OLG Hamm, 05.10.1978 - 5 U 75/78
Auszug aus AG Hamburg, 16.03.1993 - 9 C 1812/92
Auch gestohlene Sachen können verloren sein, maßgeblich ist hier allein, ob der Dieb seinen Besitz aufgegeben hat und auch kein neuer Besitz begründet wurde (BGHZ 8, 130 ff.; OLG Hamm, NJW 1979, 725).
- OLG Celle, 26.02.2025 - 14 U 53/24
Kein Eigentumserwerb durch "Fund" eines ordnungsgemäß geparkten und …
Aus diesem Grund teilt der Senat auch nicht die von dem Beklagten (unter Bezug auf AG Hamburg, Urteil vom 16-März 1993 - 9 C 1812/92, NJW 1993, 2627) vertretene Ansicht, es spreche ein Anscheinsbeweis für eine Besitzaufgabe, wenn ein - in jenem Fall nämlich gestohlener - Pkw 12 Tage unbenutzt auf einem öffentlichen Parkplatz stehe; ein Diebstahl des Pkw steht hier gerade nicht fest.
dejure.org
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