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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1492
BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85 (https://dejure.org/1985,1492)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1985 - 9 C 21.85 (https://dejure.org/1985,1492)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - 9 C 21.85 (https://dejure.org/1985,1492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Der Zielsetzung des Grundrechts wird, in anderer Richtung, im Hinblick auf den sachtypischen Beweisnotstand der - mit der materiellen Beweislast hinsichtlich der guten Gründe für ihre Verfolungsfurcht beschwerten - Asylbewerber schon allgemein dadurch Rechnung getragen, daß die Tatsachengerichte gehalten sind, den eigenen Erklärungen der Asylbewerber größere Bedeutung beizumessen, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist, den Beweiswert ihrer Aussagen im Rahmen des Möglichen wohlwollend zu beurteilen und dem Asylbegehren nicht schon deshalb den Erfolg zu versagen, weil neben der Einlassung des Asylbewerbers keine anderen Beweismittel zur Verfügung stehen (Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Sie müssen vielmehr - wie der Senat zuletzt im Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. näher ausgeführt hat - zur Überzeugung der zur Asylentscheidung berufenen Stellen in der Tat vorliegen.

    Eine die Asylanerkennung rechtfertigende Prognose drohender Gefahr politischer Verfolgung verlangt vom Gericht vielmehr die Überzeugung, daß der Asylbewerber bei einer Rückkehr in seinen Heimatstaat mit beachtlicher, also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit asylerhebliche Maßnahmen zu erwarten hat bzw. - im Falle der befürchteten Verfolgungswiederholung - die Gefahr erneuter politischer Verfolgung für ihn nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Das angefochtene Urteil weiche ferner von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 (BVerwGE 67, 184 und 67, 195) - ab.

    Noch in Übereinstimmung mit den vom erkennenden Senat zur Asylrechtserheblichkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen entwickelten Grundsätzen (Senatsurteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195) erblickt die Vorinstanz nicht bereits in dem vom Kläger befürchteten Ermittlungs- und Strafverfahren nach den Art. 140 bis 142 des türkischen Strafgesetzbuches als solchem politische Verfolgung.

    In ihrem rechtlichen Ausgangspunkt ebenfalls nicht zu beanstanden ist die weitere Erwägung des Berufungsurteils, daß auch Folter und Mißhandlung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nur dann politischen Charakter tragen, wenn sie den Betroffenen - zumindest auch - wegen seiner Rasse, Religion oder Nationalität, wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung treffen sollen (BVerwGE 67, 192 ff. [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1984 - A 12 S 771/82

    Folter - Beachtliche Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Einem derart Ungewissen Schicksal dürfe nach den humanitären Grundsätzen des Asylrechts, wie der Senat zuletzt im Urteil vom 2. Juli 1984 - A 12 S 771/82 entschieden hätte, jedenfalls dann niemand ausgesetzt werden, wenn in zahlreichen Einzelfällen Folter zur Gewißheit geworden sei und durch die Ausgestaltung des Untersuchungsverfahrens eher begünstigt als verhindert werde, was zugleich die beachtliche Wahrscheinlichkeit für ihren Eintritt begründe.

    Es verwendet zwar die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Formel einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung, meint aber - wie sich vor allem auch aus der in diesem Zusammenhang erfolgten Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. Juli 1984 - A 12 S 771/82 ergibt (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage in der Parallelsache BVerwG 9 C 20.85) - rechtsirrig, dieser Maßstab erlaube angesichts des Gewichts der asylrechtlich geschützten Rechtsgüter eine Verfolgungsprognose in bejahendem Sinne immer schon dann, wenn sich nicht ausschließen lasse, daß der Asylsuchende in türkischer Untersuchungshaft mißhandelt werde.

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Verfolgungsprognose nicht vorverfolgter Asylbewerber und zur Gewährung rechtlichen Gehörs (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 20.85 -).

    Es verwendet zwar die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte Formel einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung, meint aber - wie sich vor allem auch aus der in diesem Zusammenhang erfolgten Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. Juli 1984 - A 12 S 771/82 ergibt (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage in der Parallelsache BVerwG 9 C 20.85) - rechtsirrig, dieser Maßstab erlaube angesichts des Gewichts der asylrechtlich geschützten Rechtsgüter eine Verfolgungsprognose in bejahendem Sinne immer schon dann, wenn sich nicht ausschließen lasse, daß der Asylsuchende in türkischer Untersuchungshaft mißhandelt werde.

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Das Berufungsgericht beachtet nämlich nicht, daß die Verpflichtung der Beklagten zur Asylanerkennung des Klägers nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats voraussetzt, daß ihm im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. zuletzt Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 [BVerwG 25.09.1984 - 9 C 17/84]).

    Nur in den Fällen, in denen der Asylsuchende das Schicksal politischer Verfolgung bereits einmal erlitten hat, besteht Anspruch auf Asyl bereits dann, wenn an seiner Sicherheit vor - erneut einsetzender - Verfolgung auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81], vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Das angefochtene Urteil weiche ferner von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 (BVerwGE 67, 184 und 67, 195) - ab.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Nur in den Fällen, in denen der Asylsuchende das Schicksal politischer Verfolgung bereits einmal erlitten hat, besteht Anspruch auf Asyl bereits dann, wenn an seiner Sicherheit vor - erneut einsetzender - Verfolgung auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81], vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Nur in den Fällen, in denen der Asylsuchende das Schicksal politischer Verfolgung bereits einmal erlitten hat, besteht Anspruch auf Asyl bereits dann, wenn an seiner Sicherheit vor - erneut einsetzender - Verfolgung auch nur ernsthafte Zweifel bestehen (vgl. dazu Senatsurteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81], vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Auf diese Weise begegnet Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG seinem humanitären Charakter gemäß dem erhöhten Risiko des Betroffenen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 21.85
    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommenen Feststellungen unterliegen dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des …

  • BVerwG, 07.09.1981 - 9 B 375.81

    Asylstreitfälle - Rechtliches Gehör - Verwertung bestimmter Beweismittel - …

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …

    Diese sei nicht, wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 21.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37) angenommen werde, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gleichzusetzen.
  • BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 701.96

    Gewährung von Abschiebungsschutz - Umstände für die Begründung eines …

    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-)Verfolgung einen Asylanspruch begründet, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und BVerwG 9 C 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37…, vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 32.87 - a.a.O. Nr. 80;… Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - a.a.O. Nr. 83 S. 81).
  • BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 699.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Weil nicht schon die bloße Möglichkeit, sondern erst die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer (Erst-) Verfolgung einen Asylanspruch begründet, müssen die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen (Urteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und BVerwG 9 C 21.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 02.09.1988 - 9 B 262.88

    Geltendmachung eines Asylanspruchs im Falle einer befürchteten …

    Der Beteiligte meint zunächst, das angegriffene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 und BVerwG 9 C 21.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37) ab, weil es für eine dem Kläger drohende Gefahr politischer Verfolgung als ausreichend ansehe, daß "einiges dafür spreche", daß der iranische Staat bei Kenntniserlangung von der Asylantragstellung und deren Begründung dies zum Anlaß für eine politische Verfolgung nehmen "könnte".
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1985 - A 12 S 911/83

    Asylrecht - Begriff der beachtlichen Wahrscheinlichkeit

    Folter droht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, wenn feststeht, daß sie im Verfolgerstaat tatsächlich häufig vorkommt, und wenn sie vom Asylbewerber aufgrund dieser Tatsache als konkrete Bedrohung empfunden werden muß; überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 02.07.1984, VBlBW 1985, 306 = Die Justiz 1985, 366 = InfAuslR 1985, 123, und vom 18.10.1984, VBlBW 1985, 307 = Die Justiz 1985, 302; a.A. BVerwG, Urteile vom 01.10.1985, VBlBW 1986, 60 und 9 C 21.85).
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